Ab 2014 tritt in Griechenland ein neuer Bußgeldkatalog für Steuerverstöße in Kraft, der sogar schon für rein formale Verstöße hohe Geldstrafen vorsieht.
Ab dem 01 Januar 2014 wird das Finanzamt in Griechenland einen neuen harten “Bußgeldkatalog” auf alle, bei denen Steuerdelikte wie Nichtausstellung von Quittungen, Nichtabgabe oder Abgabe inkorrekter Erklärungen, Nichtabführung einbehaltener Steuern, aber auch jene anwenden, die ihre Verpflichtungen an den Fiskus nicht rechtzeitig begleichen.
Die neuen Geldstrafen bekommen alle zu spüren, die von dem Steuer-Kontrollmechanismus dabei aufgespürt werden, keine Quittungen für kleine Geschäftsvorgänge bis zu 5.000 Euro auszustellen, da für jede nicht ausgestellte Quittung ein Bußgeld von 1.000 Euro verhängt wird. Ebenfalls wird gegen alle, die einbehaltene Steuern nicht fristgemäß abführen, eine Geldstrafe in selber Höhe der nicht abgeführten Steuer verhängt.