TheddoNi
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Jau und in der DDR war Republikflucht auch eine Straftat, das Argument ist eine Nullnummer. Dass es in den israelischen Gesetzbüchern steht wissen wir ja jetzt.
Du kannst Republikflucht nicht mit dem israelischen Gesetz vergleichen. Das eine ist noch nicht mal mit der UN-Charter vereinbar (Artikel 13 Absatz 2: Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.)und beim anderen geht es um Hochstaplerei und Täuschung um eine Frau oder einen Mann zum Geschlechtsverkehr zu bringen.
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Wie Karoliner schon sagte.Die Frau wird dem bestimmt nicht damit vollgelabbert haben, dass sie ein psycho ist und kurz vorm Selbstmord steht weil sie keine beziehung hat Und wie oft noch?? Wo leben wir hier? Sie muss wissen mit wem sie schläft.Kontrolliert die das nicht und lässt sich vollabbern und geht direkt ins bett mit ihm, ist es ihre schuld.
Er hat sie angelogen, das ist verboten, er wurde bestraft, bzw. inzwischen ist er ja längst wieder draußen, also soll er nicht rumheulen.
Sie dar ins Bett gehe mit wem sie will, das ist keine Straftat, das was der Typ gemacht hat schon.