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Provider Kündigen..

Wenn ne gewisse Grenze an Dummheit erreicht ist dann bringt es nichts weiter zu mache. Du hast diese Grenze leider längst überschritten. Also bell weiter, aber ab jetzt im Monolog
 
du willst dass die dir kein geld abbuchen? wie wärs wenn du ihnen die rechte wegnimnst? xDD
wenn du schon selbst sagst dass kein vertrag besteht dann zahl doch nicht?? nur weil so ne dämliche bankangstellte
dir son müll erzählt.. ich würd allgmein nicht bei jedem müll ein lastschriftverfahren machen, nur bei wichtigen dingen...
in deutschland werdet ihr schon übel verarscht...
 
wenn du dir zu 100% sicher bist das es keinen vertrag gibt (frag sicherheitshalber deine mutter nochmal nach) nicht das sie vor 15 jahren einen vertrag abgeschlossen haben..

wenn kein vertrag vorhanden is,t dann wuerde ich einfach die buchungen bei der bank stilllegen und wenn dann dein provider dir eine mahnung schreibt wuerde ich zuruck schreiben das zwischen euch kein vertragsverhaltniss besteht und du nicht verpflichtet bist weiter geld zu bezahlen..

du hast doch gesagt du hast eine kundigungsbestatigung bekommen ? was genau steht da drin kundennummer? vertragsnummer?
 
Ich bin teilweise etwas geschockt, dieses Halbwissen an Ratschlägen kann für Personen, die wirklich mal in der Klemme stecken, schlimmere Folgen haben. Einschreiben per Rückschein und Fax haben vor Gericht null Beweiskraft im schlimmsten Fall.
 
Ich bin teilweise etwas geschockt, dieses Halbwissen an Ratschlägen kann für Personen, die wirklich mal in der Klemme stecken, schlimmere Folgen haben. Einschreiben per Rückschein und Fax haben vor Gericht null Beweiskraft im schlimmsten Fall.

Mein Reden....
 
Ich bin teilweise etwas geschockt, dieses Halbwissen an Ratschlägen kann für Personen, die wirklich mal in der Klemme stecken, schlimmere Folgen haben. Einschreiben per Rückschein und Fax haben vor Gericht null Beweiskraft im schlimmsten Fall.

Das Einschreiben mit Rückschein beweist, dass der Brief ausgeliefert wurde. Bei einem Fax muss der Empfänger beweisen, dass das Fax nicht angekommen ist, mit einem Faxprotokoll z.B. ... die Urteile und Gesetze dazu findet man mit zwei Minuten googlen.

@ Cobra
Du hast du behauptet, dass das Einschreiben mit Rückschein der sicherste Weg ist, warum behauptest sagst du jetzt "meine Reden"? :lol:
 
Das Einschreiben mit Rückschein beweist, dass der Brief ausgeliefert wurde. Bei einem Fax muss der Empfänger beweisen, dass das Fax nicht angekommen ist, mit einem Faxprotokoll z.B. ... die Urteile und Gesetze dazu findet man mit zwei Minuten googlen.

@ Cobra
Du hast du behauptet, dass das Einschreiben mit Rückschein der sicherste Weg ist, warum behauptest sagst du jetzt "meine Reden"? :lol:
Einschreiben mit Rückschein beweist in der Regel nur, dass der Empfänger überhaupt einen Briefumschlag bekommen hat, zwar kann man sich zusätzlich absichern, aber das ist mit einem hohen Aufwand verbunden und garantiert rein gar nichts. Selbst wenn du beim Fax ein Ok vom Sendebericht bekommst, lassen es die meisten Gerichte nicht als Beweis durchgehen. Ich weiß nicht welche Urteile du kennst, aber wenn du kein Anwalt bist, lass kostenlose Ratschläge sein...
 
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