Hitze: Regierung beseitigt Hürden für Klimaanlagen in Wohnungen
Auflagen für Mieter und Eigentümer sollen bis Herbst abgebaut werden. Auch in den Schulen sind Maßnahmen geplant.
Angesichts der Rekordhitze der vergangenen Tage und Wochen wird nun die Bundesregierung aktiv. Der Ministerrat hat beschlossen, Hitzeschutzmaßnahmen im Gebäudebereich zu vereinfachen. Bis zum Herbst soll der entsprechende Gesetzesentwurf von Wohn- und Justizministerium vorliegen.
Insbesondere in urbanen Wohngegenden würden viele Häuser nicht über Vorrichtungen verfügen, um die Auswirkungen der hohen Temperaturen für die Bewohner zu lindern, heißt es. Gemeint sind damit etwa Beschattungsvorrichtungen, Begrünungen, Außendämmung, Klimaanlagen oder andere technische Lösungen zur Vermeidung von Überhitzung.
Das Problem ist: Nach derzeitiger Rechtslage bestehen teils beträchtliche Hürden für Mieter bzw. Wohnungseigentümer, die Hitzeschutzmaßnahmen umsetzen.
Hürde für Klimaanlagen in Wohnungen abbauen
Wohnungseigentümer, die in der Wohnung eine Klimaanlage einbauen möchten, benötigen die Genehmigung aller anderen Eigentümer. Eine gerichtliche Durchsetzung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn sie ein besonderes Interesse nachweisen können.
Mieter wiederum müssen neben einem besonderen Interesse nachweisen, dass die Maßnahme verkehrsüblich ist – also im Alltag bereits als Standard gilt –, damit Vermieter ihre Zustimmung nicht verweigern können.
kurier.at
Auflagen für Mieter und Eigentümer sollen bis Herbst abgebaut werden. Auch in den Schulen sind Maßnahmen geplant.
Angesichts der Rekordhitze der vergangenen Tage und Wochen wird nun die Bundesregierung aktiv. Der Ministerrat hat beschlossen, Hitzeschutzmaßnahmen im Gebäudebereich zu vereinfachen. Bis zum Herbst soll der entsprechende Gesetzesentwurf von Wohn- und Justizministerium vorliegen.
Insbesondere in urbanen Wohngegenden würden viele Häuser nicht über Vorrichtungen verfügen, um die Auswirkungen der hohen Temperaturen für die Bewohner zu lindern, heißt es. Gemeint sind damit etwa Beschattungsvorrichtungen, Begrünungen, Außendämmung, Klimaanlagen oder andere technische Lösungen zur Vermeidung von Überhitzung.
Das Problem ist: Nach derzeitiger Rechtslage bestehen teils beträchtliche Hürden für Mieter bzw. Wohnungseigentümer, die Hitzeschutzmaßnahmen umsetzen.
Hürde für Klimaanlagen in Wohnungen abbauen
Wohnungseigentümer, die in der Wohnung eine Klimaanlage einbauen möchten, benötigen die Genehmigung aller anderen Eigentümer. Eine gerichtliche Durchsetzung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn sie ein besonderes Interesse nachweisen können.
Mieter wiederum müssen neben einem besonderen Interesse nachweisen, dass die Maßnahme verkehrsüblich ist – also im Alltag bereits als Standard gilt –, damit Vermieter ihre Zustimmung nicht verweigern können.
Hitze: Regierung beseitigt Hürden für Klimaanlagen in Wohnungen
Auflagen für Mieter und Eigentümer sollen bis Herbst abgebaut werden. Auch in den Schulen sind Maßnahmen geplant.