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Rassismus / Diskriminierung ... ein interessantes Experiment

Hannibal und Playboy liegen leider komplett falsch. Es geht nicht um Verbote oder Verbotskultur. Es geht um rassistische Agitation, Hatespeech und Diskriminierung.
Eure Aussagen, Vergleiche etc. relativieren , verharmlosen und sind teils auch rassistisch. Playboys Vergleich mit den Tieren geht garnicht!
Dazu kommt, dass einige von euch den Kontext verfremden bis hin dazu, das Argumente und Aussagen getroffen werden, die plump ausgedrückt, eine Täter-Opfer-Umkehr beschreiben. Und da merkt man ganz deutlich das einige hier nichts verstanden haben.
 
Ja wenn Jemand, Jemanden hier als "Sinti und Roma" beleidigt soll er natürlich verwarnt werden. Wenn Jemand aber über die Etymologie von dem Wort "Sinti und Roma" schreibt, sollte es erlaubt sien.
Was dabei rauskommt, kann man an ein paar Beispielen hier sehen. Es gibt ABSOLUT keinen Kontext, wo man "gezwungen" wäre dieses Wörter (Sinti und Roma, Neger) zu verwenden, außer man macht sich für ein Vergessen des Holocausts stark oder man ist ein überzeugter Rassist oder eben Beides.
Ein Grundrecht ist, nicht wegen seiner Herkunft, Rasse usw. beleidigt oder diskriminiert zu werden zu werden und sicher nicht um einen Verfechter des Vergessens des Holocausts zu erlauben diese Wörter wie auch immer zu verwenden. Da fehlt mir einfach der Respekt vor den Menschen dieser Gruppen, deswegen ein absolutes NoGo:

Spätestens bis zur Jahrhundertmitte wird die Schlagkraft der Begriffe wie Auschwitz,Holocaust oder Nazi an Substanz verlieren.Eigentlich hat es schon angefangen...

Außerdem haben die heutigen Deutschen Kinder nichts mit den 20. Jahrhundert zu tun und haben ein Anrecht aufs Vergessen.
Weil es mein Grundrecht ist rassistische diskriminierende Bezeichnungen wie Neger und Sinti und Roma wertfrei und im Kontext sowohl auszusprechen als auch aufzuschreiben.

Die verletzenden Gefühle von irgendwelche Influencer sind mir egal.Diese Leute müssen endlich lernen, dass man Worte nicht verbieten kann.

Es handelt sich um eine Person mit Sinti und Romaischen Herkunft. Er kann nicht gegen seine Verhalten nichts machen.

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Weil es mein Grundrecht ist rassistische diskriminierende Bezeichnungen wie Neger und Sinti und Roma wertfrei und im Kontext sowohl auszusprechen als auch aufzuschreiben.

Die verletzenden Gefühle von irgendwelche Influencer sind mir egal.Diese Leute müssen endlich lernen, dass man Worte nicht verbieten kann.
Das Problem liegt daran, dass "Roma" ist ein erfundenes Wort aus dem 90er. Man hat immer diese die Leute "Sinti und Roma" genannt. Das Wort "Sinti" existiert nichtmal in serbokroatischen Woerterbuch.
 
Das Problem liegt daran, dass "Roma" ist ein erfundenes Wort aus dem 90er. Man hat immer diese die Leute "Sinti und Roma" genannt. Das Wort "Sinti" existiert nichtmal in serbokroatischen Woerterbuch.
Nein, das Problem sind Personen wie du oder Ademus Papa, die dieses Wort zur Hetze und Diskriminierung nutzen. Damit hast du dich aus diesem Thread raus empfohlen.
 
Das Problem liegt daran, dass "Roma" ist ein erfundenes Wort aus dem 90er. Man hat immer diese die Leute "Sinti und Roma" genannt. Das Wort "Sinti" existiert nichtmal in serbokroatischen Woerterbuch.

Erläuterungen zum Begriff „Sinti und Roma“​

„Sinti und Roma“ ist eine von Klischees überlagerte Fremdbezeichnung der Mehrheitsgesellschaft, die von den meisten Angehörigen der Minderheit als diskriminierend abgelehnt wird – so haben sich die Sinti und Roma nämlich niemals selbst genannt. Die Durchsetzung der Eigenbezeichnung Sinti und Roma im öffentlichen Diskurs war von Anfang an ein zentrales Anliegen der Bürgerrechtsbewegung, die sich vor allem seit Ende der Siebzigerjahre in der Bundesrepublik formierte. Dadurch sollte zugleich ein Bewusstsein für jene Vorurteilsstrukturen und Ausgrenzungsmechanismen geschaffen werden, die im Stereotyp vom „Sinti und Roma“ ihre Wurzeln haben.
„Sinti“ bezeichnet die in Mitteleuropa seit dem ausgehenden Mittelalter beheimateten Angehörigen der Minderheit, „Roma“ jene ost- bzw. süd-osteuropäischer Herkunft. Die nationalen Sinti- und Roma-Gemeinschaften sind durch die Geschichte und Kultur ihrer jeweiligen Heimatländer stark geprägt. Dies hat sich auch in der Sprache der Sinti und Roma, dem Romanes, niedergeschlagen: Durch die Aufnahme von Lehnwörtern aus der jeweiligen Landessprache haben sich in den verschiedenen Staaten Europas über die Jahrhunderte unterschiedliche Romanes-Sprachen herausgebildet.
Außerhalb des deutschen Sprachkreises wird „Roma“ – oder einfach „Rom“ (das bedeutet „Mensch“) – auch als Sammelname für die gesamte Minderheit verwendet. In Deutschland bilden Sinti seit jeher die größte Gruppe, daher wird hier die Bezeichnung „Sinti und Roma“ bevorzugt. Allerdings gibt es auch deutsche Roma, die – vergleichbar den so genannten Ostjuden – bereits im Kaiserreich und in der Weimarer Republik in das damalige Deutsche Reich eingewandert sind (im Unterschied zu den Roma, die in jüngerer Zeit als Bürgerkriegsflüchtlinge nach Deutschland gekommen sind). Während die Zahl der in der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland und Österreich lebenden Sinti und Roma auf lediglich 25.000 bis 30.000 Menschen geschätzt wird, bilden Roma in den osteuropäischen Staaten, insbesondere in Rumänien und Bulgarien, zahlenmäßig z. T. viel größere Minderheiten.
Die Begriffe Sinti und Roma sind nicht, wie häufig unterstellt, „politisch korrekte“ Erfindungen der Bürgerrechtsbewegung, sondern tauchen in Quellen bereits seit dem 18. Jahrhundert auf. Seit vielen Jahren werden die Eigenbezeichnungen „Roma“ bzw. für den deutschen Sprachraum „Sinti“ auch in den internationalen Organisationen (OSZE, Europarat, Europäische Union, UNO) offiziell geführt. So gibt es bei der OSZE seit Beginn der Neunziger Jahre den „Contact Point for Roma and Sinti Issues“.
Die Bezeichnung „Sinti und Roma“ hingegen ist untrennbar verbunden mit rassistischen Zuschreibungen, die sich, über Jahrhunderte reproduziert, zu einem geschlossenen und aggressiven Feindbild verdichtet haben, das tief im kollektiven Bewusstsein verwurzelt ist. Ab dem 16. Jahrhundert setzte sich in Deutschland die (irrige) Auffassung durch, „Sinti und Roma“ sei abgeleitet von „Ziehgauner“. Auch in einem der ersten Lexikonartikel zum Stichwort „Sinti und Roma“, 1848 im Brockhaus erschienen, wird dieser Zusammenhang explizit hergestellt. Dort findet man die ganze Palette negativer Stereotypen über unsere Minderheit aufgelistet, bis hin zu der Behauptung, „Sinti und Roma“ würden Kinder stehlen. Noch in der 2. Auflage des Dudens sinn- und sachverwandter Wörter aus dem Jahr 1986 wird unter dem Stichwort „Sinti und Roma“ auf die Begriffe „Abschaum“ und „Vagabund“ verwiesen.
Wer dafür plädiert, den Ausdruck „Sinti und Roma“ als Sammelbezeichnung „wertneutral“ zu verwenden, blendet nicht nur diesen historischen Kontext aus. Er ignoriert auch völlig den heutigen Gebrauch in der Umgangssprache, in der „Sinti und Roma“ immer noch als Schimpfwort benutzt wird: In den einschlägigen rechtsextremistischen Internetforen gehört dieser Begriff, samt den dazu gehörigen verleumderischen Inhalten, ebenso zum gängigen Vokabular wie in Fußballstadien, wo Fans gegnerische Mannschaften mit „Sinti und Roma“ oder „Sinti und Romapack“ beschimpfen.
Das von bösartigen Vorurteilen einerseits und romantischen Klischees anderseits bestimmte Bild vom „Sinti und Roma“, das in unzähligen Romanen, Filmen und Operetten vervielfältigt wurde (und immer noch wird), hat sich längst verselbständigt. Als schillernde Projektionsfläche sagt es viel über die Fantasien, Ängste und Wünsche derer aus, die es benutzen. Mit der Lebensrealität der Sinti und Roma hat es schlicht nichts gemein.
Die Eigenbezeichnung Sinti und Roma ist wesentlicher Teil unserer Identität als Minderheit. In unserer pluralistischen Gesellschaft sollte dieses ureigenste Recht auf Selbstbestimmung respektiert werden.

Und jetzt Ruhe im Karton!
 
Am 6. Februar 2021 wurde um ca. 16:30 Uhr ein elfjähriges Kind nach einer anlasslosen Personenkontrolle in Handschellen abgeführt und auf das Polizeirevier in Singen gebracht. Der VDSR-BW vertritt die Interessen der betroffenen Familie. Sie hat gestern Abend Strafanzeige gestellt und wird anwaltlich von Dr. Mehmet Daimagüler vertreten, der als Nebenklagevertreter in zahlreichen Prozessen, wie z.B. im „NSU-Verfahren“, Opfer politisch motivierter Gewalt vertreten hat.

Zum Hintergrund

Mehrere Kinder spielten vor dem Wohnort ihrer Großmutter. Zwei Polizeibeamte führten bei ihnen eine Personenkontrolle durch. Das elfjährige Kind, das später in Handschellen auf das Polizeirevier gebracht wurde, gab den Beamten der Singener Polizei sein Alter an. Die Beamten zogen darauf hin ab. Kurze Zeit später erschienen zwei weitere Polizeibeamte und führten erneut eine Personenkontrolle durch. Einer der zwei Beamten sprach das Kind in gebrochenem Romanes an. Bereits aus diesem Umstand wird deutlich, dass die Beamten das Kind der Minderheit der Sinti und Roma zuordneten. Hierbei wurde das Kind sinngemäß mit den Worten „Einer von den Sinti und Roman, die kennen wir ja“, „Du kommst eine Nacht hinter Gittern“ und „Der Tod kommt dich holen“ bedroht. Die Polizeibeamten durchsuchten das elfjährige Kind und fanden ein kleines Klappmesser. Das Kind erklärte, dass es dieses bei sich trüge für Arbeiten im Garten.

Die Mutter und der Vater der anderen Kinder hatten bereits versucht die Kinder telefonisch zu erreichen, um sie zum Essen nach Hause zu holen. Die Beamten verboten den Kindern, an ihre Handys zu gehen. Sie legten nun dem Kind, das sie durchsucht hatten, Handschellen hinter dem Rücken an. Das Kind flehte die Beamten an, seine Mutter benachrichtigen zu dürfen, die sich nicht weit entfernt in der Wohnung aufhielt. Es wies die Beamten auch darauf hin, dass es wegen eines kurz zuvor erlittenen Unfalls drei angebrochene Rippen hätte und an Asthma leide. Das Kind wurde dennoch mit körperlicher Gewalt auf den Rücksitz des Einsatzwagens verbracht. Im Auto wiederholte es, dass es an Asthma leide und die Fesselung ihm Atemprobleme bereite. Als Reaktion sagte die Polizeibeamtin: „Halt die Schnauze“.

Die anderen Kinder informierten die Mutter des Kindes. Diese rief sofort bei der Polizeiwache an und fragte nach ihrem Kind. Die Antwort lautete sinngemäß: „Das weiß ich doch nicht. Jedenfalls nicht hier“. Sie wies auf die Vorerkrankung des Kindes hin und bat um die Suche nach ihrem Kind per Funk. Sie rief nach kurzer Zeit erneut an, um sich nach der Suche nach ihrem Kind zu erkundigen. Die Polizei fand das Kind nicht und die Beamten der Wache nahmen den dritten Anruf der Mutter nicht mehr entgegen.

In der Zwischenzeit war das Kind in Handfesseln auf der Polizeiwache angekommen. Erst als ein weiterer Beamter hinzu kam, wurden dem Kind die Handschellen abgenommen. Das Kind wurde 30 Minuten in einem Verhörzimmer festgehalten und schließlich freigelassen. Es lief vollkommen verängstigt alleine nach Hause und überquerte dabei eine viel befahrene Schnellstraße, auf der das Kind im Jahr zuvor von einem Auto angefahren worden war.

Weder der Mutter noch dem Kind wurde mitgeteilt, warum in entsprechender Weise verfahren wurde.

Daniel Strauß, Vorstandsvorsitzender des VDSR-BW:

„Wir fordern eine vollständige Aufklärung dieses Übergriffs und wenden uns darum an Herrn Innenminister Thomas Strobl im Vertrauen darauf, dass die Rechtstaatlichkeit wiederhergestellt wird. Wir wenden uns auch an die Koordinatorin des Rates für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg, Frau Staatsministerin Theresa Schopper, und bitten sie um Unterstützung bei der Aufklärung.

Dieser Fall fügt sich in eine Reihe von
aktuellen Vorkommnissen von Polizeigewalt gegen unsere Minderheit ein, wie 2016 in Heidelberg und 2020 in Freiburg und auch in Singen“.

Die betroffene Familie:

„Das war ein Polizeiübergriff auf ein Kind, auf einen 11-jährigen Sinto! Wir sind als Familie psychisch mitgenommen. Mein Sohn hatte von den Handschellen Striemen an den Händen. Wir werden aufstehen und unsere Stimme erheben.“

Forschung und Menschenrechtsgremien weisen schon seit längerem auf antiziganistische Vorkommnisse in der Polizeiarbeit hin. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarates (ECRI) empfiehlt darum, eine Studie zum Thema Racial Profiling in Auftrag zu geben, um institutionalisierten Rassismus zu beenden. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte verweist auf ein unzureichendes Verständnis über das Verbot von rassistischer Diskriminierung. In einer Studie über antiziganistische Ermittlungsansätze in der Polizei weist der Wissenschaftler Markus End darauf hin, dass die Schwelle zum Gewalteinsatz gegenüber Sinti und Roma möglicherweise besonders niedrig ist. Wir verweisen an dieser Stelle auch auf den Zweiten Zwischenbericht zum Forschungsprojekt „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“ (KviAPol): Rassismus und Diskriminierungserfahrungen im Kontext polizeilicher Gewaltausübung von Laila Abdul-Rahman, Hannah Espín Grau, Luise Klaus und Tobias Singelnstein.

Pressemitteilung als PDF: PM_Polizeiübergriff: Kind in Handschellen

Ansprechpartnerin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Chana Dischereit

 
Damit ReichsbürgerJack mal etwas lernen kann.

„Das Wort Z wurde meinen Verwandten und Menschen aus meiner Familie in der Zeit von 1939-1945 in der Haut eintätowiert und dann wurden sie vergast. „Wer sich aufklären lassen will, hört hier vielleicht mal Betroffenen und Werte Botschafter #GianniJovanoviç zu. #letzteinstanz

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Rassismus im Alltag eines Paares. Es reicht, Afrikaner zu sein
In Hannover werde ich auf der Straße oft angeglotzt. Manchmal sagen die Leute auch was im Vorbeigehen, neulich hat einer „Bimbo“ zu mir gesagt. Ich bin einfach weitergegangen. Aber manchmal will ich es auch nicht so stehen lassen, wie neulich im Schwimmbad.
Ich bin Schulbegleiter für Kinder mit erhöhtem Förderungsbedarf und habe ein Kind zum Schwimmunterricht begleitet. Ohnehin werde ich als Schulbegleiter häufig erst misstrauisch beäugt, wenn ich neu an einer Schule bin.

 
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