Čelebić Habiba
Sajber harambasha
Ti i ja smo alarm u gradu
Ti i ja - haos u paru
Ti i jaaaa
Tiiii i jaaaaaaa
Haj lele lele lej
Ti i ja - haos u paru
Ti i jaaaa
Tiiii i jaaaaaaa
Haj lele lele lej
Halt für d U20 Turbofolk generation die lose nur schwuchtelscheiss vo dene DJ Muda und MC GovnanJunuz_Đipalo;3848727 schrieb:der club mit der schlimmsten musik. der dj gehört an den eiern aufgehängt, da nützt nicht mal mehr sich stark zu alkoholisieren
Die Schweiz ist ein eigenes Land und da interessiert das deutsche Gesetz nicht. Aber danke für diesen "wertvollen" Beitrag.
Wortlaut Antirassismus-Strafnorm
Art. 261[SUP]bis[/SUP]
Rassendiskriminierung
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Haß oder Diskriminierung aufruft,
wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind,
wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,
wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstoßenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,
wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Antirassismusgesetz.ch - Was ist von der Antirassismusstrafnorm zu halten? - Wortlaut Antirassismus-Strafnorm
Bleib mal locker, wir hatten erst vor paar Monaten eine ähnliche Diskussion in einer Vorlersung ( Rechtswissenschaft) und ich glaube es hängt mit dem Eigentumsrecht zusammen. Wenn der Besitzer mit einer bestimmten Gruppe keine guten Erfahrungen gemacht hat, dann hat er auch das Recht sie den Zutritt zu verweigern. Ohne Scheiße jetzt, der Prof hat auch Albaner als Beispiel genohmen
Was nicht erlaubt wäre, wenn der Diskobesitzer bewusst Ausländer ausgrenzt, z.B. nach dem Motto "Die Ariergemeinschaft" oder "Die Disko für reine Deutsche" usw. Das wäre nicht erlaubt.
Kollege wie wäre es denn mal mit lesen? Genau das tun die Discothekenbesitzer doch hier, sogar schriftlich
Bleib mal locker, wir hatten erst vor paar Monaten eine ähnliche Diskussion in einer Vorlersung ( Rechtswissenschaft) und ich glaube es hängt mit dem Eigentumsrecht zusammen. Wenn der Besitzer mit einer bestimmten Gruppe keine guten Erfahrungen gemacht hat, dann hat er auch das Recht sie den Zutritt zu verweigern. Ohne Scheiße jetzt, der Prof hat auch Albaner als Beispiel genohmen
Was nicht erlaubt wäre, wenn der Diskobesitzer bewusst Ausländer ausgrenzt, z.B. nach dem Motto "Die Ariergemeinschaft" oder "Die Disko für reine Deutsche" usw. Das wäre nicht erlaubt.
Keine Lust lange rum zu diskutieren...Nein, er grenzt nur eine bestimmte Gruppe. Vielleicht hatte er in der Vergangenheit viele Auseinandersetzungen mit Albanern gehabt.
Keine Lust lange rum zu diskutieren...
Hier hast du ein Urteil von welchen es noch etliche gibt
Kein Zutritt für Ausländer: Disko muss zahlen wegen Diskriminierung
Ich komme aus Hannover und hier ist es echt schlimm . Wenn es aber so ist, wären viele meiner Freunde reich. Als "Schwarzkopf" hast du es echt schwer hier.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen