Ja, könnte man durchaus fordern. Da fällt mir in diesem Zusammenhang die Türkei ein. Knabenlese z.B. oder Völkermord an den Armeniern usw.die kann er sich in sein Arsch stecken! er soll gefälligst Entschädigungen zahlen und zwar mit Zinses Zins!
Ja, könnte man durchaus fordern. Da fällt mir in diesem Zusammenhang die Türkei ein. Knabenlese z.B. oder Völkermord an den Armeniern usw.die kann er sich in sein Arsch stecken! er soll gefälligst Entschädigungen zahlen und zwar mit Zinses Zins!
Ach ja, die Legende mit 1,5 Million gebeamten , Armenien, von denen bis heute noch Massengräber fehlen.Ja, könnte man durchaus fordern. Da fällt mir in diesem Zusammenhang die Türkei ein. Knabenlese z.B. oder Völkermord an den Armeniern usw.
International anerkannter Völkermord. Deswegen sind solche Kommentare vollkommen unnötig.Ach ja, die Legende mit 1,5 Million gebeamten , Armenien, von denen bis heute noch Massengräber fehlen.
Die internationalen Geschichtsschreiber können ihre Behauptungen ein Körperöffnung stecken, die sie haben, wie Frankreich das halb Afrika nahezu ausgelöscht hat aber in diesem Hinblick die Türkei aufmerksam macht.International anerkannter Völkermord. Deswegen sind solche Kommentare vollkommen unnötig.
Wir haben unsere Regeln. Leugnung eines anerkannten Völkermordes wird mit einer Verwarnung geahndet, deswegen sind deine Thesen irrelevant. Es gibt auch Gesetze gegen das Leugnen eines Völkermordes, auch wenn das EGMR eine Strafe aufgehoben hat.Die internationalen Geschichtsschreiber können ihre Behauptungen ein Körperöffnung stecken, die sie haben, wie Frankreich das halb Afrika nahezu ausgelöscht hat aber in diesem Hinblick die Türkei aufmerksam macht.
Noch bis vor kurzem galt der Massenmord an die Harma und Herero als kein Genozid des 20. Jahrhundert.
Noch in jüngster Zeit waren. Diese möchte gern Historiker direkt und indirekt an mehreren Völker Morden beteiligt. Siehe Bosnien, Ruanda und mehrere Länder im Nahen Osten für den Namen der Demokratie.
…. Weil diese Behauptung nach wie vor umstritten ist. Für eine detaillierte Aufarbeitung und Erforschung für die Hintergründe wurde eine HistorikerWir haben unsere Regeln. Leugnung eines anerkannten Völkermordes wird mit einer Verwarnung geahndet, deswegen sind deine Thesen irrelevant. Es gibt auch Gesetze gegen das Leugnen eines Völkermordes, auch wenn das EGMR eine Strafe aufgehoben hat.
EGMR hat nicht gesagt, dass es keinen Völkermord gegeben hätte und fühlte sich auch nicht zuständig dafür.…. Weil diese Behauptung nach wie vor umstritten ist. Für eine detaillierte Aufarbeitung und Erforschung für die Hintergründe wurde eine Historiker
Kommission auf neutralem Boden gebildet, der sich die armenische Seite nicht angeschlossen hat. Seitdem hat sich der Gedöns um das Thema bei mir erledigt. Ich schließe mich dem EGMR an
...Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte argumentierte hingegen, die umstrittenen Äußerungen seien nicht als ein "Angriff auf die Würde" der Armenier zu werten, der eine strafrechtliche Antwort der Schweizer Justiz erforderte. Kein internationales Gesetz verpflichte die Schweiz, solche Äußerungen zu kriminalisieren. Die Schweizer Gerichte hätten den Kläger offenbar dafür bestraft, dass seine Meinung von "den in der Schweiz etablierten" Meinungen abweiche.
Zu der international umstrittenen Frage, ob die Massaker und Massendeportationen an den Armeniern durch das Osmanische Reich ab dem Jahre 1915 als Völkermord zu werten seien, nahmen die Straßburger Richter ausdrücklich nicht Stellung. Im Gegensatz zu internationalen Strafgerichtshöfen sei der Gerichtshof für Menschenrechte dazu nicht befugt.
Das wiederum ist auch richtig. Historiker können ihre Recherchen auf Leerstühlen und Instituten fortsetzen, aber nicht auf politischer Bühne in der Außenpolitik.EGMR hat nicht gesagt, dass es keinen Völkermord gegeben hätte und fühlte sich auch nicht zuständig dafür.
Das aber hier nicht hart bestraft wird aber wenn es um andere Genozide Völkermord geht ist man flott.International anerkannter Völkermord. Deswegen sind solche Kommentare vollkommen unnötig.
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