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Nachrichten aus Deutschland

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 13322
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Ermittlungen gegen mutmaßliche Frankfurter Betrüger-Familie
Angehörige der Familie sollen Privatverkäufer von Autos ausgetrickst haben, indem sie Motorschäden vorgaukelten. Außerdem sollen sie Steuern beim Autohandel hinterzogen und Sozialleistungen erschlichen haben.

Ermittler haben am Mittwoch Wohnungen und Geschäftsräume einer mutmaßlich kriminellen Familienbande aus Frankfurt durchsucht und einen Mann festgenommen. Hintergrund sind laut einer Mitteilung von Generalstaatsanwaltschaft, Polizei und Steuerfahndung Vorwürfe des Betrugs im Zusammenhang mit Autokäufen und der Steuerhinterziehung beim Handel mit hochwertigen Fahrzeugen.

Die Ermittlungen laufen gegen zehn Angehörige der Familie und eine Bekannte. Sie sind zwischen 21 und 30 Jahre alt und haben die deutsche, rumänische, französische und italienische Staatsangehörigkeit. Demnach soll der 30 Jahre alte Festgenommene, der aus Frankfurt kommt, gemeinsam mit fünf weiteren Beschuldigten Privatverkäufer von Autos mit einem Trick getäuscht haben, um die Fahrzeuge deutlich unter Wert kaufen zu können.

 
Im Zeitraum zwischen dem Mittag des 08. März und dem Mittag des 09. März wird der Wiedereintritt eines größeren Weltraumobjektes in die Erdatmosphäre erwartet, das möglicherweise zersplittern wird. Bei dem Objekt handelt es sich um Batteriepakete der Internationalen Raumstation ISS. Leuchterscheinungen oder die Wahrnehmung eines Überschallknalls sind möglich.
 
„Herabwürdigung und Diskriminierung“Gerichtsentscheidung: Wer Transfrau „Mann“ nennt, macht sich strafbar
Weil sie von einer Journalistin als „Mann“ bezeichnet wurde, zog eine Transfrau vor Gericht. Das Gericht hat ihr nun recht gegeben. Die Bezeichnung habe die Transfrau „herabgewürdigt“ und „diskriminiert“.

Eine Transfrau als „Mann“ zu bezeichnen, stellt einen unzulässigen und schweren Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. In einer entsprechenden Entscheidung (Az.: 2-3 O 149/23), auf die das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ hinweist, hatte das Landgericht Frankfurt den Schutz der geschlechtlichen Identität eines Menschen gestärkt.

In dem konkreten Fall ging es um eine Transfrau, die seit rund 40 Jahren als Frau lebt und alle Schritte der Transition nach dem Transsexuellengesetz (TSG) durchlaufen hat. In einem öffentlichen Artikel wurde sie als „Mann“ bezeichnet. Daraufhin klagte die Frau gegen die Betreiberin der Plattform, auf der der Artikel veröffentlicht worden war, auf Unterlassung – mit Erfolg. Das Gericht gab der Klage statt.

Gericht spricht von strafbarer „Meinungsäußerung“
Nach Auffassung des Gerichts habe die Frau sowohl gegen die Verfasserin des Artikels als auch gegen die Betreiberin der Online-Plattform einen Unterlassungsanspruch.

 
Sie haben keine Berechtigung Anhänge anzusehen. Anhänge sind ausgeblendet.


Seh ich genau so Herr Frohnmaier. wir sind nich das Sozialamt für die Welt u jeden hier. hier bekommen schon genug Ausländer Sozialgelder. die eigt erst den reinen deutschen zustehen würden.
 

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Alles gute zum Frauentag liebe Alice. bisch die einzige die ich hier gratuliere 😍 .Bisch auch die einzige hier die was taugt ehrlich gesagt u en guten Menschen Geschmack hasch wie ich ganz kla 💪
 

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Seh ich genau so Herr Frohnmaier. wir sind nich das Sozialamt für die Welt u jeden hier. hier bekommen schon genug Ausländer Sozialgelder. die eigt erst den reinen deutschen zustehen würden.
So herr Forhnmail, sorgen sie bitte dafür, das dieser pavlovic nicht für serbien soielt. Sonst zahle ich ab jetzt keine Steuern mehr,
 
„Herabwürdigung und Diskriminierung“Gerichtsentscheidung: Wer Transfrau „Mann“ nennt, macht sich strafbar
Weil sie von einer Journalistin als „Mann“ bezeichnet wurde, zog eine Transfrau vor Gericht. Das Gericht hat ihr nun recht gegeben. Die Bezeichnung habe die Transfrau „herabgewürdigt“ und „diskriminiert“.

Eine Transfrau als „Mann“ zu bezeichnen, stellt einen unzulässigen und schweren Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. In einer entsprechenden Entscheidung (Az.: 2-3 O 149/23), auf die das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ hinweist, hatte das Landgericht Frankfurt den Schutz der geschlechtlichen Identität eines Menschen gestärkt.

In dem konkreten Fall ging es um eine Transfrau, die seit rund 40 Jahren als Frau lebt und alle Schritte der Transition nach dem Transsexuellengesetz (TSG) durchlaufen hat. In einem öffentlichen Artikel wurde sie als „Mann“ bezeichnet. Daraufhin klagte die Frau gegen die Betreiberin der Plattform, auf der der Artikel veröffentlicht worden war, auf Unterlassung – mit Erfolg. Das Gericht gab der Klage statt.

Gericht spricht von strafbarer „Meinungsäußerung“
Nach Auffassung des Gerichts habe die Frau sowohl gegen die Verfasserin des Artikels als auch gegen die Betreiberin der Online-Plattform einen Unterlassungsanspruch.


Der Kaiser ist nackt :facepalm:
 
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