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Gast20029
Guest
steht doch im text
Den du vermutlich außer der irreführenden Überschrift nicht gelesen hast.
"Das hat der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß (CDU), der F.A.Z. gesagt. „Es gibt für mich keinen Grund, nicht in die Türkei zu reisen und dort Urlaub zu machen“
Was der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung zur FAZ sagt oder privat macht stellt seine Meinung dar und ist keine Werbung oder Empfehlung der Bundesregierung. Wenn Politiker der Bundesregierung von Türkeireisen abraten verhält sich das ebenso. Was genau verstehst du daran nicht?
Das Auswärtige Amt ist Bundesregierung, da kann der Tourismusbeauftragte empfehlen was er will, die Empfehlungen die hier stehen sind relevant.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/tuerkeisicherheit/201962
[h=2]Aktuelle Hinweise[/h] Am 24. Juni 2018 fanden in der Türkei vorgezogene Parlaments- und Präsidentschaftswahlen statt, bei denen Staatspräsident Erdoğan im Amt bestätigt wurde. Der seit dem Putschversuch vom Juli 2016 bestehende Notstand wurde am 19. Juli 2018 beendet.
Reisenden wird dennoch empfohlen, sich von politischen Veranstaltungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.
Verhaftungen
In den letzten beiden Jahren wurden vermehrt auch deutsche Staatsangehörige willkürlich inhaftiert. Festnahmen deutscher Staatsangehöriger erfolgten auch in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien.
Entgegen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen hat die Türkei in einigen dieser Fälle den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei den konsularischen Zugang zu den Gefangenen erst mit teilweise mehrmonatiger zeitlicher Verzögerung gewährt.
Betroffen von derartigen Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.
Einreiseverweigerungen
Zudem wurde deutschen Staatsangehörigen, insbesondere Personen mit engen privaten und persönlichen Beziehungen in die Türkei, seit Anfang 2017 in zahlreichen Fällen ohne Mitteilung der Gründe die Einreise verweigert. Betroffene Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Dabei wurden ihnen auch ihre Mobiltelefone abgenommen und auf gespeicherte Inhalte sowie Kontakte durchsucht.
Von einer Einreiseverweigerung, aber auch von einer Festnahme oder Untersagung der Ausreise betroffenen deutschen Staatsangehörigen oder ihren Angehörigen wird geraten, Kontakt mit der nächsten deutschen Auslandsvertretung aufzunehmen. Es wird außerdem empfohlen, keine Aussagen ohne Anwesenheit eines Anwalts und eines Dolmetschers zu machen oder Dokumente zu unterschreiben, deren Inhalt sie nicht verstehen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ungeachtet des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.
