Kanzler Stocker spricht von "sehr hartem Urteil" gegen Wöginger, der als Klubchef geht
Der ÖVP-Abgeordnete wurde wegen Postenkorruption zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt und trat als Klubobmann zurück. Auch die Mitangeklagten wurden schuldig gesprochen.
Es war ein lang überlegtes Urteil. Neun Tage ließ Richterin Melanie Halbig nach Schlussplädoyers und letzten Stellungnahmen der Angeklagten vergehen, bevor sie am Montag die Causa August Wöginger ein letztes Mal aufrief.
Kurz nach 14 Uhr gab sie die mit zwei Laienrichtern getroffene Entscheidung bekannt: ÖVP-Klubchef August Wöginger ist schuldig. Er hat rund um die Besetzung des Chefpostens am Finanzamt Braunau im Frühjahr 2017 für einen Parteifreund interveniert und deshalb Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, zum Amtsmissbrauch angestiftet.
Dafür erhält Wöginger sieben Monate bedingte Freiheitsstrafe auf drei Jahre sowie eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 43.200 Euro. Einerseits ist Wöginger unbescholten und der Vorgang liegt lange zurück, andererseits habe seine Intervention den Anstoß für die folgenden Handlungen gegeben, erklärte die Richterin zum Strafmaß. Die unbedingte Geldstrafe sei nötig, da das Vertrauen in den Staat geschädigt worden sei.
Ein "Parallelweg"
www.derstandard.at
Der ÖVP-Abgeordnete wurde wegen Postenkorruption zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt und trat als Klubobmann zurück. Auch die Mitangeklagten wurden schuldig gesprochen.
Es war ein lang überlegtes Urteil. Neun Tage ließ Richterin Melanie Halbig nach Schlussplädoyers und letzten Stellungnahmen der Angeklagten vergehen, bevor sie am Montag die Causa August Wöginger ein letztes Mal aufrief.
Kurz nach 14 Uhr gab sie die mit zwei Laienrichtern getroffene Entscheidung bekannt: ÖVP-Klubchef August Wöginger ist schuldig. Er hat rund um die Besetzung des Chefpostens am Finanzamt Braunau im Frühjahr 2017 für einen Parteifreund interveniert und deshalb Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, zum Amtsmissbrauch angestiftet.
Dafür erhält Wöginger sieben Monate bedingte Freiheitsstrafe auf drei Jahre sowie eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 43.200 Euro. Einerseits ist Wöginger unbescholten und der Vorgang liegt lange zurück, andererseits habe seine Intervention den Anstoß für die folgenden Handlungen gegeben, erklärte die Richterin zum Strafmaß. Die unbedingte Geldstrafe sei nötig, da das Vertrauen in den Staat geschädigt worden sei.
Ein "Parallelweg"
Kanzler Stocker spricht von "sehr hartem Urteil" gegen Wöginger, der als Klubchef geht
Der ÖVP-Abgeordnete wurde wegen Postenkorruption zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt und trat als Klubobmann zurück. Auch die Mitangeklagten wurden schuldig gesprochen.