Sie haben keine Berechtigung Anhänge anzusehen. Anhänge sind ausgeblendet.
Dir ist aber wirklich nichts zu peinlich.
Kritik an Politikern ist nicht strafbar, auch nicht in Deutschland, ja in der Türkei schon wenn man Erdogan kritisiert. Selbst harte, polemische oder satirische Kritik fällt unter die Meinungsfreiheit (§ 5 GG), schon klar in der Türkei gibt es sowas nicht. Strafverfahren und Hausdurchsuchungen setzen konkrete strafrechtliche Vorwürfe voraus – etwa Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung oder Aufruf zu Straftaten. Reine Kritik reicht dafür nicht.
Wenn tatsächlich ein Verfahren läuft, dann nicht wegen Kritik, sondern wegen des Stils, Inhalts oder Kontextes dieser Kritik, etwa wenn sie antisemitisch, wie bei dir und einigen Erdogan-Liebhabern, gewaltverherrlichend oder extremistisch formuliert wurde.
Der Text wirkt wie ein Versuch, sich als Opfer staatlicher Repression darzustellen, ein beliebtes Narrativ in bestimmten politischen Milieus, also jene ganz rechts. Es ist also unwahrscheinlich, dass ein deutsches Gericht allein wegen Kritik an Netanjahu und Scholz ein Strafverfahren samt Hausdurchsuchung anordnet. Die tatsächlichen Gründe dürften komplexer sein und sich auf konkrete Inhalte oder rechtliche Grenzüberschreitungen beziehen. Versteht aber ein Erdogan-Liebhaber nicht. Und wenn Todenhöfer glaubt, dass Kritik strafbar ist, sollte er mal einen Blick in die Strafprozessordnung werfen, oder wenigstens in die Realität. Die ist leider nicht ganz so dramatisch wie sein Telegram-Kanal