Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Nachrichten aus Serbien

:lol:

Normalerweise schreibst du wegen jedem Pups ganze Romane, hast jetzt aber natürlich einen Grund für die Einsilbigkeit. Ich weiß worauf du hinaus willst mit dem "Anwesenheitsbonus", will aber dass du das näher beschreibst damit ich dir das um so heftiger um die Ohren hauen kann.

Aber gut, da du die Hosen voll hast:
Ein Anwesenheitsbonus/Anwesenheitsprämie wurde von den Arbeitgebern als Versuch geschaffen, den Krankenstand zu verringern. Diese Regelungen ziehen eh nicht bei Regelurlaub, denn dieser wird lohn- und prämientechnisch wie Anwesenheit gerechnet. Es hilft also nichts, das was die gerade in Serbien vorhaben ist in D derzeit nicht möglich.

Er wird auf Urlaub noch seltener angewendet, das ist richtig, möglich ist es trotzdem. Des weiteren zahlt der AG nur 6 Wochen den Lohn weiter, danach muss er auch nicht mehr, auch dieses gibt es in Serbien nicht. Du solltest nicht zu viel hinein interpretieren wo es nichts zu interpretieren gibt.
 
Er wird auf Urlaub noch seltener angewendet, das ist richtig, möglich ist es trotzdem. Des weiteren zahlt der AG nur 6 Wochen den Lohn weiter, danach muss er auch nicht mehr, auch dieses gibt es in Serbien nicht. Du solltest nicht zu viel hinein interpretieren wo es nichts zu interpretieren gibt.
zugeben kann er auch nix ...
 
na dass du Unrecht hast, was denn sonst ... deine Bonusnummer ist geplatzt. Es gibt in D einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch (26 Tage oder sowas) mit voller Bezahlung, da gibt es nix zu diskutieren.

Immer wieder amüsant, wenn Fachfremde anfangen einen auf Arbeitsrechtler zu machen.

Mindesturlaub in D: 24 Werktage -> 20 Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche)

Mindestanspruch gilt auf das verarbredete Arbeitsentgelt (EntgfzG §4 S.1), Bonuszahlungen sind davon nicht betroffen bzw. können im Vertrag ausgeschlossen werden bzw. nach EntgfzG §4a gekürzt werden. Auch sind tarifliche Kürzungen zulässig (EntgfzG §4 S1. Abs. 4).
 
Du Krokodil hast geschrieben:

Und das ist in Bezug auf Urlaubsgeld falsch, es ist in D nicht möglich, auch nicht durch Anwesenheitsboni oder sonstwas


Wenn ich mit dir einen widerruflichen Bonus auf geleistete Arbeitsstunden vereinbare und definiere, was geleistete Arbeitsstunden sind, ist es heute schon möglich. Wie schon gesagt, du suchst einen Widerspruch, wo keiner ist, denn nirgends habe ich geschrieben, dass man den vereinbarten Lohn einfach so kürzen kann.

Es geht, halt nur umgekehrt, wie gerade beschrieben.
 
Zurück
Oben