Rechtsextreme vor Gericht: Vier Schuldsprüche
Am Wiener Landesgericht sind am Montag vier frühere Mitglieder der rechtsextremen „Europäischen Aktion“ (EA) wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung schuldig erkannt worden. Von der Vorbereitung zum Hochverrat wurden sie allerdings freigesprochen.
Bei der „Europäischen Aktion“ hatte es sich um ein länderübergreifendes rechtsextremes Netzwerk gehandelt, das Ziele vertrat, „die dem Parteiprogramm der NSDAP nachempfunden wurden“, wie Staatsanwältin Susanne Kerbl-Cortella eingangs des Verfahrens dargelegt hatte. Die Neonazi-Gruppierung habe „einen Umsturz auf ein außerparlamentarisches System“ geplant.
Am Wiener Landesgericht sind am Montag vier frühere Mitglieder der rechtsextremen „Europäischen Aktion“ (EA) wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung schuldig erkannt worden. Von der Vorbereitung zum Hochverrat wurden sie allerdings freigesprochen.
Bei der „Europäischen Aktion“ hatte es sich um ein länderübergreifendes rechtsextremes Netzwerk gehandelt, das Ziele vertrat, „die dem Parteiprogramm der NSDAP nachempfunden wurden“, wie Staatsanwältin Susanne Kerbl-Cortella eingangs des Verfahrens dargelegt hatte. Die Neonazi-Gruppierung habe „einen Umsturz auf ein außerparlamentarisches System“ geplant.
Rechtsextreme vor Gericht: Vier Schuldsprüche
Am Wiener Landesgericht sind am Montag vier frühere Mitglieder der rechtsextremen „Europäischen Aktion“ (EA) wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung schuldig erkannt worden. Von der Vorbereitung zum Hochverrat wurden sie allerdings freigesprochen.
wien.orf.at