Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Klarna

Klarna und Co: Worauf man beim Onlinekauf auf Rechnung achten sollte
Bei Onlinekäufen gilt „Kauf auf Rechnung“ als sichere Bezahlvariante. Gezahlt wird nach Lieferung der Ware, beispielsweise per Lastschrift oder Überweisung. Konsumentenschützer warnen allerdings, wenn das Unternehmen Klarna mit an Bord ist. Wenn es hier zu Problemen kommt, kann das für Kundinnen und Kunden unangenehm werden.

Zahlungsdienstleister wie die schwedische Klarna-Bank sind vor allem für Onlinehändler interessant. Die Unternehmen stellen meist mehrere Bezahlvarianten zur Verfügung, ersparen den Händlern einigen logistischen Aufwand und bewahren sie außerdem vor Zahlungsausfällen.

Im Gegenzug tritt der Onlinehändler seine finanzielle Forderung an den Zahlungsdienstleister ab, sagt die Juristin Maria Semrad vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Zahlungsdienstleister wie Klarna begleichen gegen eine Gebühr die fälligen Rechnungen und sind in der Folge dann selbst dafür zuständig, die Beträge von den Kundinnen und Kunden einzutreiben.

Mehrere Ansprechpartner für Kundinnen und Kunden

 
Wenn mal was schiefgeht, dann ist Klarna lästig. Man kommt kaum an den Kundensupport ran.
Die wollen dir auch nicht zuhören und wimmeln dich ab im Sinne von "Mir egal, bezahl deine Rechnung".
 
noch die probleme gehabt mit klarna hat alles reibungslos geklappt,man muss nur fritsgerecht zahlen,dann passt alles...
 
Vermutlich ruft er da ständig an nach dem Motto "Kann ich heute 12 Euro anzahlen und nächste Woche kommen dann die restlichen 658?"
 
In Österreich gibt es immer wieder Probleme mit Klarna
Weiterhin zahlreiche Beschwerden zu Klarna
Bei der Arbeiterkammer (AK) und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) gehen weiterhin viele Beschwerden zum Zahlungsanbieter Klarna ein. Kundinnen und Kunden bekommen Mahnungen, obwohl sie die Waren entweder nicht erhalten oder ordnungsgemäß zurückgeschickt haben, so der VKI. Klarna bestehe dennoch häufig auf der Bezahlung der Rechnung, diese Praxis führe zu Mahngebühren.

Klarna tritt in Österreich als Zahlungsdienstleister für Onlinekäufe auf Rechnung auf. Der VKI empfiehlt betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten, sich bei Problemen mit dem schwedischen Zahlungsanbieter an den Verein zu wenden und rechtliche Schritte zu prüfen. Der VKI fordert Klarna auf, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten und die berechtigten Einwände der Kunden zu berücksichtigen.

Unzulässige Klauseln bei Klarna
Das Handelsgericht Wien hatte im Frühjahr 2023 in Folge einer AK-Klage mehrere Klauseln des schwedischen Zahlungsanbieters Klarna für unzulässig erklärt. Klarna darf laut dem rechtskräftigen Urteil Nutzerinnen und Nutzer unter anderem nicht mehr zur ausschließlichen Kontaktaufnahme per App oder Website zwingen und auch nicht mehr in seinen Klauseln unterschiedliche Fälligkeiten für Zahlungen nennen – ab Rechnungsdatum, ab Versand oder ab Erhalt der Ware. Im Jahr 2020 sind bei der AK österreichweit rund 2.000 Beschwerden zu Klarna eingelangt.

 
Zahlungsdienstleister Klarna strebt US-Börsengang an
Der schwedische Zahlungsdienstleister Klarna wagt den Sprung an die Wall Street. Das Unternehmen habe vertrauliche Unterlagen bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereicht, teilte Klarna gestern mit. Details zum Volumen und zur Preisspanne der geplanten Aktienausgabe wurden nicht bekannt. Im August hatte CEO Sebastian Siemiatkowski angedeutet, dass ein Börsengang im kommenden Jahr „sinnvoll“ erscheine, ohne sich jedoch festzulegen.

Klarna ziehe eine Notierung in den USA in Betracht, habe aber auch europäische Optionen ernsthaft geprüft, so Siemiatkowski. Das Unternehmen gab an, im ersten Halbjahr 2023 einen bereinigten Gewinn von 673 Millionen Schwedischen Kronen (rund 58,1 Millionen Euro) erzielt zu haben, was auf Kostensenkungen und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Kundenservice zurückzuführen sei.

 
Zurück
Oben