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Gegen Vergewaltiger gewehrt - Hinrichtung!

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 8317
  • Erstellt am Erstellt am
Hingerichtet wäre sie wahrscheinlich in den meisten Ländern nicht, weil es die Todesstrafe in den meisten Ländern nicht gibt. Aber sie hätte eben die Strafe bekommen, die es in den jeweiligen Ländern für Mord gibt. Nur, weil sie behauptet vergewaltigt worden zu sein, muss das noch lange nicht der Wahrheit entsprechen. Vielleicht wollte sie ja auch Sex, der Mann aber nicht, und weil sie geistesgestört hat sie ihn dann abgestochen. Was ich damit sagen möchte ist, dass das Urteil schon klar geht, die Strafe aber nicht (bin gegen Todesstrafe).

Finde es übrigens bedenklich, wie man heutzutage mit dem Thema Vergewaltigung umgeht.
 
Hingerichtet wäre sie wahrscheinlich in den meisten Ländern nicht, weil es die Todesstrafe in den meisten Ländern nicht gibt. Aber sie hätte eben die Strafe bekommen, die es in den jeweiligen Ländern für Mord gibt. Nur, weil sie behauptet vergewaltigt worden zu sein, muss das noch lange nicht der Wahrheit entsprechen. Vielleicht wollte sie ja auch Sex, der Mann aber nicht, und weil sie geistesgestört hat sie ihn dann abgestochen. Was ich damit sagen möchte ist, dass das Urteil schon klar geht, die Strafe aber nicht (bin gegen Todesstrafe).

Finde es übrigens bedenklich, wie man heutzutage mit dem Thema Vergewaltigung umgeht.
Das ist aber ziemlich zurechtgelegt.





es stimmt aber auch, dass vermeintliche Vergewaltigungsopfer den wirklichen Opfern einen Bärendienst erweisen.
 
Vielleicht haben sie sich ja auch nur gestritten und sie hat einfach dann das Messer gezückt.
 
Hingerichtet wäre sie wahrscheinlich in den meisten Ländern nicht, weil es die Todesstrafe in den meisten Ländern nicht gibt. Aber sie hätte eben die Strafe bekommen, die es in den jeweiligen Ländern für Mord gibt. Nur, weil sie behauptet vergewaltigt worden zu sein, muss das noch lange nicht der Wahrheit entsprechen. Vielleicht wollte sie ja auch Sex, der Mann aber nicht, und weil sie geistesgestört hat sie ihn dann abgestochen. Was ich damit sagen möchte ist, dass das Urteil schon klar geht, die Strafe aber nicht (bin gegen Todesstrafe).
Das muss eben das Gericht herausfinden, sie kann nicht verurteilt werden wenn man ihr nicht Vorsatz nachweisen kann.

In dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten, kommt nicht aus der Luft


Finde es übrigens bedenklich, wie man heutzutage mit dem Thema Vergewaltigung umgeht.
Verstehe ich nicht, was bedeutet das?
 
Das muss eben das Gericht herausfinden, sie kann nicht verurteilt werden wenn man ihr nicht Vorsatz nachweisen kann.

In dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten, kommt nicht aus der Luft



Verstehe ich nicht, was bedeutet das?

Meinst du wirklich in dubio pro reo passt hier? Sie hat ihn ja ohne Zweifel getötet, muss sie nicht eher ihre Unschuld beweisen als dass man ihr die Schuld beweisen muss?
 
Wir können schlecht den Toten befragen.

Denkst du?

seance.jpg
 
Sie haben keine Berechtigung Anhänge anzusehen. Anhänge sind ausgeblendet.
 

Anhänge

    Sie haben keine Berechtigung Anhänge anzusehen. Anhänge sind ausgeblendet.
Meinst du wirklich in dubio pro reo passt hier? Sie hat ihn ja ohne Zweifel getötet, muss sie nicht eher ihre Unschuld beweisen als dass man ihr die Schuld beweisen muss?
Es wird ja die Tötung verhandelt, sie ist angeklagt und plädiert auf Notwehr. Die Staatsanwaltschaft hat also Anklage erhoben und muss beweisen, dass es Mord war und nicht Notwehr, sie also als Lügnerin diskreditieren.

Denk mal an diesen Fall Pizdarius in Südafrika. die haben auch mit allen Mitteln versucht nachzuweisen, dass es kein Versehen sondern Absicht war.
 
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