Das islamische Strafrecht
Das islamische Strafrecht basiert auf einer Dreiteilung in:
· Grenzvergehen (hadd-Vergehen)
Als "Grenzvergehen" verletzen sie nicht menschliches Recht, sondern das Recht Gottes. Ein Gerichtsverfahren darf daher nicht durch eine außergerichtliche Einigung abgewendet, noch darf die Strafe verschärft oder vermindert werden. Es muss genau die in Koran oder Überlieferung vorgesehene Strafe vollstreckt werden. hadd-Strafen sind: Auspeitschung, Steinigung, Abschneiden von Händen,…Zu Verbrechen gehören: Ehebruch und Unzucht, Verleumdung wegen Unzucht, Schwerer Diebstahl, Schwerer Strassen- und Raubmord, Der Genuss von Wein (Alkohol und Drogen), Homosexualität und Vergewaltigung.
Die Voraussetzung für eine Verurteilung wegen eines Kapitalverbrechens ist entweder ein Geständnis bzw. die Aussage zweier männlicher Augenzeugen, bei Ehebruch und Unzucht sogar von vier männlichen Augenzeugen.
· Wiedervergeltungsvergehen (quisas-Vergehen)
Mord und Totschlag verletzen nach Auffassung der scharia nur menschliches Recht. Verbrechen mit Wiedervergeltung erfordern die Zufügung derselben Verletzung bzw. die Tötung des Schuldigen unter Aufsicht des Richters. Falls der Berechtigte darauf verzichtet, kann dies in Zahlung von Blutgeld umgewandelt werden, sowie in eine religiöse Bußleistung wie z. B. zusätzliches Fasten (2,178-179). Allerdings kann nur der nächste männliche Verwandte des Opfers die Tötung fordern. Dabei gilt streng das Prinzip der Gleichheit: eine Frau für eine Frau, ein Sklave für einen Sklaven (Sure 2,178 ). Wurde einem Opfer nur eine Verletzung zugefügt, kann dem Täter dieselbe Verletzung zugefügt werden, aber nur vom Opfer selbst. [Auge um Auge, Zahn um Zahn- Prinzip]
· Ermessensvergehen (taczir-Vergehen)
Alle anderen Fälle, die nicht zu den Kapitalverbrechen und Verbrechen mit Wiedervergeltung gehören, sind bei der Bestrafung in das Ermessen des Richters gestellt. Beispiele: Aufruhr, falsches Zeugnis, Beleidigung, Bestechung, Urkundenfälschung, Unterschlagung, Verkehrsverstöße, Betrug, Erpressung, Kidnapping, usw. Der Richter kann harte Strafen verhängen, wie langes Einkerkern, Verbannung, Auspeitschung, Geldstrafen und sogar die Todesstrafe. Dies vor allem bei Gewohnheitstätern ohne Aussicht auf Besserung: Homosexuelle, Häretiker, welche die islamische Gemeinschaft spalten, Rauschgifthändler und Spione.
http://www.wahre-sunnah.de.tl/Scharia.htm
Die Scharia’ ist für den Muslim der verbindliche Wegweiser, der den Menschen zu Gott, seiner Quelle, führen soll. Das Gesetz achtet darauf, dass die religiösen Verpflichtungen des Einzelnen gegenüber Gott erfüllt werden und alle Beziehungen des Einzelnen zu seinen Mitmenschen „gegenseitige Beziehungen“, stets dem Gesetz entsprechen. Der Mensch hat das islamische Recht mit seinen kritiklos zu akzeptieren.
Warum diese Strafen?
> Erhalt der Religion und der Ordnung in der Gesellschaft
> Bewahrung der natürlichen Wesenszüge und der Ehre des Menschen
> Herbeiführung von Wohlfahrt oder Abwendung von Schäden (Erhalt des Lebens,
Unverletzlichkeit des Körpers, Schutz des Besitzes,…)
> Schutz vor Missbrauch des Islam durch eigennützige Menschen und Herrscher