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Nachrichten aus Österreich

Geldregen für die Finanz? Unternehmen müssen wohl Millionen an Corona-Hilfen zurückzahlen
Bei den Förderungen wurden EU-Höchstgrenzen überschritten, entschied der Oberste Gerichtshof. Dem Finanzministerium bringt das wohl Millionen

Jahrelang wurde über die Frage gestritten, nun gibt es ein wegweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH): EU-Höchstgrenzen für Covid-Förderungen wurden in Österreich breitflächig überschritten. Die Folge: Konzerne müssen wohl Millionen zurückzahlen. Anlass der aktuellen Entscheidung war das Verfahren rund um eine Raststättenkette (OGH 28.4.2026, 1 Ob 23/26b).

Zur Erinnerung: Während der Pandemie setzte der Staat mehrere Förderschienen für Unternehmen auf – unter Genehmigung der Europäischen Kommission. Doch in der Frage der zulässigen Höchstbeträge von 2,3 Millionen Euro je Unternehmen gab es unterschiedliche Auffassungen.

Kein Vertrauensschutz
Die EU-Kommission ging bei ihrer Genehmigung der österreichischen Förderungen davon aus, dass die Höchstbeträge für gesamte Konzerne gelten. Doch die Republik Österreich wandte die Höchstgrenzen für jede einzelne Gesellschaft innerhalb eines Konzerns an und zahlte die Förderungen entsprechend aus. Kurzum: Bei Konzernen wurden die Höchstbeträge insgesamt zum Teil deutlich überschritten.


Ja, da war noch seine Kürzlichkeit damit betraut
 
Österreich im UNO-Sicherheitsrat
Österreich hat sich heute im Ringen um einen nicht ständigen Sitz im UNO-Sicherheitsrat klar gegen Deutschland durchgesetzt. Bei der geheimen Wahl in der UNO-Generalversammlung erreichte Österreich 131 Stimmen, um drei weniger als Portugal.

Deutschland ging im Dreierrennen um zwei westliche Sitze mit nur 104 Stimmen leer aus. Für die Wahl war eine Zweidrittelmehrheit von 127 der 190 Stimmen erforderlich.

 
Rechtsextremismus: Mehr Verurteilungen und Diversionen
Die Zahl der Verurteilungen und Diversionen nach dem Verbotsgesetz ist zwischen 2024 und 2025 angestiegen. Das geht aus einer aktuellen Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen durch Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hervor. Während die Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz 2024 noch bei 181 lagen, stieg die Zahl 2025 auf 197 (plus 8,8 Prozent).

Eine noch deutlichere Zunahme gab es bei den endgültig erledigten Diversionen, also dem Verzicht auf ein Strafverfahren und der Annahme einer belastenden Maßnahme, etwa gemeinnützige Arbeit, durch den Beschuldigten. Diese stiegen von 132 im Jahr 2024 auf 170 im Jahr 2025 (ein Plus von 29 Prozent). Nicht gefragt wurde von den Grünen nach der Entwicklung der Anzeigen nach dem NS-Verbotsgesetz.

Grüne: Anstieg „schwarz auf weiß“
Der grüne Rechtsextremismussprecher Lukas Hammer sagte in einem Statement zur APA, die neuen Zahlen des Justizministeriums würden „schwarz auf weiß“ zeigen, dass die strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen das Verbotsgesetz gestiegen ist. „Wer behauptet, Rechtsextremismus gehe zurück, ignoriert bewusst die Fakten.“

Auch betonte er, man dürfe nicht nur auf Verurteilungen schauen: „Wer nur auf Verurteilungen schaut und Diversionen ausblendet, betreibt bewusste Statistiktrickserei. Diversionen sind keine Freisprüche, sondern strafrechtliche Erledigungen von Delikten. Zählt man sie mit, zeigt sich noch deutlicher, dass die Justiz zunehmend mit rechtsextremen Straftaten befasst ist“, so Hammer.

FPÖ-Kritik an DÖW für Hammer widerlegt
Der grüne Abgeordnete sieht damit Kritik der FPÖ am Rechtsextremismusbericht des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW) widerlegt: „Die FPÖ hat behauptet, der Anstieg rechtsextremer Straftaten sei ein statistischer Skandal oder sogar manipuliert. Das Gegenteil ist der Fall: Die Daten der Justiz bestätigen die Entwicklung. Das FPÖ-Märchen vom angeblichen Rückgang des Rechtsextremismus ist damit endgültig geplatzt.“

 
Hass im Netz: Neos wollen Medienrecht bei Online-Kommentaren reformieren
Keine Bestrafung mehr für beleidigende Kommentare Dritter – Mehrere Vorschläge an Koalitionspartner

Wien – Die Neos fordern eine Neuregelung im strafrechtlichen Medienrecht. Social-Media-User sollen künftig nicht mehr für beleidigende Kommentare Dritter unter ihren Postings verantwortlich gemacht werden. "Das Ziel ist, Verantwortung dort anzusiedeln, wo sie tatsächlich liegt", teilte Neos-Justizsprecherin Sophie Wotschke der APA mit. Sie kündigte eine rasche Prüfung und Gespräche mit den Koalitionspartnern ÖVP und SPÖ an. Es kämen mehrere Lösungswege in Betracht.

Derzeit können Personen belangt werden, wenn jemand einen beleidigenden Kommentar unter ihren Beitrag geschrieben hat. Das geht auch, wenn der Kommentar gar nicht gesehen wurde. Zuletzt sorgten einige solcher Fälle für mediales Aufsehen. Die Kosten können laut Neos pro Kommentar schnell 2.000 Euro betragen. Besonders betroffen seien Medien, Journalistinnen und Journalisten, öffentliche Personen, aber auch Privatpersonen. Als Konsequenz würden viele die Kommentarfunktion sperren, was den demokratischen Diskurs einschränke.

"Hass im Netz muss konsequent verfolgt werden. Wer andere beleidigt, bedroht oder verleumdet, muss bestraft werden", betonte Wotschke. "Aber jemanden für das Fehlverhalten eines Dritten, von dem diese Person vielleicht gar nichts weiß, mit hohen Kosten zu belangen, geht völlig an diesem Ziel vorbei." Wotschke sprach sich für eine rasche Reparatur aus, die aktuelle Gesetzeslage sei "sachlich nicht rechtfertigbar". Ziel sei eine moderne und ausgewogene Regelung, die Hass im Netz wirksam bekämpfe und gleichzeitig Rechtssicherheit schaffe.

Reform des Kostenersatzes möglich
Dafür bringen die Neos mehrere Vorschläge ins Spiel. Eine Option sei ein "Notice-and-Takedown-Prinzip" für Kommentare Dritter. User wären damit nicht automatisch für fremde Kommentare haftbar, sondern müssten diese auf Aufforderung löschen. Auch eine Reform des Kostenersatzes sei möglich. Die aktuell hohen Verfahrenskosten würden Klagsmodelle begünstigen.

 
In Österreich entstand ein revolutionäres Klimaprojekt, doch seit Jahren schlummert's
Vier Konzerne starteten das Unternehmen "C2PAT", das aus CO₂ eine Ressource machen wollte. Das Pionierprojekt gilt als wegweisend. Warum ist es noch nicht umgesetzt?

Die Idee ist bestechend: Ein Baustoffkonzern fängt das CO2 ein, das zwangsläufig entsteht, wenn er Zement herstellt. Ein Chemieunternehmen wandelt das Kohlendioxid mithilfe von Wasserstoff in Kohlenwasserstoff um. Aus diesem Rohstoff erzeugt ein Kunststoffproduzent Plastik. Landet dieses irgendwann im Müll, dient es wieder als Brennmaterial für die Herstellung von Zement. Und die Energie für den gesamten Prozess kommt aus grünen Quellen.

Was klingt wie eine Vision einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft, wäre fast schon verwirklicht worden. Nämlich in Österreich.

Das Projekt nennt sich "Carbon2ProductAustria", kurz C2PAT. Im Jahr 2020 hoben es vier Industrieriesen aus der Taufe: der Zementhersteller Holcim (damals noch unter dem Namen Lafarge bekannt), der Petrochemiekonzern OMV, der Kunststoffproduzent Borealis und das Energieunternehmen Verbund. Gemeinsam unterzeichnete das Quartett eine "Absichtserklärung für die Errichtung einer Anlage zur CO2-Abscheidung und -Nutzung im großindustriellen Maßstab bis 2030".

 
Von Krise keine Spur! In Österreich gibt es fast 200.000 Menschen, die mehr als eine Million Dollar besitzen. Das sind etwa 21 Prozent mehr als noch vor einem Jahr. Insgesamt sammelt sich bei ihnen ein Vermögen von über 560 Milliarden Dollar. Das ist etwa so viel wie die gesamte Wirtschaftsleistung Österreichs. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Weltvermögensreport.
Laut dem Bericht ist der Zuwachs insbesondere auf boomende Aktienmärkte zurückzuführen.
Wenig überraschend ist eine deutliche Mehrheit der Österreicher:innen für eine Millionärssteuer:



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Zurück auf den Balkan: AMS-Geld & Förderungen 2026 – der Rückkehrer-Guide
Drei Länder, drei völlig unterschiedliche Regelwerke. Wer von Österreich aus nach Kroatien zieht, kann sein Arbeitslosengeld einfach mitnehmen – aber nur, wenn er weiß, wie. Wer dagegen nach Bosnien oder Serbien geht, kann das nicht. Dafür bekommt er anderes Geld, das in Kroatien wiederum niemand zahlt. Die KOSMO-Redaktion hat sich durch die EU-Verordnungen, die bilateralen Abkommen Österreichs mit BiH und Serbien sowie die nationalen Rückkehrer-Programme gearbeitet. Außerdem haben wir alle Regeln, Fristen und Geldbeträge in einem Leitfaden zusammengeführt.

PDU2 ist ein EU-Formular vom AMS. Es überträgt das österreichische Arbeitslosengeld nach Kroatien oder in einen anderen EWR-Staat. Außerdem gilt es für drei Monate und lässt sich auf sechs Monate verlängern.
PDU1 bestätigt deine in Österreich gesammelten Versicherungs- und Beschäftigungszeiten. Zudem ist es Pflicht für die kroatische Rückkehrer-Förderung „Biram Hrvatsku“.
Wichtige Fristen: vier Wochen AMS-Vormerkung vor der Ausreise, sieben Tage Anmeldefrist beim kroatischen Arbeitsamt nach der Ausreise, 30 Tage Anmeldefrist beim Arbeitsamt in BiH oder Serbien.
Kroatien zahlt über „Biram Hrvatsku“ 7.000 Euro Pauschale und zusätzlich bis zu 20.000 Euro Förderung für Selbstständige – in Summe also bis zu 27.000 Euro.
Bosnien vergibt Förderungen über FMROI und MHRR, vor allem für Wohnbau, Landwirtschaft und kleines Gewerbe.
Serbien gewährt 70 Prozent Steuer- und Beitragsrabatt für fünf Jahre, falls man hochqualifiziert ist. Dazu gibt es Beratung und bis zu 7.000 Euro Zuschuss über die NGO Tačka povratka.
PDU2 funktioniert nicht in BiH oder Serbien – denn diese Länder gehören nicht zum EWR. Pensions- und Krankenversicherungsansprüche aus Österreich bleiben trotzdem über bilaterale Abkommen erhalten.
Warum so viele Rückkehrer:innen leer ausgehen
Jedes Jahr kehren mehrere zehntausend Menschen aus der Balkan-Diaspora in die alte Heimat zurück. Dabei verzichtet ein großer Teil von ihnen unbeabsichtigt auf Geld, das ihnen rechtlich zusteht. Denn niemand erklärt beim AMS-Termin in Wien oder Linz von sich aus, welche Ansprüche bei der Rückkehr auf den Balkan gelten. Außerdem sind die Regeln zwar klar geregelt – aber kompliziert verstreut: in EU-Verordnungen, bilateralen Abkommen und nationalen Förderprogrammen.

 
Debatte über Kommentare und „Likes“
Sporrer kündigt rasche Neuregelung an
Wenn man in sozialen Netzwerken jemanden beschimpft, kann man dafür – etwa wegen Beleidigung oder übler Nachrede – strafrechtlich belangt werden. NEOS kritisierte am Freitag, dass teilweise auch Gerichtsurteile erfolgt seien, die Userinnen und User für beleidigende Kommentare anderer unter ihrem Posting bestraften. Reformbedarf sieht auch Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ), die im Ö1-Mittagsjournal am Freitag dazu eine rasche Neuregelung ankündigte.

Laut Sporrer wolle man verhindern, dass Rechtsbehelfe gegen Hass im Netz missbraucht werden, um Profit zu schaffen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf werde derzeit finalisiert. Dieser soll anschließend noch mit den Koalitionspartnern abgestimmt werden, zitierte das Mittagsjournal das Justizministerium.

 
Zahl der Stromspeicher steigt rasant
In Niederösterreich steigt die Kapazität für Stromspeicher rapide an. Mit rund 40.000 Energiespeichern soll die wachsende Photovoltaikleistung besser absorbiert und verwaltet werden. Die Dynamik im Bereich der Speichertechnologie ist laut Experten enorm.

Niederösterreichs Energiespeicherkapazität erfährt ein rasantes Wachstum. Durch den Ausbau der Photovoltaik mit inzwischen mehr als 160.000 Anlagen in Niederösterreich steigt auch die Notwendigkeit, Speicherkapazitäten zu erweitern. Aktuell gibt es 40.000 Speicher im Bundesland, um die wachsende Strommenge effektiv zu verwalten und Versorgungsschwankungen auszugleichen.

Die Speicher in Niederösterreich haben eine Gesamtkapazität von 575.000 kWh. „Mehr Speicher heißt mehr Versorgungssicherheit, weniger Abhängigkeit und bedeuten auch eine Entlastung der Netze“, so Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP). Studien würden zudem zeigen, dass der Strombedarf in Österreich bis 2030 um 25 Prozent steigen wird.

Expertinnen und Experten diskutierten in Baden
Zum ersten Mal fand dazu ein Speicher-Symposium mit 250 Expertinnen und Experten aus der Energiebranche, Wirtschaft, Forschung und Gemeinden in Baden statt. Diskutiert wurden neue Trends und wie man zukünftigen Bedarf decken kann. Die Fachleute betonten dabei, dass die Dynamik im Bereich der Speichertechnologie derzeit jene der Photovoltaik in den vergangenen Jahren übertreffen würde. Sowohl Alfons Haber von der E-Control als auch Vera Immitzer von PV Austria betonten dabei laut Aussendung die zentrale Bedeutung von Speichern für das zukünftige Energiesystem.

 
Im Finanzministerium gibt es noch die Große Koalition
Das Doppelbudget für 2027 und 2028 steht. Diesmal waren die Verhandlungen deutlich schwieriger als im vergangenen Jahr. Dass trotzdem alles glattging, soll auch an der stabilen rot-türkisen Achse im Finanzministerium liegen.

Er wird aufstehen, aber nicht ans Rednerpult gehen, sondern eine Erhöhung auf den Tisch vor seinem Platz auf der Regierungsbank gestellt bekommen. Darauf wird er einen dicken Stapel Zettel legen, dann vom Bundespräsidenten abwärts alle Anwesenden begrüßen. Schließlich wird er rund eine Stunde lang ausführen, wie die Bundesregierung den Staatshaushalt in den kommenden beiden Jahren organisieren möchte.

 
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