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Nachrichten aus Deutschland

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 13322
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Mir ist aufgefallen, wir haben gar keinen Schwabenland Thread :mrgreen:
Ein Schwabe fordert Apple und Tesla heraus
Deutschen Unternehmern sagt man selten nach, sich zu ambitionierte Ziele zu setzen. Während amerikanische Gründer potentiellen Investoren gerne die Story von der „Next Billion Dollar Company“ herunterbeten, sind deutsche Entrepreneure oft mit viel weniger zufrieden: Marktanteile gewinnen, konsolidieren, schrittweise expandieren, nicht übermütig werden – so die eigenen Ansprüche. David Reger ist anders. Der 37 alte Schwabe hat ein großes Ziel vor Augen: den Markt für humanoide Roboter. Maschinen also, die Menschen nachempfunden sind, ihnen optisch ähneln und dank Kameras, Sensoren und Mikrofonen interagieren können.

In der Technikwelt herrscht weitgehende Einigkeit: Humanoide könnten das nächste „große Ding“ werden. Der iPhone-Gigant Apple hat sein Autoprojekt beerdigt, investiert stattdessen große Summen in Robotik. Teslas immer noch enorme Börsenbewertung basiert mittlerweile zum guten Teil auf „Optimus“ – Elon Musks humanoiden Helfern, die in den eigenen Fabriken eingesetzt werden. Chinesische Techkonzerne sind ohnehin längst dabei, den Robotikmarkt aufzurollen.

 
Deutschland – Hauptangriffsziel in Europa
Hybride Angriffe Moskaus passierten fast täglich, warnt ein Grünen-Politiker. Im Nachbarland versuchen auch AfD, linke Nostalgiker und Einflussagenten die Geschlossenheit der Regierung zu untergraben

Die dramatischen Ereignisse im Nahen Osten dürfen nicht über die direkten und indirekten Auswirkungen des Aggressionskriegs gegen die Ukraine und die Gefahren für das demokratische Europa durch die feindlichen Aktivitäten Russlands hinwegtäuschen. Deutschland sei das "primäre Angriffsziel" der "sehr besorgniserregenden sogenannten hybriden Angriffe Moskaus". "Sabotage, Cyberangriffe, das Ausspähen von Militäranlagen und kritischer Infrastruktur durch Drohnen. All das findet fast täglich in Deutschland statt."

Dieser Alarmruf stammt von Konstantin von Notz, dem Vizefraktionschef der Grünen im Deutschen Bundestag. Er ist seit drei Jahren Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, das über die Arbeit der für die Abwehr von Spionage und Sabotage zuständigen beiden Dienste – Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz – wacht. Der Spitzenpolitiker der Grünen fügte im Spiegel-Interview (14. 6.) hinzu: "Die AfD, ein Sprachrohr des Kreml, attackiert uns von innen." Seine Forderung für technische und persönliche Stärkung der Geheimdienste, um Freiheit, Rechtsstaat und Demokratie zu verteidigen, findet auch deshalb große Beachtung, weil seine Partei, die Grünen, lange sogar den Verfassungsschutz abschaffen wollten.

 
Tote und Verletzte bei Sturm in Berlin
Heftige Sturmböen haben gestern den Zugsverkehr in der deutschen Hauptstadt Berlin und die wichtige Bahnstrecke nach Hamburg über Stunden lahmgelegt. Mindestens ein Mensch starb, als ein Baum auf ein Auto fiel. Die Berliner Feuerwehr war im Dauereinsatz.

Es habe mehr als 500 Einsätze gegeben, sagte ein Sprecher der Feuerwehr. Mindestens drei Menschen wurden lebensbedrohlich verletzt. Laut einer ersten Übersicht der Berliner Feuerwehr wurden mehrere Menschen verletzt, als Bäume auf Autos fielen.

 
Fragen Sie Frau Eva:
Satire Splitter
Julia Klöckner Präsidentin des Bundestages, versucht sich als homophobes Bigottel zu etablieren. Quasi durch die kalte Küche versucht sie die Selbstverständlichkeit einer offenen Gesellschaft zu untergraben.
,,Am 17. Mai werde ich in diesem Jahr auch auf dem Reichstagsgebäude neben der Bundesflagge und der Europaflagge die Regenbogenfahne wehen lassen. Ich habe zudem entschieden, dass dies der einzige Anlass sein wird und eine entsprechende Beflaggung sich nicht auch auf den Christopher-Street-Day erstreckt, der als Tag der Versammlung, des Protests und der Feier von seiner kraftvollen Präsenz auf den Straßen lebt. An diesem Tag wird die Regenbogenflagge zurecht auf vielfältige Weise durch die Menschen selbst getragen und verbreitet, nicht durch die Institution Bundestag."
Quelle: Bundestag
Nun will Julia Klöckner zu diesem CSD im Juli, die Regenbogenfahne über dem Bundestag abschaffen und einem queeren Netzwerk im Bundestag die Teilnahme verbieten.
Die Regenbogenfahne über dem Regierungsgebäude ist seit vielen Jahren fester Bestandteil des Christopher-Street Day (CSD). Sie ist das geringste Zeichen politischer Sichtbarkeit und der Anerkennung der Rechte einer Minderheit, deren Schutz im deutschen Grundgesetz verankert ist.
Der von Klöckner ernannte Leiter der Bundestagsverwaltung, Paul Göttke, hat dem Regenbogennetzwerk verboten, als solches am CSD teilzunehmen.
Wie viele andere Institutionen war auch die Bundestagsverwaltung in den vergangenen Jahren beim CSD in Berlin vertreten. Queerness zu normalisieren und zu feiern, ist immerhin auch etwas demokratisches. Doch der neue Direktor der Bundestagsverwaltung sieht das anscheinend anders.

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Juchuu, wir gründen auch eine rechte Zeitung, total im Staatstrend …
Es beginnt nicht mit Gewalt. Es beginnt mit Worten. Mit sogenannten „Meinungen“, die sich in Wirklichkeit gegen die Würde anderer richten. Die Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2025 ist deshalb mehr als ein juristischer Vorgang – sie ist ein politisches Menetekel. Dass das Verbot des als gesichert rechtsextrem eingestuften Mediums Compact aufgehoben wurde, ist kein Sieg der Meinungsfreiheit. Es ist die Legitimierung eines gezielten Angriffs auf die demokratische Ordnung – mit den Mitteln ihrer selbst. In der Urteilsbegründung heißt es, man müsse „auf die Kraft des offenen Diskurses vertrauen“. Das klingt nach Habermas, nach liberaler Rechtsstaatlichkeit. Doch was, wenn dieser Diskurs längst vergiftet ist? Wenn die Gegenseite keine Wahrheit sucht, sondern die Grundfesten dieses Diskurses zerstören will? Der vorsitzende Richter Ingo Kraft formulierte, Compact äußere lediglich „überspitzte, aber zulässige Migrationskritik“. Das Wort „zulässig“ hat hier eine doppelte Ironie: Es verweist auf juristische Zulässigkeit – aber auch auf eine neue gesellschaftliche Toleranzgrenze gegenüber dem Sagbaren, die sich bedrohlich verschoben hat.

Dabei hatte das Bundesinnenministerium 2023 mit seinem Verbot deutlich gemacht: Compact ist keine Presse im klassischen Sinn. Es ist eine Kampagnenorganisation, die offen zur Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung aufruft – eine Art publizistischer Infanterie im rechtsextremen Kulturkampf. Die Argumentation der Bundesregierung stützte sich dabei auf das Vereinsgesetz, konkret auf §3 Abs. 1, der es erlaubt, Vereinigungen zu verbieten, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. Und doch kam das Leipziger Gericht nun zum gegenteiligen Schluss: Eine GmbH, so die Richter, falle nicht unter diesen Vereinsbegriff. Hier zeigt sich eine juristische Lücke, die zur systemischen Wunde werden kann. Die Idee, dass Verfassungsfeinde sich schlicht als „Verlage“ tarnen müssen, um ungestört ihre antidemokratischen Ziele zu verfolgen, ist eine Einladung zur strategischen Unterwanderung. Diese Grauzone, die zwischen Pressefreiheit und Meinungsmanipulation liegt, ist es, die Compact nutzt – und mit ihm ein wachsender Teil der sogenannten Neuen Rechten.

 
Aufhebung des "Compact"-Verbots: Aus Schaden lernen
Das Urteil zugunsten des Magazins zeigt: Wer gegen Rechtsextreme vorgehen will, muss gut vorbereitet sein. Das gilt erst recht für ein AfD-Verbot

Es war ein bemerkenswerter Satz, den der Vorsitzende Richter Ingo Kraft am Dienstag im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sprach: "Der Senat hat es sich mit diesem Verfahren wahrlich nicht leichtgemacht."

Das klang wie eine Entschuldigung dafür, dass die Höchstrichter und -richterinnen das Verbot für das rechtsextreme deutsche Compact-Magazin aufgehoben haben. Verfügt hatte dieses im vergangenen Sommer die damalige Innenministerin der Ampelkoalition, Nancy Faeser (SPD), wogegen sich Compact-Chef Jürgen Elsässer wehrte.

Für Faesers Handeln gilt: gut gemeint, schlecht gemacht. Denn auch wenn im Heft in unsäglicherweise gegen Migrantinnen und Migranten gehetzt wird – es gibt ein höheres Gut als den Wunsch, derlei nicht mehr lesen zu müssen: die Meinungsfreiheit. Und diese gilt für alle, nicht nur für jene, die glauben, die richtige Meinung zu haben.

 
Urteil mit Gruß aus Braunau – Wie sich ein Höchstgericht selbst entmündigt
Nachbetrachtung zu unserem vorherigen Artikel über das Compact-Urteil: Manchmal reicht ein Blick auf Telegram, um zu begreifen, wie tief die Republik gefallen ist. Martin Sellner, verurteilter Rechtsextremist, Chefdenker der „Remigration“ und Symbolfigur des digitalen Ethnonationalismus, verkündet am Tag eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts höchstselbst die juristische Weltdeutung – und niemand lacht. Im Gegenteil: Die Rechten jubeln. Die Linken verstummen. Und ein deutsches Höchstgericht hat sich selbst zum Erfüllungsgehilfen einer gefährlichen Normalisierung gemacht, die nur eines kennt: den Rückfall. Denn das Urteil, das die vom Innenministerium ausgesprochene Verbotsverfügung gegen das rechtsextreme COMPACT-Magazin für rechtswidrig erklärt, ist kein Sieg für die Pressefreiheit, sondern eine Kapitulation. Eine richterliche Bankrotterklärung im Anzug der Neutralität. Man habe, so das Gericht, zwar „Nähe zum Remigrationskonzept“ festgestellt, aber keine „prägende Ausrichtung“. Was klingt wie eine Einschätzung über die Raumtemperatur eines Gulags, ist in Wahrheit die juristische Relativierung menschenverachtender Ideologie. Nicht schlimm genug, nicht gefährlich genug, nicht ganz Nazi – nur halbnazistisch. Und damit offenbar: erlaubt.

 
Die verlorene Kindheit – Deutschlands Abstieg im internationalen Vergleich der Kinderwohlfahrt
Es ist ein bedrückendes Bild, das der UNICEF-Bericht Innocenti Report Card 19 zeichnet – ein Bild, das die Kinder in Deutschland weit entfernt von jener sorglosen Geborgenheit zeigt, die das öffentliche Selbstbild noch immer suggeriert. In einer Welt, die durch Pandemie, Klimakrise und gesellschaftliche Umbrüche ins Wanken geraten ist, hat sich die Lage der Jüngsten in vielen reichen Ländern verschlechtert. Doch während Staaten wie die Niederlande, Dänemark oder Frankreich inmitten der Turbulenzen Kurs halten konnten, ist Deutschland abgerutscht – auf einen alarmierenden Platz 25 von 43 untersuchten Ländern.

Der Bericht misst Kinderwohlfahrt anhand dreier Dimensionen: psychische Gesundheit, körperliche Gesundheit und grundlegende Fähigkeiten. In keinem dieser Bereiche schneidet Deutschland besonders gut ab. Am deutlichsten ist der Rückstand im Bereich Skills, also der schulischen und sozialen Kompetenzen: Hier landet Deutschland auf einem bitteren Platz 34 – nur noch neun Länder liegen dahinter. Während etwa Irland (Platz 1) oder Slowenien (Platz 2) zeigen, wie gezielte Bildungs- und Sozialpolitik wirken kann, scheint Deutschland nicht einmal mehr Anschluss zu finden. Im Bereich der körperlichen Gesundheit erreicht Deutschland immerhin Rang 14 – besser als der Durchschnitt, aber weit entfernt von Frankreich (Platz 2), der Schweiz (Platz 7) oder Portugal (Platz 10). Auch bei der mentalen Gesundheit, also etwa Lebenszufriedenheit oder Suizidprävalenz unter Jugendlichen, steht Deutschland mit Platz 18 im Mittelfeld – ein bedenklicher Befund für ein Land, das sich selbst als kinderfreundlich versteht.

 
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