Dissention
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Einschreiben mit Rückschein beweist in der Regel nur, dass der Empfänger überhaupt einen Briefumschlag bekommen hat, zwar kann man sich zusätzlich absichern, aber das ist mit einem hohen Aufwand verbunden und garantiert rein gar nichts. Selbst wenn du beim Fax ein Ok vom Sendebericht bekommst, lassen es die meisten Gerichte nicht als Beweis durchgehen. Ich weiß nicht welche Urteile du kennst, aber wenn du kein Anwalt bist, lass kostenlose Ratschläge sein...
Wenn du den gesamten Tread verfolgt hast, wirst du gesehen haben, dass ich genau das gesagt habe: Ein Einschreiben beweist erstmal nur, dass ein Briefumschlag ausgeliefert wurde. Wenn du den Inhalt des Briefumschlages beweisen möchtest habe ich zur Vorgehensweise z.B. etwas in Post 2 und 17 in diesem Thread geschrieben.
Wenn die AGBs eine Faxkündigung nicht ausschließen, muss der Empfänger beweisen, dass das Fax nicht angekommen ist.
Ein Teil meiner Ausbildung ist juristisch, das sagte ich bereits in diesem Thread.