BlackJack
Jackass of the Week
hmm, normalerweise gilt ein Verbot überall ohne dass man alle Orte aufzählen muss, wie z.B. Hackenkreuz ... es ist auf Wänden gleich verboten wie in Foren, Blogs oder facebook, ohne dass es explizit im Gesetz erwähnt wurde. Aber die sprechen konkret über "soziale Medien" ... ach keine AhnungDas heisst dass wenn ich dies hier in diesem Forum poste:
Sie haben keine Berechtigung Anhänge anzusehen. Anhänge sind ausgeblendet.
....dann mache ich mich strafbar. Korrekt?