Bringt Migrationskommissar Magnus Brunner Österreich vor den Europäischen Gerichtshof?
Bei der EU-Kommission liegt eine Beschwerde gegen Österreichs Stopp des Familiennachzugs. Ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH hält der Europrachtsexperte Walter Obwexer jedoch für eher unwahrscheinlich.
Wie berichtet hat EU-Migrationskommissar Magnus Brunner (ÖVP) Post aus der Heimat erhalten. Mehrere NGOs (österreichische, eine polnische, auch das global tätige International Refugee Assistance Project) beschweren sich bei der Kommission über den österreichischen Stopp des Familiennachzugs für Angehörige von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten. Die Maßnahme sei unionsrechtswidrig. Die Kommission müsse die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen.
Doch wie wahrscheinlich ist es, dass es zum Verfahren kommt? Kurze Antwort: nicht sehr. Die Kommission ist in ihrer Reaktion frei. Sie muss, wie der Europarechtsexperte Walter Obwexer erklärt, zwar auf jede Beschwerde, die übrigens auch eine Einzelperson erheben kann, reagieren, aber was sie genau macht (oder eben nicht), liegt in ihrem Ermessen. Nur bei einer offenkundigen Vertragsverletzung muss sie vor den EuGH ziehen. Eine solche liegt laut Obwexer aber nicht vor, weil Österreich sein Vorgehen immerhin begründet habe, etwa mit der Überlastung des Schulsystems.
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Bei der EU-Kommission liegt eine Beschwerde gegen Österreichs Stopp des Familiennachzugs. Ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH hält der Europrachtsexperte Walter Obwexer jedoch für eher unwahrscheinlich.
Wie berichtet hat EU-Migrationskommissar Magnus Brunner (ÖVP) Post aus der Heimat erhalten. Mehrere NGOs (österreichische, eine polnische, auch das global tätige International Refugee Assistance Project) beschweren sich bei der Kommission über den österreichischen Stopp des Familiennachzugs für Angehörige von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten. Die Maßnahme sei unionsrechtswidrig. Die Kommission müsse die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen.
Doch wie wahrscheinlich ist es, dass es zum Verfahren kommt? Kurze Antwort: nicht sehr. Die Kommission ist in ihrer Reaktion frei. Sie muss, wie der Europarechtsexperte Walter Obwexer erklärt, zwar auf jede Beschwerde, die übrigens auch eine Einzelperson erheben kann, reagieren, aber was sie genau macht (oder eben nicht), liegt in ihrem Ermessen. Nur bei einer offenkundigen Vertragsverletzung muss sie vor den EuGH ziehen. Eine solche liegt laut Obwexer aber nicht vor, weil Österreich sein Vorgehen immerhin begründet habe, etwa mit der Überlastung des Schulsystems.
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Bei der EU-Kommission liegt eine Beschwerde gegen Österreichs Stopp des Familiennachzugs. Ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH hält der Europrachtsexperte Walter Obwexer jedoch für eher...