Kaputtes Dublin-Verfahren: Wieso Abschiebungen oft scheitern - und wo Deutschland selbst schuld ist
Die EU hat sich ein System zur fairen Aufnahme von Asylbewerbern ausgedacht - das Dublin-Verfahren. Die Statistik zeigt: Für Deutschland hat es zuletzt kaum funktioniert - zum Teil selbst verschuldet.
Den deutschen Ausländerbehörden ist in den Jahren 2023 und 2024 in Zehntausenden Fällen nicht gelungen, Asylbewerber nach dem Dublin-Verfahren in das jeweils zuständige EU-Partnerland zu überstellen - obwohl in all diesen Fällen die förmliche Zustimmung des jeweiligen Landes vorlag. Das geht aus Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.
Einer dieser Fälle war der mutmaßliche Angreifer von Aschaffenburg, der nach Bulgarien hätte überstellt werden sollen. Allerdings dauerte die Übermittlung von Bescheiden auf dem Behördenweg so lange, dass die für Dublin-Überstellungen geltende Frist von sechs Monaten - beginnend mit dem Tag der Zusage des aufnehmenden Landes - nicht mehr eingehalten werden konnte.
Ersteinreiseland für Einreisende zuständig
Das Dublin-Verfahren ist ein Bestandteil des gemeinsamen europäischen Asylsystems. Eine der Regelungen besagt, dass in vielen Fällen derjenige Staat für die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig ist, in dem der Geflüchtete zuerst EU-Boden betreten hat. Reisen die Flüchtlinge weiter in andere EU-Staaten und stellen dort erst den Asylantrag - was häufig in Deutschland passiert - muss das Ersteinreiseland die Menschen unter bestimmten Bedingungen zurücknehmen.
Die EU hat sich ein System zur fairen Aufnahme von Asylbewerbern ausgedacht - das Dublin-Verfahren. Die Statistik zeigt: Für Deutschland hat es zuletzt kaum funktioniert - zum Teil selbst verschuldet.
Den deutschen Ausländerbehörden ist in den Jahren 2023 und 2024 in Zehntausenden Fällen nicht gelungen, Asylbewerber nach dem Dublin-Verfahren in das jeweils zuständige EU-Partnerland zu überstellen - obwohl in all diesen Fällen die förmliche Zustimmung des jeweiligen Landes vorlag. Das geht aus Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.
Einer dieser Fälle war der mutmaßliche Angreifer von Aschaffenburg, der nach Bulgarien hätte überstellt werden sollen. Allerdings dauerte die Übermittlung von Bescheiden auf dem Behördenweg so lange, dass die für Dublin-Überstellungen geltende Frist von sechs Monaten - beginnend mit dem Tag der Zusage des aufnehmenden Landes - nicht mehr eingehalten werden konnte.
Ersteinreiseland für Einreisende zuständig
Das Dublin-Verfahren ist ein Bestandteil des gemeinsamen europäischen Asylsystems. Eine der Regelungen besagt, dass in vielen Fällen derjenige Staat für die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig ist, in dem der Geflüchtete zuerst EU-Boden betreten hat. Reisen die Flüchtlinge weiter in andere EU-Staaten und stellen dort erst den Asylantrag - was häufig in Deutschland passiert - muss das Ersteinreiseland die Menschen unter bestimmten Bedingungen zurücknehmen.