Pass mal auf. Sie hat mit ihm FREIWILLIG Sex gehabt. Nachdem sie erfahren hat, dass er verheiratet ist und noch dazu Araber, hat sie ihn angezeigt. Er wurde verurteilt. Hier bezog sich die Täuschung lediglich auf seinen Beziehungsstatus und seiner Ethnie. Der Beziehungsstatus ist aber nur für öffentlich-rechtliche Belange wichtig, jedoch nicht für das Strafrecht. Ebenso ist die Ethnie nur für öffentlich-rechtlichen Belange wichtig und weder für das Strafrecht noch für das Zivilrecht. Der Gesetzgeber und das Gericht geht aber hin und stellt genau diese beiden Atribute unter Strafe. Hier wurde das "Opfer" weder seelisch also strafrechtlich noch in ihrem Vermögen, also zivilrechtlich geschädigt, sodass kein Raum für einen Straftatbestand bleibt. Und du brabbelst hier ständig iwas von Sex erschleichen. Solange diese Tatbestandsmerkmale nicht vorliegen, kann man auch keinen Straftabestand begründen und freilich verstößt es gegen Menschenrecht und das, wie ich schon sagte, gegen die Würde des Menschen. Sag mal, bist du noch ganz dicht oder bist du nur überheblich?
Sexerschleichung ist nur dann strafbar, wenn das Opfer über Tatsachen täuscht, die das Opfer unter Kenntnis nicht eingehen würde, ohne vorher sexuellen Kontakt zu suchen (bspw Arzt, Masseur, etc. gibt an, Patientin unter dem Deckmantel der ärztlichen Kontrolle anzgrabschen) . Im vorliegenden Fall hat sie aber gezielt Sex gesucht. Hier kann überhaupt nicht die Rede von Sexerschleichung sein.