
Oberstaatsanwaltschaft Wien entzieht Staatsanwaltschaft Krems Pilnacek-Verfahren
Das Verfahren wird an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt übertragen. Der Anschein von Befangenheit soll vermieden werden
Wien – Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien hat der Staatsanwaltschaft Krems das Ermittlungsverfahren zum Tod des ehemaligen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek entzogen. Es wird an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt übertragen, teilte die OStA am Donnerstagnachmittag in einer Presseaussendung mit. Die Entscheidung sei getroffen worden, "um das Vertrauen in die volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit bei der Führung des Ermittlungsverfahrens zu gewährleisten".
An die Staatsanwaltschaft Eisenstadt sei das Verfahren auch deshalb übergeben worden, weil diese vom niederösterreichischen Polizeiapparat losgelöst sei, sagte ein Sprecher der OStA zur APA. Schließlich habe es in der Vergangenheit auch Vorwürfe gegen zwei Polizeibeamte gegeben. Mit der Übertragung sage man aber nicht, dass die Staatsanwaltschaft Krems befangen sei. Als Oberbehörde könne die OStA Verfahren bereits delegieren, wenn bloß der Anschein einer Befangenheit bestehe. Dieser habe sich in der Diskussion ergeben und zugespitzt.
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Das Verfahren wird an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt übertragen. Der Anschein von Befangenheit soll vermieden werden
Wien – Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien hat der Staatsanwaltschaft Krems das Ermittlungsverfahren zum Tod des ehemaligen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek entzogen. Es wird an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt übertragen, teilte die OStA am Donnerstagnachmittag in einer Presseaussendung mit. Die Entscheidung sei getroffen worden, "um das Vertrauen in die volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit bei der Führung des Ermittlungsverfahrens zu gewährleisten".
An die Staatsanwaltschaft Eisenstadt sei das Verfahren auch deshalb übergeben worden, weil diese vom niederösterreichischen Polizeiapparat losgelöst sei, sagte ein Sprecher der OStA zur APA. Schließlich habe es in der Vergangenheit auch Vorwürfe gegen zwei Polizeibeamte gegeben. Mit der Übertragung sage man aber nicht, dass die Staatsanwaltschaft Krems befangen sei. Als Oberbehörde könne die OStA Verfahren bereits delegieren, wenn bloß der Anschein einer Befangenheit bestehe. Dieser habe sich in der Diskussion ergeben und zugespitzt.

Oberstaatsanwaltschaft Wien entzieht Staatsanwaltschaft Krems Pilnacek-Verfahren
Das Verfahren wird an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt übertragen. Der Anschein von Befangenheit soll vermieden werden