Zeus
Geek
Wie eine linksgrüne Flüchtlingslobby Deutschlands Asyl-Wende sabotiert
So herr Forhnmail, sorgen sie bitte dafür, das dieser pavlovic nicht für serbien soielt. Sonst zahle ich ab jetzt keine Steuern mehr,Sie haben keine Berechtigung Anhänge anzusehen. Anhänge sind ausgeblendet.
Seh ich genau so Herr Frohnmaier. wir sind nich das Sozialamt für die Welt u jeden hier. hier bekommen schon genug Ausländer Sozialgelder. die eigt erst den reinen deutschen zustehen würden.
„Herabwürdigung und Diskriminierung“Gerichtsentscheidung: Wer Transfrau „Mann“ nennt, macht sich strafbar
Weil sie von einer Journalistin als „Mann“ bezeichnet wurde, zog eine Transfrau vor Gericht. Das Gericht hat ihr nun recht gegeben. Die Bezeichnung habe die Transfrau „herabgewürdigt“ und „diskriminiert“.
Eine Transfrau als „Mann“ zu bezeichnen, stellt einen unzulässigen und schweren Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. In einer entsprechenden Entscheidung (Az.: 2-3 O 149/23), auf die das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ hinweist, hatte das Landgericht Frankfurt den Schutz der geschlechtlichen Identität eines Menschen gestärkt.
In dem konkreten Fall ging es um eine Transfrau, die seit rund 40 Jahren als Frau lebt und alle Schritte der Transition nach dem Transsexuellengesetz (TSG) durchlaufen hat. In einem öffentlichen Artikel wurde sie als „Mann“ bezeichnet. Daraufhin klagte die Frau gegen die Betreiberin der Plattform, auf der der Artikel veröffentlicht worden war, auf Unterlassung – mit Erfolg. Das Gericht gab der Klage statt.
Gericht spricht von strafbarer „Meinungsäußerung“
Nach Auffassung des Gerichts habe die Frau sowohl gegen die Verfasserin des Artikels als auch gegen die Betreiberin der Online-Plattform einen Unterlassungsanspruch.
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