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Monte's Sammelthread

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Keine Schweine in Schulbüchern für die islamischen Länder? wow, was für ein Skandal. :lol:

Die Pegidademos sind weiterhin erlaubt und wegen den Mohammedkarikaturen, jo mein Gott, da hätte es die NY Times sowieso nicht geschafft alle zufrieden zu stellen.

Das einzige wo ich zustimme, ist die Sache mit dieser Orientseife mit der Moschee drauf, wenn Gazi(?) ihren Käse damit bedrucken, dann sollte das mit Seife erst recht möglich sein.
 
Keine Schweine in Schulbüchern für die islamischen Länder? wow, was für ein Skandal. :lol:

Die Pegidademos sind weiterhin erlaubt und wegen den Mohammedkarikaturen, jo mein Gott, da hätte es die NY Times sowieso nicht geschafft alle zufrieden zu stellen.

Das einzige wo ich zustimme, ist die Sache mit dieser Orientseife mit der Moschee drauf, wenn Gazi(?) ihren Käse damit bedrucken, dann sollte das mit Seife erst recht möglich sein.

Das würde ich im Grunde auch so sehen, und ich denke (ohne es nachweisen zu können) die großen amerikanischen Medien verzichten eh penibel auf Religionsthemen um ja keinen zu provozieren. Auch die Ausstellung in Hanau soll nun doch stattfinden.

Aber das was Aldi gemacht hat ist an Erbärmlichkeit nicht zu toppen ... seit Jahren verhindern sie mit allen Mitteln die Bildung eines Betriebsrats, und seit Jahren ist ihnen die Meinung der Menschen (Mitarbeiter und Kunden) dazu scheißegal.
 
Kein Mensch verbindet die Moschee auf dieser bescheuerten Seife mit der Religion oder gläubigen Muslimen. Die soll halt an so einen Stereotypenorient erinnern, so ca. wie hier:
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Wenn Juristen die Islamisierung vorantreiben

Selma Geschwister wir sind nah dran!:masar2:
[h=1]Wenn Juristen die Islamisierung vorantreiben[/h]In einem Zeitungsbeitrag hat sich ein Bonner Rechtsprofessor dafür ausgesprochen, den Paragrafen 166 zu verschärfen. Gotteslästerung möge wieder härter bestraft werden. Im Sinne der Integration.

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  • [*=right]

Von Henryk M. BroderReporter



Freitagsgebet-am-Tag-der-Offenen-Moschee.jpg

Solange der öffentliche Frieden nicht gestört wird: Gläubige beim Freitagsgebet in der Khadija Moschee in Berlin-Pankow am bundesweiten Tag der offenen MoscheeFoto: picture alliance / ZB

Von wegen: Eine Islamisierung findet nicht statt. Und wie sie stattfindet. Nur eben nicht seitens des Zentralrates der Muslime oder auf Betreiben eines anderen Spitzenverbandes, sondern aus einer ganz anderen Ecke heraus.
Am Montag erschien in der "FAZ" ein ganzseitiger Artikel, geschrieben von Christian Hillgruber, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bonn. Die Überschrift: "Ein Integrationshindernis ersten Ranges".
Gemeint war nicht, wie man auf den ersten Blick annehmen konnte, die deutsche "Willkommenskultur" oder das fehlende Einwanderungsgesetz, nicht die Gettoisierung der Zuwanderer in Vierteln wie Neukölln, auch nicht das Satellitenfernsehen, das arabische und türkische Propaganda verbreitet, gemeint war – nota bene! – der Paragraf 166 des deutschen Strafgesetzbuches. Der sorge dafür, dass die "Diffamierung von Religion im Namen von Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit in Deutschland praktisch keine Grenzen" mehr kenne. Denn "die Beschimpfung von Religion" störe "den öffentlichen Frieden".
Was man dazu wissen muss: Der Paragraf 166 des StGB stellt nicht, wie oft behauptet wird, "Gotteslästerung" unter Strafandrohung, das war mal. Er sagt, womit derjenige rechnen muss, der "öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören", nämlich Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Foto: picture-alliance / (c) akg-image
Wir halten das ja auch aus: Das Gemälde "Nil nisi somnium" von Adelchi-Riccardo Mantovani wird gelegentlich als Gotteslästerung empfunden

Dass dieser Paragraf nur sehr selten zur Anwendung kommt, liegt an der Formel: "... in einer Weise ..., die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Es genügt nicht, Gott zu beschimpfen oder Religionen zu kritisieren, damit muss eine "Störung des öffentlichen Friedens" einhergehen. Das heißt: Jeder darf sich vor einer Kirche (ersatzweise einer Moschee oder Synagoge) mit einem Transparent hinstellen und behaupten "Gott ist tot" oder "Religion ist doof", er darf nur nicht den Gottesdienst in der Kirche, der Moschee oder Synagoge stören. Andersrum stellt es gläubigen Menschen aller Konfessionen frei, Angehörige von "weltanschaulichen Bekenntnissen", also Freidenker, Atheisten oder Menschen, die an Ufos glauben, zu beschimpfen, so lange sie damit nicht "den öffentlichen Frieden" stören. Auch eine polemische, vollkommen unsachliche und überzogene Kritik an Theorie und Praxis religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse bedeutet noch keine "Störung des öffentlichen Friedens".
Das sieht Professor Hillgruber von der Uni Bonn ganz anders. Er meint, bezogen auf Karikaturen, wie sie von "Charlie Hebdo" veröffentlicht werden, diese seien "nicht nur in provokativer Weise religionskritisch", sondern auch "zu einem beträchtlichen Teil in derber Weise religionsverächtlich, ja vulgär". Ob man solche Karikaturen "noch spaßig zu finden vermag", sei "eine Frage des guten Geschmacks"; ob man sie aber "veröffentlichen darf", sei jedoch "auch eine Frage des Rechts".
Damit sind die Grenzen eines rechtsphilosophischen Diskurses abgesteckt, an dessen Ende Professor Hillgruber zu der Erkenntnis kommt, dass "die gegenwärtige Handhabung des Paragrafen 166 völlig unbefriedigend" ist, sie degradiere "den Straftatbestand zu völliger Bedeutungslosigkeit". Selbst "übelste Beschimpfungen unterschiedlichster Bekenntnisse" würden toleriert, aus "falscher Rücksicht auf die Meinungsfreiheit" einerseits und aufgrund des Vorbehalts "Störung des öffentliches Friedens" andererseits. Deswegen, so Professor Hillgruber, sollte dieses Merkmal "gestrichen werden", denn "schon die Beschimpfung selbst stört den öffentlichen Frieden".
So weit, so schlimm. Aber es kommt noch schlimmer.
Mit Blick auf die "Nachwirkungen der Ereignisse von Paris, insbesondere die Reaktionen muslimischer Schüler an französischen Schulen", die sich geweigert hatten, an einer Schweigeminute für die Opfer der Anschläge teilzunehmen, meint Professor Hillgruber, "die dort bisweilen zutage tretende Terrorismusverherrlichung" sei "selbst zutiefst abstoßend, ja strafwürdig". Aber: "Ebenso offensichtlich ist, dass die mit der Losung 'Je suis Charlie' geforderte Identifikation mit einer Satirezeitschrift", welche die Religion der Schüler "nicht selten grob beleidigt", die "Distanzierung vieler Muslime von den durch nichts zu rechtfertigenden Morden erheblich erschwert". Und so kommt er zu der Conclusio: "Die Duldung von Religionsdiffamierung erweist sich damit als ein Integrationshindernis ersten Ranges."
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Schon heute soll es Menschen geben, die sich in ihren religiösen Gefühlen verletzt fühlen, weil in Kantinen Schweinefleisch angeboten wird​
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So weit würde nicht einmal Aiman Mazyek, der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime, gehen. Auch die Vertreter der Kirchen denken nicht daran, eine Verschärfung des Paragrafen 166 StGB zu fordern.
Eine Kausalität zwischen "Religionsdiffamierung" und mangelnder Bereitschaft zur Integration herzustellen bedeutet eine Aufforderung an die Mehrheitsgesellschaft, die Regeln der Parallelgesellschaften anzuerkennen und sich diesen anzupassen, um den Angehörigen dieser Minderheit die Integration zu erleichtern. 400 Jahre nach Giordano Bruno, der in Rom verbrannt, und Baruch Spinoza, der von den Juden exkommuniziert wurde, 200 Jahre nach Voltaire und 100 Jahre nach Oskar Panizza, der noch 1895 zu einem Jahr Haft wegen "Gotteslästerung" verurteilt wurde, ist eine solche Aufforderung ein Verrat an allen Werten der Aufklärung. Und nutzlos dazu.
Denn sollte – was Gott verhüten möge – eines Tages die Diffamierung der Religion ein Straftatbestand werden, müsste noch immer definiert werden, wo der Tatbestand anfängt und wo er aufhört. Schon heute soll es Menschen geben, die sich in ihren religiösen Gefühlen verletzt fühlen, weil ihren Kindern separate Gebetsräume in Schulen verweigert werden. Oder weil sie mit einem Kopftuch nicht als Krankenschwester arbeiten dürfen. Oder weil in Kantinen Schweinefleisch angeboten wird. Auf solche Empfindlichkeiten kann man Rücksicht nehmen, man muss nur wissen, was man damit aufgibt: die säkulare Gesellschaft. Auch die Annahme, man würde damit die Integration erleichtern, ist mehr als irrig. Zumal uns immer wieder versichert wird, die Integrationsverweigerung habe keine religiösen Ursachen, sie sei vielmehr ein kulturelles und soziales Problem.



Diesmal sind nicht die Juden unser Unglück, auch nicht die Pfaffen und die Muslime. Es sind wieder die Juristen.
 
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