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Nachrichten aus Österreich

Seine Kürzlichkeit 2016 in der ZiB2:
"... bin ich ein Fan aller, die sagen, wir nehmen direkt aus Syrien 20.000 Waisenkinder, die, die es nicht schaffen, sich einen Schlepper zu kaufen, die, die es nicht schaffen, sich auf den Weg zu machen. Und den Menschen sollten wir direkt helfen. Und das sollte der Weg für Europa sein. ...
... und wenn sie sich die Resettlement-Programme anschauen, werden sie merken, dass die Menschen nicht ertrinken, dass die Menschen ordentlich nach Mitteleuropa transportiert werden, und dass meistens Integrationsmaßnahmen schon vorbereitet sind, bevor sie ankommen. ...
... letztes Jahr haben wir mit dem Resettlement 1.500 Menschen aufgenommen ... aus meiner Sicht sind jedes Jahr 10.000 bis 15.000 Menschen bewältigbar. ..." (Link im ersten Kommentar)
***
Ein paar Fakten dazu von UNHCR zum österreichischen Resettlement-Programm:
"Über insgesamt drei Aufnahmgeprogramme wurden bis Ende 2017 1,900 syrische Flüchtlinge aus Jordanien, der Türkei und dem Libanon in Österreich aufgenommen.
Das erste Aufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge wurde 2013 für 500 syrische Flüchtlinge gestartet, danach folgte ein weiteres Programm für 1.000 Flüchtlinge, 2016-2017 wurden nochmals 400 Flüchtlinge aufgenommen."
 
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Quo vadis Österreich?
Beitrag von Florian Klenk auf FB
"Die ÖVP, bzw Gernot Blümel, mästet den braven Boulevard, streicht kritischen Medien Inserate, verklagt zugleich ihre Kritiker und klagt irgendwelche frechen Pensionisten an. Seit Monaten halten Kurz & Co auch den Falter mit (erfolglosen) Klagen auf Trab, weil wir die ÖVP Buchhaltung veröffentlichen und eine massive und absichtliche Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze beweisen konnten.

Nun passiert Seltsames. Es tritt das Branchenmagazin „Der Österreichische Journalist“ auf den Plan und recherchiert offenbar eine Geschichte über meine Angriffe auf den Rechtsstaat. Ja, richtig gehört. Aber soll sein. Ich hab also ein paar kritische Fragen erhalten, die ich ausführlich beantwortet habe. Hier die Fragen und meine Antworten in ganzer Länge.

„Österreichischer Journalist“: Nachdem Sie sich vor ein paar Wochen dafür starkmachen wollten, in manchen Zusammenhängen das N-Wort doch aussprechen zu dürfen, und dafür scharf kritisiert und sogar bedroht wurden, legten Sie eine Twitter-Pause ein. Auf Facebook sind Sie aber weiterhin sehr aktiv. Wieso? Was unterscheidet Twitter von Facebook?...."

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„Österreichischer Journalist“: Nachdem Sie sich vor ein paar Wochen dafür starkmachen wollten, in manchen Zusammenhängen das N-Wort doch aussprechen zu dürfen, und dafür scharf kritisiert und sogar bedroht wurden, legten Sie eine Twitter-Pause ein. Auf Facebook sind Sie aber weiterhin sehr aktiv. Wieso? Was unterscheidet Twitter von Facebook?


Klenk: Ihre Frage ist unpräzise. Ich wollte nie das N-Wort „aussprechen“, sondern habe dafür plädiert, den Kontext zu beachten, in dem es von anderen (etwa Frau Baerbock) ausgesprochen wird. Twitter raubte mir als Pointenmedium sehr viel Zeit, da ich einen längeren Urlaub genieße, wollte ich diese Zeit für meine Familie und mein Buchprojekt („Bauer und Bobo“) aufwenden. Facebook ist für mich weniger zeitraubend.

„Österreichischer Journalist“: Sie betonen stets die Bedeutung von Presse- und Meinungsfreiheit und kritisieren, wenn Social-Media-User, Medien und einzelne Journalisten verklagt werden, um sie einzuschüchtern. Bei Grenzüberschreitungen gegen sich selbst zögern aber auch Sie nicht zu klagen, wie das etwa beim Krone-Kolumnisten Michael Jeannée der Fall war. Wenn Sie verklagt werden, überlassen Sie das nicht einfach den Gerichten, sondern nutzen Ihre große Follower-Schaft, um Stimmung gegen die Kläger und manchmal auch Anwälte der Kläger zu machen. Halten Sie es für in Ordnung, den Rechtsanwalt Werner Suppan ständig als „ÖVP-Anwalt“ zu bezeichnen, ihn mit Dieter Böhmdorfer zu vergleichen, und immer wieder zu betonen, dass er Ersatzrichter am VfGH ist? Damit wird er nicht nur massiv exponiert, sondern indirekt auch seine Glaubwürdigkeit infrage gestellt. Viele Beobachter sind der Meinung, dass Sie damit zu weit gehen und Ihre eigene Argumentation für Presse- und Meinungsfreiheit torpedieren. Was sagen Sie dazu?

Klenk: Das sind viele Fragen und Vorwürfe aufeinmal. Ich versuche sie zu entwirren.
Die Anklage Gernot Blümels, unseres Finanzministers, gegen einen 200 Follower-Pensionisten ist mit meinem Prozess gegen Jeannee in keinster Weise vergleichbar.
Jeannee, der wohl am meisten gelesene Kolumnist des Landes, hatte mich aufgrund unserer korrekten und präzisen Berichterstattung zu den ÖVP-Files persönlich vor fast 3 Millionen Lesern beschimpft, diskreditiert und mit falschen Tatsachenbehauptungen eingedeckt und rhetorisch geschickt in die Nähe sexuellen Missbrauchs gerückt. Er hatte bei mir weder rückgefragt, noch die Tatsachen gegengecheckt, die er fälschlich verbreitete. Hier ging es nicht um eine Meinung, sondern falsche Tatsachen und gröbste Beleidigungen, um mich einzuschüchtern und anzuschütten, weil der Falter die absichtliche und verheimlichte Wahlkampfkostenüberschreitung der ÖVP aufdeckte. Deshalb wurde Jeanne vom OLG strafrechtlich und die Krone medienrechtlich zu einer Rekordstrafe (16.000 Euro plus 9000 Geldstrafe) verurteilt. Ich hatte davor mehrmals versucht, den Fall durch eine Spende und eine Entschuldigung der Krone-Chefredaktion per Vergleich zu beenden. Vergeblich. Das OLG hat übrigens gerade bestätigt dass unsere Berichterstattung korrekt war. Die ÖVP ist abgeblitzt.
Bei Blümes Prozess liegt der Fall völlig anders. Er ist Finanzminister, also wie die Krone, in der weitaus stärkeren Position als der Rentner. Der Pensionist hatte nicht Blümel beschimpft, sondern seine politische Wertung abgegeben, dass die ÖVP „korrupt und vergesslich“ sei. Dieses Werturteil ist angesichts der Fälle Hypo (Martinz), Telekom (Parteispenden), Strasser und der Schiebung der Posten im Fall Öbag und Casinos kein Wertungsexzess, im Gegenteil. Deshalb kritisiere ich das Urteil, aber auch die Wehleidigkeit des Finanzministers, der hier der Mächtigere ist. Ich bin - wie Maria Windhager - fest davon überzeugt, dass spätestens der EGMR das Urteil als rechtswidrig beurteilen wird.
Ad Suppan: ich „bezeichne“ ihn nicht als ÖVP Anwalt, sondern er ist der ÖVP-Anwalt und er ist zugleich Ersatz-Verfassungsrichter. Das ist ein großes Problem. VfGH-Richter Michael Rami etwa hat alle politischen Mandate der FPÖ zurückgelegt. Suppan führt namens seiner Mandantschaft einen juristischen Krieg gegen ÖVP-Kritiker und den Falter, bei uns bisher erfolglos (sieht man von einem Mini-Teilerfolg ab). Als VfGH-Miglied sollte er für Pressefreiheit eintreten.
Ich wundere mich, dass Sie das -anders als die SN - nicht zum Thema machen, sondern meine Kritik an diesen „Chilling-Effect-Klagen“. Suppan muss als Ersatz-Höchstrichter diese Kritik aushalten.


„Österreichischer Journalist“: Am 27. August schrieben Sie auf Facebook, dass Sie am 1. Oktober als Angeklagter „vor der gleichen Richterin wie der Twitteruser im Fall Blümel“. Dabei geht es um eine Klage von Finanzminister Gernot Blümel gegen jemanden, der ihn auf Twitter unter anderem als „korrupt“ bezeichnete. Öffentlich zu machen, welche Richterin Ihren Rechtsstreit behandelt, nachdem Sie eine ihrer Entscheidungen infrage gestellt haben, kann als Druck auf diese Richterin aufgefasst werden. Auch für dieses Posting wurden Sie kritisiert, unter anderem von Ihren Journalistenkollegen. Können Sie die Kritik nachvollziehen?

Klenk: Ihre Frage enthält falsche Behauptungen. Blümel wurde nicht als korrupt bezeichnet, sondern die ÖVP. Nicht ich habe die Richterin „öffentlich gemacht“ sondern die Tageszeitungen. Gerichtsverfahren sind zudem öffentlich. Kritik an einem Urteil ist kein Druck, sondern Ausdruck von Pressefreiheit und das Recht jeden Bürgers, gerade wenn es um politische Werturteile geht. Verfahren sind genau deshalb medienöffentlich.
Wiederum wundert mich, dass Sie nicht die Fake-News der ÖvP (Reitans) über mich zum Thema machen, sondern meine Kritik an der völlig aussichtslosen Klage Claus Reitans (vertreten durch Suppan), der mich in Prozesse verwickeln will, nachdem er mir öffentlich und fälschlich Beweisfälschung im Fall Ibiza andichten ließ (und der Kanzler dies auch noch retweetete). Dass Sie nicht bemerken, wie die ÖvP hier wehleidig kritische Medien in Prozesse verwickelt, wundert mich doch sehr. Das Handelsgericht Wien hat Reitan hier hart kritisiert. Ich hoffe, dass sie diesem HG-Beschluss als Branchenmedium auch Ihre volle Aufmerksamkeit widmen. Ebenso hoffe ich, dass Sie das von uns erwirkte OLG-Urteil im Fall „Kurz-Files“ erwähnen."
 
Oh Gott, das N-Wort, das ist ja ... das ist ja ...

ach du Scheiße, gleich steht ein GSG9-Trupp vor deiner Tür
Ich muss dich leider wieder daran erinnern, dass du spamst. Da ja auch ein Admin verantwortlich für die Inhalte ist, bist du wieder raus aus dem Thread.
GSG9 hat mit Österreich nichts zu tun und wenn du schon etwas deinen Horizon meilenweit überschreitet, erspare und einen dümmlichen Kommentar, weder lustig noch angebracht.
 
Brille geputzt und 3x gelesen, steht noch immer so da, von einer Wirtschaftsministerien, eine sehr gewagte These

Je mehr Roboter, desto weniger Arbeitslose

Bei einem Monatsgehalt von ca. 17.800€ lässt es sich einfach so einen Humbug erzählen !!
 
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