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...natürlich ist dies eine blaue domäne...würdest du niiiiiieeeee machen......
So wie ich befürchtet hatte, überschreitet deinen Intellekt bei weitem.
...mag sein...dafür ist mangelnde körperhygiene und charakterlosigkeit eine rote domäne...und das ist keine verunglimpfung noch eine beschimpfung sondern leider fakt...
Bravo! So gehört sich das! Das nächste Mal sollte man daraus lernen. Volksverhetzung ist keine Meinungsfreiheit bzw. wird nicht von dieser gedecktWien – "Menschlicher Müll, wertlose Minusmenschen" – Nachrichten wie diese postete eine 48-jährige Niederösterreicherin zu Neujahr auf Facebook. Der Anlass: die Geburt des Wiener Neujahrsbaby Asel, die auch auf Facebook verkündet wurde. Nun wurde sie für ihre Postings in Korneuburg zu neun Monaten Haft verurteilt – drei davon unbedingt. Die mehrfach vorbestrafte Frau bekannte sich in der Verhandlung nicht schuldig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Strafrahmen für Verhetzung wurde 2015 verschärft: Für Hetze vor größerem Publikum sind bis zu drei Jahre Haft vorgesehen, vorher waren es zwei Jahre. Möglich sind natürlich auch Geldstrafen. Wie hoch diese ausfallen, hat DER STANDARD Anfang 2017 recherchiert. Auch die Anforderungen, um den Tatbestand zu erfüllen, wurden herabgesetzt: Zuvor war der Verhetzungsparagraf großteils auf Hass gegen Gruppen – "die Homosexuellen, die Muslime" – ausgerichtet. Nur wer zu Gewalt gegen Einzelne aufrief, machte sich strafbar. Nun reicht das "Aufstacheln zu Hass". Weil der Begriff recht schwammig formuliert ist, liege es an den Gerichten, dem scharfe Konturen zu geben, sagte Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs von der Uni Wien, als die Novelle beschlossen wurde. Die Neuerungen führten zu einem massiven Anstieg der Schuldsprüche wegen Verhetzung. - derstandard.at/2000087332087/Haftstrafe-fuer-Hassnachrichten-gegen-Neujahrsbaby-Asel
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