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Nachrichten aus Österreich

Bringt Migrationskommissar Magnus Brunner Österreich vor den Europäischen Gerichtshof?
Bei der EU-Kommission liegt eine Beschwerde gegen Österreichs Stopp des Familiennachzugs. Ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH hält der Europrachtsexperte Walter Obwexer jedoch für eher unwahrscheinlich.
Wie berichtet hat EU-Migrationskommissar Magnus Brunner (ÖVP) Post aus der Heimat erhalten. Mehrere NGOs (österreichische, eine polnische, auch das global tätige International Refugee Assistance Project) beschweren sich bei der Kommission über den österreichischen Stopp des Familiennachzugs für Angehörige von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten. Die Maßnahme sei unionsrechtswidrig. Die Kommission müsse die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen.

Doch wie wahrscheinlich ist es, dass es zum Verfahren kommt? Kurze Antwort: nicht sehr. Die Kommission ist in ihrer Reaktion frei. Sie muss, wie der Europarechtsexperte Walter Obwexer erklärt, zwar auf jede Beschwerde, die übrigens auch eine Einzelperson erheben kann, reagieren, aber was sie genau macht (oder eben nicht), liegt in ihrem Ermessen. Nur bei einer offenkundigen Vertragsverletzung muss sie vor den EuGH ziehen. Eine solche liegt laut Obwexer aber nicht vor, weil Österreich sein Vorgehen immerhin begründet habe, etwa mit der Überlastung des Schulsystems.

 
Darf er das? Marterbauers Doppelbudget auf rechtlich fragwürdigen Beinen
Es ist wichtig, dass die Bundesregierung nicht ständig ein Doppelbudget vorlegt – und ob sie das heuer überhaupt darf, ist nicht ganz klar

Von allem, was in der Verfassung steht, ist das Verfahrensrecht für den Staatshaushalt wahrscheinlich einer jener Punkte, die die gemeine Österreicherin am wenigsten interessiert. Oder haben Sie schon einmal von Absatz 3 in Artikel 51 des Bundes-Verfassungsgesetzes gehört? Dort ist nämlich geregelt, dass die Bundesregierung dem Nationalrat einmal im Jahr einen Entwurf für das Bundesbudget im darauffolgenden Jahr vorlegen muss – und dass sie "ausnahmsweise" auch gleich einen Budgetentwurf für das übernächste Jahr vorlegen darf. Sie darf also "ausnahmsweise" ein Doppelbudget erstellen.

Die Regierung will besser planen können
Genau diese Karte ziehen jetzt die schwarz-rot-pinke Koalition und ihr Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ). Bekanntermaßen hat sich die Bundesregierung nicht nur schon auf die Eckpunkt des Budgets für das Jahr 2027 geeinigt, sondern auch gleich für 2028. Dass ein Doppelbudget erstellt wird, begründet eine Sprecherin von Marterbauer gegenüber dem STANDARD damit, dass er sich eine "höhere Planungs- und Vollzugssicherheit" erwarte. Und damit, dass das dabei helfen könne, schneller aus dem – von der Europäischen Union auferlegten – Defizitverfahren hinauszukommen.

Fachleute fragen sich nun allerdings, ob diese Umstände tatsächlich ausreichen, um die Voraussetzungen der Verfassung zu erfüllen. Schließlich hat der Budgetausschuss (nachdem das Parlament die Option eines Doppelbudgets schon eingeführt hatte) im Jahr 2009 einstimmig festgehalten, dass das "weiterhin nur in absoluten Ausnahmesituationen" passieren solle. Als Beispiel genannt hat er den Fall, dass Österreich die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt – und die Budgeterstellung in diesem eh schon sehr herausfordernden Halbjahr dann zu aufwendig wäre. (Das nächste Mal übernimmt Österreich voraussichtlich 2032 die EU-Ratspräsidentschaft.)

 
Maibräuche: Was erlaubt ist und was nicht
Vom Maibaum-Aufstellen bis hin zum Maistrich – für viele Menschen gehören diese Bräuche rund um den 1. Mai seit der Kindheit dazu. Vielerorts werden sie in Niederösterreich nach wie vor gepflegt. Doch rechtlich ist nicht alles so unbedenklich, wie es scheint.

„Weil man damit aufgewachsen ist – schon als Kinder sind wir immer mit zum Maibaumaufstellen gegangen", erzählt eine junge Niederösterreicherin beim Maibaumschmücken in Wallsee-Sindelburg (Bezirk Amstetten). Besonders geschätzt an den Maibräuchen wird hier das Gemeinschaftsgefühl.

Ein vor allem im Mostviertel verbreiteter Brauch ist der sogenannte Maistrich. Dabei werden in der Nacht auf den 1. Mai heimlich Herzen mit den Initialen vermeintlich verliebter Paare vor deren Häuser gemalt und mit einer Linie – dem Maistrich – verbunden.

Maistrich verstößt gegen Straßenverkehrsordnung
Rechtlich kann das durchaus problematisch werden. Denn laut Polizei stellt das Ziehen eines Maistrichs eine Verunreinigung der Straße dar und verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung – damit ist es strafbar.

Rechtlich ähnlich heikel ist das Maibaumstehlen. Dabei versuchen Gruppen aus benachbarten Ortschaften den aufgestellten Maibaum einer anderen Gemeinde heimlich zu entwenden – oft als Teil eines freundschaftlichen Wettstreits. Doch auch hier gilt: Was im Brauchtum als legitim angesehen wird, ist rechtlich nicht automatisch gedeckt.

Nur selten Anzeigen
Die Polizei stellt klar, dass sowohl das Stehlen als auch das Umfällen eines Maibaums strafrechtliche Folgen haben kann – etwa wegen Diebstahls oder Sachbeschädigung. Zwar kommt es in der Praxis selten zu Anzeigen, werden diese jedoch erstattet, ist die Polizei verpflichtet, entsprechend zu handeln.

 
Budget: Armutskonferenz wirft Regierung „frauenfeindliche Maßnahme“ vor
Von der Anhebung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für geringe Einkommen seien vor allem Frauen betroffen, so die Kritik. Die Anrechnung des Partnereinkommens in der Notstandshilfe wiederum führe zu Abhängigkeit.

Die angekündigten Einsparungsmaßnahmen für das nächste Doppelbudget sorgen weiter für Kritik. Die Armutskonferenz kritisiert die höheren Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringeren Einkommen und die Anrechnung des Partnereinkommens in der Notstandshilfe am Mittwoch als „frauenfeindliche und unausgewogene Maßnahme“. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) verteidigte erstere Maßnahme als Schritt gegen den Trend zu Teilzeit.

Betroffen von der geplanten Anhebung der bisher reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeiträge für geringe Einkommen seien „hauptsächlich Frauen in Jobs, die jetzt schon schlecht bezahlt sind, und zwar alle Jobs im Niedriglohnsektor, egal ob Voll- oder Teilzeit“, kritisierte die Armutskonferenz in einer Aussendung. Die Verminderung des an sich schon geringen Lohns könne zwischen 30 und 45 Euro pro Monat bedeuten, „und das bei den von Armut am stärksten betroffenen Gruppen wie Alleinerziehende, Personen mit Erkrankungen oder prekär Beschäftigte“.

 
Budget: Einsparungen auch bei E-Firmenautos, Notstandshilfe und Kuren geplant
Bei Privatnutzung sollen E-Firmenwagen künftig als Sachbezug steuerpflichtig sein. Die Regierung verteidigt ihre Budgetpläne.
Am Mittwoch sind weitere Details aus dem Sparpaket bekannt geworden. So ist die Wiedereinführung der Anrechnung des Partner-Einkommens bei der Notstandshilfe geplant. Bei einvernehmlichen Auflösungen von Dienstverhältnissen und anschließender Arbeitslosigkeit sind Beiträge sowie Wartefristen geplant. Zudem soll bei der Privatnutzung von Firmenautos die steuerliche Begünstigung von E-Autos wegfallen. E-Firmenwagen sollen weiterhin gegenüber Verbrennerautos steuerlich begünstigt bleiben, aber nicht mehr gänzlich von der Versteuerung als Sachbezug befreit werden, betonte das Finanzministerium. Details sind noch offen.

Auch die Details der Ausgestaltung der Änderungen bei der Notstandshilfe müssten aber noch mit den Sozialpartnern ausverhandelt werden, ebenso wie die Ausgestaltung des angekündigten Fairnesspakets, um das betriebliche Zwischenparken von Arbeitnehmern beim AMS zu unterbinden, hieß es aus dem Sozialministerium. Einsparungen soll es durch die Sozialversicherung außerdem bei Kuren geben. Das derzeit starre System soll individueller werden, und vermehrt abgewogen werden, ob auch eine ambulante Behandlung möglich sei, so das Gesundheitsministerium. Auch hier stehen die Details aber noch aus, bringen soll die Maßnahmen 50 Millionen 2027 und 75 Millionen 2028

Die Grünen kritisierten die Pläne zu Kürzungen bei der Steuerbegünstigung von E-Firmenautos. „Das ist völlig widersinnig und ein klimapolitischer Offenbarungseid der Bundesregierung“, meinte Budgetsprecher Jakob Schwarz und sprach von einem „Frontalangriff auf die Verkehrswende“. Betroffen seien ausgerechnet jene Betriebe und Beschäftigten, die bereits investiert haben. Planungssicherheit werde zerstört, Vertrauen verspielt.

 
Habe ich, ehrlich gesagt, nie geglaubt.
Geschlossenheit in der SPÖ? Mehrheit der roten Wähler nicht davon überzeugt
Nur 37 Prozent der SPÖ-Wählerschaft glaubt, dass Babler Bundeskanzler wird. Die aktuelle Regierungsarbeit sieht die SPÖ-Klientel mehrheitlich positiv

Für Christinnen und Christen ist der Ostersonntag der höchste aller Feiertage, für die Sozialdemokratie ist es der 1. Mai: Am Tag der Arbeit veranstaltet die SPÖ in Wien traditionell einen großen Maiaufmarsch in Richtung Rathausplatz, wo als Abschluss der rote Bundesparteichef, also heuer wieder Andreas Babler, eine grundsätzliche Rede hält. Da gilt es die Genossinnen und Genossen aufeinander einzuschwören, idealerweise neue Mitstreiterinnen und Mitstreiter zu gewinnen und diesmal auch wieder die eigene Regierungsarbeit zu loben.

Denn seit März 2025 sitzt die SPÖ – nach jahrerlanger Pause – wieder in der Bundesregierung. Was denkt also die rote Gefolgschaft über ihre Partei innerhalb der schwarz-rot-pinken Regierungskoalition? Macht die SPÖ eine gute Figur oder nicht? Das fragte das Linzer Market-Institut im Auftrag des STANDARD rund 800 Befragte.

Innerhalb der SPÖ-Wählerschaft ist das Ergebnis recht klar: 22 Prozent stimmen der Aussage auf jeden Fall zu, weitere 58 Prozent eher schon. Nur jeder fünfte Rotwähler gab "eher nicht" als Antwort und denkt nicht, dass sich ihre Partei gut innerhalb der Regierung präsentiert.

 
Kraftstoffpreise
Koalition dürfte Einigung gelungen sein: Spritpreisbremse kommt abgespeckt
Nach einem Beinahe-Scheitern deutet sich nun doch eine Lösung an: Die Preisbremse bleibt, wird allerdings im Laufe des Mai abgesenkt

Die Verhandlungen auf eine Verlängerung der Spritpreisbremse galten bereits als gescheitert. Nun allerdings deutet sich doch noch eine Lösung an. Demnach wird die Spritpreisbremse in einer Art reduzierten Form weitergeführt. Der Mechanismus besteht ja aus zwei Komponenten. Einmal ist da die Senkung der Mineralölsteuer. Die zweite Komponente besteht auf einer Reduktion der Margen bei Mineralölunternehmen. Beide Komponenten machen jeweils fünf Cent aus. Sinkt der Nettopreis und die Mineralölsteuer um zehn Cent, sinkt auch die Umsatzsteuer mit, sodass die gesamte Preisreduktion zwölf Cent beträgt.

Die neue Lösung sieht dem Vernehmen nach so aus: Da die Einnahmen aus der Umsatzsteuer im April wegen der niedrigeren Preise nicht mehr so hoch waren, kommen über die Senkung der Mineralölsteuer im Mai noch zwei Cent zusammen. Die Margenbegrenzung soll zunächst bei fünf Cent starten, dann aber im Laufe des Monats in zwei Schritten abgesenkt werden auf 2,5 Cent. Ende des Monats wäre die Spritpreisbremse bei 4,5 Cent, inklusive Umsatzsteuer also 5,4 Cent.

 
Lebensstil oder Systemfrage? Wie die Teilzeit-Arbeit zum Politikum wurde
Die Teilzeit ist eines der wenigen Streitthemen der Koalition. Das neue Budget könnte in Teilbereichen helfen.

Türkis-Rot-Pink, darüber herrscht weitgehend Einigkeit unter den politischen Beobachtern, regiert bisher so harmonisch, dass man den Koalitionsparteien bisweilen schon fast Ununterscheidbarkeit vorwerfen könnte. Eines der wenigen Themen, die aber doch Konfliktpotenzial für die Regierung bergen und vor allem ÖVP und SPÖ in ihrem ersten Jahr dazu zwangen, ihr jeweiliges Profil zu schärfen, war die Arbeit. Oder, konkret: die Teilzeitarbeit.

Im Zentrum steht dabei die Frage, wie viele Menschen in Österreich nicht voll arbeiten, weil die entsprechenden Rahmenbedingungen fehlen, und wie viele es, kurz gesagt, einfach nicht freut.

Es war Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP), der vergangenen Sommer die Debatte lostrat, indem er eine Welle der „Lifestyle-Teilzeit“ ortete. Wenn es Kinder oder pflegebedürftige Angehörige gebe, sei eine Reduktion der Arbeitsstunden okay, meinte er. Aber: „Ich habe aber überhaupt kein Verständnis, wenn es null Betreuungsverpflichtungen gibt, wenn man gesund ist, dass man dann Teilzeit arbeitet, weil das ist auch eine Frage der Verantwortung gegenüber der gesamten Gesellschaft.“ Insofern wünschte sich der Wirtschaftsminister „ein Comeback von Fleiß und Leistungsbereitschaft“.

 
Jeder zehnte Volksschüler erhält Deutschförderung – dafür relativ kurz
Die neue Statistik „Bildung in Zahlen“ zeigt außerdem, dass die Pflichtschule als höchster Abschluss rückläufig ist. Dafür steigt die Akademikerquote.

Wie ist es um die Bildungssituation in Österreich bestellt? Was hat sich daran im Vergleich zur Vergangenheit geändert und wie viele Kinder sind wie lange in Deutschförderklassen? Um all diese Fragen zu beantworten, erhebt die Statistik Austria einmal im Jahr Daten und veröffentlicht sie unter dem Titel „Bildung in Zahlen“. Nun liegen die aktuellsten vor. Die Ergebnisse sind teils überraschend.

Knapp 14.000 Kinder haben im Schuljahr 2022/23 erstmals den Unterricht in einer Deutschförderklasse begonnen. Nach einem Semester fanden sich laut einer am Donnerstag präsentierten Auswertung der Statistik Austria noch zwei Drittel davon in dieser separaten Klasse zur Deutschförderung, nach einem Jahr war es dann nur mehr ein Drittel. Der Rest schaffte großteils den Umstieg in einen Deutschförderkurs parallel zur Regelklasse bzw. brauchte gar keine Deutschförderung mehr.

 
50 Millionen Euro für Hass und Hetze gegen Minderheiten und Heruntertreten auf die Ärmsten unserer Gesellschaft!

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