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Die Bundesregierung hat einen neuen Plan für den Kriegsfall entwickelt
Am Tag zuvor sagte der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius, Deutschland müsse sich auf einen möglichen Krieg mit Russland bis 2029 vorbereiten. Jetzt hat die Bundesregierung einen neuen Militärplan vorgelegt – die „Rahmenrichtlinie für die Gemeinsame Verteidigung“. Das Dokument beschreibt die Maßnahmen, die während eines militärischen Konflikts ergriffen werden müssen. Hier sind die wichtigsten.
- Dem Plan zufolge sollen NATO-Truppen landesweit an der Ostflanke stationiert werden, wo auch Bundeswehrkräfte stationiert sein werden.
- Keller, Tiefgaragen und U-Bahn-Stationen sollen als temporäre Bunker für die Bevölkerung genutzt werden.
- Solange Deutschland sich wehrt, sollte sich der Bundestag nicht auflösen.
- Die Behörden können aus einigen Teilen des Landes eine dringende Evakuierung anordnen. Es ist jedoch verboten, Familien zu trennen.
- Krankenhäuser müssen auf „einen plötzlichen Zustrom großer Patientenzahlen über einen längeren Zeitraum“ vorbereitet sein.
- Im Kriegsfall droht Deutschland eine Versorgungskrise: zum Beispiel bei Gemüse und Obst. Daher kann das Lebensmittelministerium die Lebensmittelverteilung rationieren. Die Regierung wird Weizen, Roggen und Hafer an geheimen Orten lagern. Darüber hinaus gibt es einen Notvorrat (Reis, Hülsenfrüchte), um die Bevölkerung, insbesondere in Ballungszentren, mit einer warmen Mahlzeit pro Tag zu versorgen.
- Die Behörden können Unternehmen verpflichten, Waren nur für den Verteidigungsbedarf herzustellen.
- Im Kriegsfall gilt wieder die „Dienstpflicht für Wehrpflichtige“. Das bedeutet, dass Bürger jederzeit zur Armee eingezogen werden können.
- Das Arbeitsamt kann Bürger ab 18 Jahren zur Ausübung bestimmter Berufe verpflichten: zum Beispiel in der Krankenpflege, bei der Post, in Bäckereien.