Erdogan stichelt im Streit mit Athen
Der türkische Präsident Tayyip Recep Tayyip Erdogan hat im Streit mit Griechenland nach versöhnlichen Tönen wieder einmal etwas gestichelt. Er habe mit dem griechischen Premier Kyriakos Mitsotakis über eine „Entmilitarisierung griechischer Inseln“ gesprochen, sagte Erdogan laut Medienberichten vom Wochenende in Ankara.
Jedoch gehe der Dauerkonflikt nicht allein von der Regierung in Athen aus, vielmehr werde er auch von ihrer „Freundeslobby im Weißen Haus“ ständig provoziert.
Athen dementiert
Von griechischer Seite hagelte es umgehend Dementis. Sehr wohl habe am Rande des NATO-Gipfels in der litauischen Hauptstadt Vilnius Mitte Juli ein Treffen zwischen Erdogan und Mitsotakis stattgefunden. Jedoch seien dabei keinerlei Themen besprochen worden, welche Fragen der Souveränität Griechenlands tangieren würden, stellte Außenminister Girgos Gerapetritis in der Sitzung des Parlaments fest.
Es werde daran gearbeitet, die Beziehungen zum Nachbarland Türkei auf neue Beine zu stellen. Fragen der territorialen Integrität seien dabei aber kein Thema. Dazu zähle auch die erwähnte „Entmilitarisierung“.
Schwieriges Verhältnis
Im Juni vor einem Jahr hatte Erdogan bilaterale Kontakte zu griechischen Politikern aufgekündigt, nachdem Mitsotakis bei einem Washington-Besuch den USA recht deutlich von Waffenverkäufen an die Türkei abgeraten hatte. Die Beziehungen erreichten einen Tiefpunkt. Seit dem verheerenden Erdbeben in der Türkei im Februar bemühten sich die beiden NATO-Mitgliedstaaten aber wieder um Entspannung.
Grund für das schwierige Verhältnis ist unter anderem ein Streit um Hoheitsrechte und Erdgasvorkommen im östlichen Mittelmeer. Zudem stellten Erdogan und zahlreiche seiner Minister die Souveränität Griechenlands über Dutzende Ägäis-Inseln – darunter auch Rhodos und Lesbos – infrage. Erdogan wirft Griechenland zudem vor, Inseln in der Nähe zur Türkei rechtswidrig zu militarisieren. Griechenland dementiert das und argumentiert eine allfällige Armeepräsenz auf den Inseln und in deren Umfeld mit dem Recht auf Landesverteidigung.
orf.at