G
Gelöschtes Mitglied 8317
Guest
Getroffene Hunde....
Getroffene Hunde....
Wenn ne gewisse Grenze an Dummheit erreicht ist dann bringt es nichts weiter zu mache. Du hast diese Grenze leider längst überschritten. Also bell weiter, aber ab jetzt im Monolog
Ich bin teilweise etwas geschockt, dieses Halbwissen an Ratschlägen kann für Personen, die wirklich mal in der Klemme stecken, schlimmere Folgen haben. Einschreiben per Rückschein und Fax haben vor Gericht null Beweiskraft im schlimmsten Fall.
Ich bin teilweise etwas geschockt, dieses Halbwissen an Ratschlägen kann für Personen, die wirklich mal in der Klemme stecken, schlimmere Folgen haben. Einschreiben per Rückschein und Fax haben vor Gericht null Beweiskraft im schlimmsten Fall.
Einschreiben mit Rückschein beweist in der Regel nur, dass der Empfänger überhaupt einen Briefumschlag bekommen hat, zwar kann man sich zusätzlich absichern, aber das ist mit einem hohen Aufwand verbunden und garantiert rein gar nichts. Selbst wenn du beim Fax ein Ok vom Sendebericht bekommst, lassen es die meisten Gerichte nicht als Beweis durchgehen. Ich weiß nicht welche Urteile du kennst, aber wenn du kein Anwalt bist, lass kostenlose Ratschläge sein...Das Einschreiben mit Rückschein beweist, dass der Brief ausgeliefert wurde. Bei einem Fax muss der Empfänger beweisen, dass das Fax nicht angekommen ist, mit einem Faxprotokoll z.B. ... die Urteile und Gesetze dazu findet man mit zwei Minuten googlen.
@ Cobra
Du hast du behauptet, dass das Einschreiben mit Rückschein der sicherste Weg ist, warum behauptest sagst du jetzt "meine Reden"?
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen