Ded Gecaj, der mutmassliche Mörder eines St. Galler Lehrers, soll nun doch an die Schweiz ausgeliefert werden. Dies entschied das Oberste Gericht im Kosovo. Doch Gecaj widersetzt sich dem Urteil und befindet sich erneut auf der Flucht.
Überraschende Wende: Wie Recherchen der Mittelland-Zeitung zeigen, ist der Kosovo bereit, Ded Gecaj in die Schweiz auszuliefern. Der Kosovare hatte 1999 den St. Galler Lehrer Paul Spirig umgebracht, weil dieser wusste, dass Gecaj seine Tochter sexuell missbrauchte. Nun hat das oberste Gericht Kosovos entschieden, dass einer Auslieferung Gecajs nichts im Wege steht. Das zeigt das Urteil, welches der Mittelland-Zeitung vorliegt.
Juristisches Hickhack
Damit nimmt das juristische Tauziehen im Fall Gecaj eine unerwartete Wende. Noch im März 2008 hatte das oberste Gericht Kosovos beschlossen, dass Gecaj nicht - wie von der Schweiz verlangt - ausgeschafft werden kann. Gecaj wurde daraufhin auf freien Fuss gesetzt.
Die Richter in Kosovo hatten damals argumentiert, dass Gecaj zum Tatzeitpunkt Bürger von Serbien gewesen sei, dessen Verfassung eine Auslieferung seiner Bürger verbiete. Diese Argumentation ist inzwischen nicht mehr gültig. Das oberste Gericht Kosovos stellt neu aufgrund einer Beschwerde fest, dass die serbische Verfassung zum Zeitpunkt des Auslieferungsgesuchs nicht mehr gültig gewesen sei. Zudem gebe es ein gültiges Abkommen zwischen der Schweiz und Kosovo über die Auslieferung des Betreffenden.
«Mit dem jetzigen Urteil kann Ded Gecaj an die Schweiz ausgeliefert werden», bestätigt Kristiina Herodes, Sprecherin der EU-Delegation in Kosovo. Wäre da nicht ein gewichtiges Hindernis: Gecaj hat offenbar rechtzeitig vom Urteil Wind bekommen. Dieses fiel bereits am 6. April, wurde aber nie aktiv kommuniziert. «Gecaj befindet sich auf der Flucht», sagt Herodes. «Die Polizei sucht nach ihm. «Die Polizei sucht ihn», bestätigte Kristiina Herodes, Sprecherin der EU-Rechtsstaatsmission im Kosovo (EULEX), am Freitag den Bericht der «Mittelland-Zeitung».
Nach Albanien abgesetzt?
Ob sich Gecaj überhaupt noch in Kosovo befindet, ist unklar. Tatsächlich aber liegt das Dorf Janosh, wo Gecajs Haus steht, nur unweit der albanischen Grenze. Auch dort ist Gecaj aber nicht sicher. So gibt es noch immer einen internationalen Haftbefehl gegen ihn, der auch in Albanien gilt. Mit dem neuen Entscheid dürfte in der Schweiz die Hoffnung wieder steigen, Gecaj doch noch zur Rechenschaft ziehen zu können. So hat St. Gallen das Verfahren gegen ihn nie eingestellt oder an ein Gericht in Kosovo abgetreten. Und Gecaj muss sich lange verstecken, wenn er einer Strafe definitiv entgehen will: Mord verjährt erst nach 30 Jahren.