
Mordprozess: Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt
Am Landesgericht Feldkirch ist am Freitagabend ein 26-Jähriger Mann wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Für die Geschworenen steht fest, dass er im September 2024 seine Ex-Partnerin vorsätzlich getötet hat. Die Verteidigung hat Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nach zwei Stunden Beratung haben die Geschworenen ein Urteil gefällt. Sie haben den Angeklagten einstimmig für schuldig befunden. Laut Urteil hat der 26-Jährige in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2024 in Kennelbach seine Ex-Partnerin vorsätzlich erschlagen. Die Leiche wurde fünf Tage später im Gebüsch nahe einer Schrebergarten-Siedlung entdeckt.
„Mit massivem Ausmaß an Gewalt“ getötet
Dem vorsitzenden Richter zufolge habe es „keine andere Variante“ als lebenslange Haft gegeben. Als mildernde Gründe hat er angeführt, dass der Angeklagte durch Drogen, Alkohol und Amphetamine vermindert zurechnungsfähig gewesen und bislang gerichtlich unbescholten gewesen sei. Erschwerend und tragend für das Urteil sei hingegen gewesen, dass der Täter das Opfer, die Mutter seiner Kinder, mit einem „massiven Ausmaß an Gewalt“ getötet habe.
vorarlberg.orf.at
Am Landesgericht Feldkirch ist am Freitagabend ein 26-Jähriger Mann wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Für die Geschworenen steht fest, dass er im September 2024 seine Ex-Partnerin vorsätzlich getötet hat. Die Verteidigung hat Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nach zwei Stunden Beratung haben die Geschworenen ein Urteil gefällt. Sie haben den Angeklagten einstimmig für schuldig befunden. Laut Urteil hat der 26-Jährige in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2024 in Kennelbach seine Ex-Partnerin vorsätzlich erschlagen. Die Leiche wurde fünf Tage später im Gebüsch nahe einer Schrebergarten-Siedlung entdeckt.
„Mit massivem Ausmaß an Gewalt“ getötet
Dem vorsitzenden Richter zufolge habe es „keine andere Variante“ als lebenslange Haft gegeben. Als mildernde Gründe hat er angeführt, dass der Angeklagte durch Drogen, Alkohol und Amphetamine vermindert zurechnungsfähig gewesen und bislang gerichtlich unbescholten gewesen sei. Erschwerend und tragend für das Urteil sei hingegen gewesen, dass der Täter das Opfer, die Mutter seiner Kinder, mit einem „massiven Ausmaß an Gewalt“ getötet habe.

Mordprozess: Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt
Am Landesgericht Feldkirch ist am Freitagabend ein 26-Jähriger Mann wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Für die Geschworenen steht fest, dass er im September 2024 seine Ex-Partnerin vorsätzlich getötet hat. Die Verteidigung hat Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt, das...
