BlackJack
Jackass of the Week
Du musst ja auch etwas weiter denken, er sagt das ja nicht zum Spaß es kann jederzeit über ein Verbot entschieden werden, hat es auch zig mal in der Vergangenheit gegeben. Unter bestimmten Umständen kann sogar die Polizei von sich aus sowas untersagen:Ich lese da ein "will/wollen" heraus, richtig? Und das mit dem du jetzt kommst hat nix mit deiner YU-like Verhaftungen am Hbf zu tun. Nächster Versuch bitte.
Polizeilicher Notstand: Eine Einsatzlage, in der eine „gegenwärtige erhebliche Gefahr für wichtige Rechtsgüter“ vorliegt und gleichzeitig die Polizei zu wenig eigene Mittel (Einsatzkräfte) zur Verfügung hat, so dass ihr „allgemeiner Auftrag“, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, „ernsthaft gefährdet“ ist. In dieser Situation sind auch Einschränkungen von Bürgerrechten und Grundrechten möglich. Beispielsweise ist dann ein generelles Versammlungsverbot möglich, selbst wenn von der Versammlung selbst keine unmittelbare Gefahr ausgeht (sogenannte „Nichtstörerhaftung“).
Welche Verhaftung?