Ich habe es nicht erworben, ich habe es erbaut. Und vom Grundkauf bis zum Dachziegel wurde Alles regulär versteuert. Selbst für die ausschließlich eigene Nutzung meines Eigentums werden heute von Steuern verlangt.
Im Falle des Verkaufs gilt in Österreich:
Beim Hausverkauf sind Steuern ein wichtiger Faktor. Sämtliche Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken sind von der Einkommensteuerpflicht betroffen. Bei dem zu versteuernden Betrag handelt es sich um die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten. Als Grundstücke gelten dabei:
Wie hoch die Immobilienertragsteuer ausfällt, ist abhängig davon, wann das Haus erworben wurde. Gehört das Haus zu den Altfällen, das heißt es wurde vor dem 31. März 2002 erworben, fällt eine Einkommensteuer von nur 4,2 Prozent des Veräußerungserlöses an, da 86 Prozent davon als pauschale Anschaffungskosten abgezogen werden können. Wurde die Liegenschaft allerdings nach Ende 1987 umgewidmet, müssen 18 Prozent des Gewinns versteuert werden. Für Neufälle, die nach dem 31. März 2002 erworben wurden, gilt der volle Steuersatz von 30 Prozent.
Steuerberechnungsbasis ist der heutige Verkehrswert. Dieser ist nicht Inflationsbereinigt, liegt also praktisch immer höher als der Anschaffungspreis vor 30 Jahren. Dies gilt umsomehr, je mehr Eigenleistung drinnen steckt, welche nicht berücksichtigt wird.