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Nachrichten aus Europa

Jean-Marie Le Pen soll Parlament 300.000 Euro zurückzahlen
Das EU-Parlament fordert mehr als 300.000 Euro vom französischen Ex-Europaabgeordneten Jean-Marie Le Pen zurück, weil er der Institution zu Unrecht Mandatskosten in Rechnung gestellt hat, wie die AFP heute berichtete. Die Entscheidung wurde Le Pen bereits im Sommer zugestellt, der 96-Jährige hat dagegen Rechtsmittel beim Gericht der Europäischen Union eingelegt, teilte sein Anwalt Francois Wagner mit.

Grund dafür ist die Verwendung von Mandatsgebühren aus der „Haushaltslinie 400“ des Europäischen Parlaments, die zur Deckung der „Verwaltungs- und Betriebskosten der Fraktionen und des Sekretariats der fraktionslosen Mitglieder“ sowie der „Kosten für politische Tätigkeiten und Informationstätigkeiten im Rahmen der politischen Tätigkeiten der Europäischen Union“ bestimmt sind.

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann hat da Vilimsky (FPÖ) kräftig mitgetrunken :mrgreen:

FPÖ-Fraktion wollte Champagner und 400-Euro Essen verrechnen – EU fordert Geld zurück
544.400 Euro fordert das EU-Parlament von der europäischen FPÖ-Fraktion (ENF) zurück. Die Rechtspopulisten haben allein im Jahr 2016 fast 478.000 Euro für hunderte Flaschen Champagner, kostspieliges Essen und teure Weine ausgegeben. Für 2017 wurden 66.400 Euro beanstandet, weil sie gegen die Ausgaben-Regelungen der EU verstoßen haben. Der Haushaltskontrollausschuss fand das überzogen und “nicht angemessen”. Jetzt hat das Parlamentspräsidium entschieden: Die Rechtsfraktion muss das Geld zurückzahlen.

 
Asyl
EuGH-Urteil zu Afghaninnen: Österreich bleibt bei Einzelfallprüfungen
Laut dem Urteil muss nicht festgestellt werden, ob einer Afghanin bei der Rückkehr in ihr Herkunftsland tatsächlich und spezifisch Verfolgungshandlungen drohen

Die österreichischen Behörden werden auch nach einem EuGH-Urteil an Einzelfallprüfungen bei Asylanträgen von Afghaninnen festhalten. Dies teilte ein Sprecher von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) der APA am Montag mit. Laut dem Urteil muss nicht festgestellt werden, ob einer Afghanin bei der Rückkehr in ihr Herkunftsland tatsächlich und spezifisch Verfolgungshandlungen drohen. Es genüge daher, lediglich Staatsangehörigkeit und Geschlecht zu berücksichtigen. "Das Urteil schließt jedoch Einzelfallprüfungen nicht aus. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wird deshalb auch weiterhin mit Einzelfallprüfungen vorgehen", betonte der Sprecher.

 
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