Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Nachrichten aus der Türkei

Warum sollte ich Angst haben? Im Gegenteil die türkischen Agenten in Deutschland sollten sich fürchten.Merkel verspeist den Erdi zum Frühstück!
 
So sieht´s aus

  • [h=1]Welche Internet-Beleidigungen strafbar sind und was Usern droht[/h]

Die tz beantwortet die wichtigsten Fragen
[h=2]Welche Internet-Beleidigungen strafbar sind[/h]Aktualisiert: 31.03.2015 - 14:58
250728766-internet-kein-rechtsfreier-raum-1yGOQMXqCaef.jpg


+
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
© dpa




München - Welche Ausdrücke sind strafbar? Was droht im schlimmsten Fall? Was soll ich tun, wenn ich angegriffen werde? Die tz beantwortet die wichtigsten Fragen über Beleidigungen im Internet.
Die Technikwelt wird immer komplizierter. Viele der besten TV-Sendungen kommen nicht mehr auf ARD und ZDF, sondern auf Netflix. HD-Fernseher sind längst überholt. Heute sollen wir 4K-Geräte kaufen, obwohl es fürs neue Bildformat noch gar kein Programm gibt. Und der neueste Schrei sind schlaue Uhren, die unseren Blutdruck messen – der wegen der Technik­rätsel immer höher steigt. Deshalb gibt es bis Ende März die Technikwochen in der tz von unserem Experten Jörg Heinrich! Heute erklärt er, welche Beleidigungen im Internet strafbar sind.



[h=3]Welche Internet-Beleidigungen strafbar sind![/h]Beleidigen, pöbeln, hetzen – das anonyme Internet ist das ideale Forum für den frustrierten Wutbürger. Hier wird gegen Fußballkommentatoren Stimmung gemacht oder auch gegen den ungeliebten Lehrer. Als kürzlich der Kinderporno-Prozess gegen den ehemaligen SPD-Politiker Sebastian Edathy gegen nur 5000 Euro Geldauflage eingestellt wurde, ließen unzufriedene Internet-Nutzer ihrem Ärger freien Lauf – bis hin zur Aufforderung zum Mord.
Doch solche Äußerungen können böse Konsequenzen haben. Denn generell gilt: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Das Strafgesetzbuch (StGB) kommt hier genauso zur Anwendung wie im „richtigen Leben“. Juristisch unterscheidet sich eine Beleidung in einem Internet-Forum, auf Facebook oder Twitter nicht von einer Beleidung auf der Straße. Experte Ricardo Jung erklärt auf e-recht24.de: „Sowohl Beleidigungen als auch der Vorwurf, dass Edathy tatsächlich die vorgeworfenen Straftaten begangen hat, können als Verleumdung geahndet werden.“
[h=3]Was droht im schlimmsten Fall?[/h]Eine Gefängnisstrafe! Denn, wie gesagt, es gibt kein eigenes Internet-Strafgesetzbuch. Wer andere Menschen auf Facebook & Co. herabwürdigt (und dafür genügt schon der lapidare „Blödmann“), kann vom Opfer wegen Beleidigung oder übler Nachrede angezeigt werden. Hier reicht das Strafmaß von der Geldstrafe bis zu zwei Jahren Haft. Das Gesetz spricht hierbei vom „Schutz der Ehre“. Und Äußerungen wie im Fall Edathy sind nochmals ein ganz anderes Kaliber.
Angenommen, Sie rufen auf Facebook zum Mord oder zur Lynchjustiz an einer bestimmten Person auf – und irgendjemand begeht tatsächlich diese Tat. Dann können Sie nach Paragraph 111 Absatz 1 des Strafgesetzbuches als Anstifter genauso behandelt werden wie derjenige, der die Tat begangen hat. Aus einem Kommentar wie „Zehn Euro auf seinen Kopf“ kann dann ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung oder gar Totschlags werden. Deshalb, bitte unbedingt beachten: Was Sie im richtigen Leben nicht schreiben oder sagen würden, hat auch im Netz absolut nichts verloren!
[h=3]Und wenn ich nur die Meinung anderer weitergebe?[/h]Das hilft Ihnen gar nichts. Experte Jung stellt klar: „Wer einen Beitrag beispielsweise durch das Teilen auf seiner Facebook-Pinnwand postet, macht sich diese Aussage zu eigen, weshalb diese gleichwertig geahndet wird.“
Wenn Sie eine Aufforderung zur Lynchjustiz liken, können Sie ebenfalls strafrechtlich belangt werden. Ebenfalls noch wichtig zu wissen: Wenn Sie Menschen online beleidigen oder Beleidigungen weitergeben, kann die Strafe sogar noch höher ausfallen als im normalen Alltag. Grund: Bei einer Beleidigung auf der Straße gibt es vielleicht nur ein paar Augen- und Ohrenzeugen. Im Netz können dagegen Tausende oder gar Millionen lesen, was Sie schreiben. Die Kränkung für das Opfer kann damit wesentlich höher sein – was sich dann auch auf das Strafmaß oder das Schmerzensgeld auswirkt.
[h=3]Was muss ich tun, wenn ich im Internet beleidigt werde?[/h]Zunächst ist die Frage: Handelt es sich wirklich um eine Beleidigung oder Verleumdung? Denn wenn im Internet wahre Tatsachen über Sie verbreitet werden – zum Beispiel, dass Sie Privatinsolvenz angemeldet haben – ist das für Sie zwar unangenehm, aber in aller Regel von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wenn Sie sich tatsächlich beleidigt fühlen, sollten Sie Beweise sichern: Ausdrucke, Screen­shots und, falls vorhanden, die IP-Nummer des Rechners, von dem aus die beleidigenden Aussagen geschrieben wurden.
Wenn Sie den Täter kennen, fordern Sie ihn beispielsweise per E-Mail auf, die Einträge zu löschen. Kennen Sie ihn nicht, fordern Sie den Betreiber der Website zur Löschung auf.
Wiegt der Fall für Sie schwer genug, stellen Sie einen Strafantrag bei der Polizei oder lassen Sie den Verfasser von einem Anwalt abmahnen. Leider ist der Streitwert bei solchen Internet-Auseinandersetzungen durch den potenziell hohen Leserkreis oft relativ hoch. Hier ist eine Rechtsschutzversicherung hilfreich, denn sie zahlt meist bei solchen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts.


Welche Internet-Beleidigungen strafbar sind und was Usern droht | Multimedia
 
Zurück
Oben