Dissention
-.-
Dies ist in anderen Ländern - auch Deutschland - jetzt schon möglich.
Dies ist in anderen Ländern - auch Deutschland - jetzt schon möglich.
Das Urlaubsgeld ist freiwillig, aber das Urlaubsentgelt (also die Lohnfortzahlung während des Urlaubs) ist Pflicht. Überschüssiger Urlaub muss sogar bei Kündigung ausgezahlt werden.
Ja, es nennt sich Anwesenheitsbonus ...
Davon mal ab ist Urlaubsgeld nicht immer freiwillig, abhängig vom Arbeitsvertrag halt, ist aber ein anderes Thema.
Aber darum geht es im Artikel nicht, sie wollen die Lohnfortzahlung im Urlaub kürzen, und das geht in D definitiv nicht
Es geht, halt nur umgekehrt, wie gerade beschrieben.
Was geht umgekehrt?
Jemandem bei nicht Anwesenheit am Arbeitsplatz weniger zu zahlen.
In D gilt bei Regelurlaub Lohnfortzahlung, was sie in Serbien offenbar kürzen wollen, wo ist denn da jetzt das Problem?
Du machst das Problem draus, suchst einen Widerspruch wo keiner ist.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen