49 Monate Haft für Ex-Staatsschützer Ott
Der größte Spionageprozess in Österreich seit Jahrzehnten ist am Mittwoch zu Ende gegangen: Egisto Ott, Ex-Mitarbeiter des damaligen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), wurde von einem Geschworenengericht einstimmig wegen Amtsmissbrauchs und Spionage zu einer unbedingten Haftstrafe von vier Jahren und einem Monat verurteilt. Ott soll ohne dienstlichen Auftrag Personenabfragen durchgeführt haben und für den russischen Geheimdienst tätig gewesen sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil fiel für Ott bei einem maximal möglichen Strafausmaß von fünf Jahren durchaus hart aus. Im Urteil wurde ausdrücklich festgehalten, dass ein elektronisch überwachter Hausarrest für die Dauer von 20 Monaten nicht in Betracht kommt. Das heißt, dass er im Falle der Rechtskraft diese Zeit zwingend in einer Justizanstalt verbüßen müsste.
Otts Verteidigerin Anna Mair legte noch im Gerichtssaal Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Die Strafhöhe habe sie „durchaus überrascht“, es sei „absolut nicht nachvollziehbar, dass ein bisher Unbescholtener fast die Höchststrafe bekommt“. An sich hätte der aus drei Berufsrichtern und acht Geschworenen bestehende Schwurgerichtshof über Ott sogar vier Jahre und fünf Monate verhängt, vier Monate wurden aber wegen der überlangen Verfahrensdauer abgezogen.
orf.at
Streng genommen würde in den FPÖ-Thread gehören.
Der größte Spionageprozess in Österreich seit Jahrzehnten ist am Mittwoch zu Ende gegangen: Egisto Ott, Ex-Mitarbeiter des damaligen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), wurde von einem Geschworenengericht einstimmig wegen Amtsmissbrauchs und Spionage zu einer unbedingten Haftstrafe von vier Jahren und einem Monat verurteilt. Ott soll ohne dienstlichen Auftrag Personenabfragen durchgeführt haben und für den russischen Geheimdienst tätig gewesen sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil fiel für Ott bei einem maximal möglichen Strafausmaß von fünf Jahren durchaus hart aus. Im Urteil wurde ausdrücklich festgehalten, dass ein elektronisch überwachter Hausarrest für die Dauer von 20 Monaten nicht in Betracht kommt. Das heißt, dass er im Falle der Rechtskraft diese Zeit zwingend in einer Justizanstalt verbüßen müsste.
Otts Verteidigerin Anna Mair legte noch im Gerichtssaal Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Die Strafhöhe habe sie „durchaus überrascht“, es sei „absolut nicht nachvollziehbar, dass ein bisher Unbescholtener fast die Höchststrafe bekommt“. An sich hätte der aus drei Berufsrichtern und acht Geschworenen bestehende Schwurgerichtshof über Ott sogar vier Jahre und fünf Monate verhängt, vier Monate wurden aber wegen der überlangen Verfahrensdauer abgezogen.
Spionageprozess: 49 Monate Haft für Ex-Staatsschützer Ott
Der größte Spionageprozess in Österreich seit Jahrzehnten ist am Mittwoch zu Ende gegangen: Egisto Ott, Ex-Mitarbeiter des damaligen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), wurde von einem Geschworenengericht einstimmig wegen Amtsmissbrauchs und Spionage zu einer...
Streng genommen würde in den FPÖ-Thread gehören.