Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Kein Zutritt für Albaner

Junuz_Đipalo;3848727 schrieb:
der club mit der schlimmsten musik. der dj gehört an den eiern aufgehängt, da nützt nicht mal mehr sich stark zu alkoholisieren
Halt für d U20 Turbofolk generation :lol: die lose nur schwuchtelscheiss vo dene DJ Muda und MC Govnan :lol:
 
Die Schweiz ist ein eigenes Land und da interessiert das deutsche Gesetz nicht. Aber danke für diesen "wertvollen" Beitrag.

Wortlaut Antirassismus-Strafnorm

Art. 261[SUP]bis[/SUP]

Rassendiskriminierung
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Haß oder Diskriminierung aufruft,

wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind,

wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,

wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstoßenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,

wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Antirassismusgesetz.ch - Was ist von der Antirassismusstrafnorm zu halten? - Wortlaut Antirassismus-Strafnorm

Bleib mal locker, wir hatten erst vor paar Monaten eine ähnliche Diskussion in einer Vorlersung ( Rechtswissenschaft) und ich glaube es hängt mit dem Eigentumsrecht zusammen. Wenn der Besitzer mit einer bestimmten Gruppe keine guten Erfahrungen gemacht hat, dann hat er auch das Recht sie den Zutritt zu verweigern. Ohne Scheiße jetzt, der Prof hat auch Albaner als Beispiel genohmen
Was nicht erlaubt wäre, wenn der Diskobesitzer bewusst Ausländer ausgrenzt, z.B. nach dem Motto "Die Ariergemeinschaft" oder "Die Disko für reine Deutsche" usw. Das wäre nicht erlaubt.
 
Bleib mal locker, wir hatten erst vor paar Monaten eine ähnliche Diskussion in einer Vorlersung ( Rechtswissenschaft) und ich glaube es hängt mit dem Eigentumsrecht zusammen. Wenn der Besitzer mit einer bestimmten Gruppe keine guten Erfahrungen gemacht hat, dann hat er auch das Recht sie den Zutritt zu verweigern. Ohne Scheiße jetzt, der Prof hat auch Albaner als Beispiel genohmen
Was nicht erlaubt wäre, wenn der Diskobesitzer bewusst Ausländer ausgrenzt, z.B. nach dem Motto "Die Ariergemeinschaft" oder "Die Disko für reine Deutsche" usw. Das wäre nicht erlaubt.

Kollege wie wäre es denn mal mit lesen? Genau das tun die Discothekenbesitzer doch hier, sogar schriftlich
 
Bleib mal locker, wir hatten erst vor paar Monaten eine ähnliche Diskussion in einer Vorlersung ( Rechtswissenschaft) und ich glaube es hängt mit dem Eigentumsrecht zusammen. Wenn der Besitzer mit einer bestimmten Gruppe keine guten Erfahrungen gemacht hat, dann hat er auch das Recht sie den Zutritt zu verweigern. Ohne Scheiße jetzt, der Prof hat auch Albaner als Beispiel genohmen
Was nicht erlaubt wäre, wenn der Diskobesitzer bewusst Ausländer ausgrenzt, z.B. nach dem Motto "Die Ariergemeinschaft" oder "Die Disko für reine Deutsche" usw. Das wäre nicht erlaubt.

Ich sage dir gerne nochmal: Mir ist es scheissegal was du in deiner Uni in Deutschland lernst. In der Schweiz weht ein anderer Wind.

wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
 
Ich war hier schon gefühlte 10mal und bin immer reingekommen ohne Probleme, kann aber auch daran liegen das ich mit Kroaten dort ging und evt den CH-Pass habe, was aber trotzdem keinen Sinn machen würde da es hier kaum jemanden gibt mit einem AL-Pass und den KS-Pass haben auch noch nicht so viele falls sie nur nach dem gingen würden.

Zu dem das angeblich Albaner probleme machen kann ich nur stimmt nicht sagen, ich war vor ort und wen es mal probleme dort gab dann gings immer um das gleiche wie in den albanischen clubs hier, nämlich "Frauen" immer das gleiche Theater. Ob es aber jetzt Seben, kroaten oder bosnier waren kann ich auch nicht sagen, hört sich alles gleich an :-D
 
Zurück
Oben