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Gelöschtes Mitglied 8317
Guest
Deswegen die zwei Unterschriften, einmal der Verfasser, der übergibt an den Zeugen, der liest und unterschreibt auch, tütet ein und übergibt an einen Boten. Den leeren Umschlag kannst du in beiden Fällen zuschicken und das können sie dir in beiden Fällen vorwerfen.
Kündigungen per Fax sind wirksam, wenn das Gesetz nichts anderes sagt (Arbeitsverhältnisse und Mietverhältnisse), der Empfänger muss beweisen, dass das Fax nicht eingegangen ist, wenn man sich den Stress sparen möchte bleibt nur das Einschreiben.
Und nochmal, Partnerkarten, Zusatzoptionen und was auch immer betreffend: Nur eine "vollständige Kündigung aller Verträge" deckt jegliche Eventualitäten ab.
Wieder typisch für dich....
Ich hab dir doch extra das AZ gepostet, aber vermutlich erkennst du auch keine Urteile Deutscher Gerichte an.
Fax ist ungültig da nur Kopie, es aber eines Original bedarf. Hast du alles oben inklusive AZ fürs jeweile Urteil.
Kann ich dir übrigens so genau sagen weil ich wegen eines Einschreiben mit Rückscheins vor Gericht war.
Aber mach ruhig so wie du meinst, warum sollst du nicht auch Lehrgeld zahlen
Bei mir waren es rund 6000 Euro für die GEZ