UNO: Von Israel eingesetzte Bomben verletzen Kriegsrecht
Israel hat im Gaza-Krieg nach Einschätzung des UNO-Menschenrechtsbüros beim Einsatz von präzisionsgelenkten Bomben nicht genügend auf die Schonung von Zivilpersonen geachtet.
„Das Gebot, Mittel und Methoden der Kriegsführung so zu wählen, dass zivile Schäden vermieden oder zumindest so gering wie möglich gehalten werden, wurde bei der israelischen Bombenkampagne offenbar konsequent verletzt“, teilte der UNO-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, heute in Genf mit.
Das Büro hat sechs israelische Angriffe zwischen dem 9. Oktober und dem 2. Dezember 2023 im Gazastreifen untersucht. Es geht davon aus, dass dabei Bomben der Typen GBU-31, GBU-32 und GBU-39 zum Einsatz kamen, die durch Beton dringen und mehrere Stockwerke eines Gebäudes zerstören können. Damit seien Wohnhäuser, eine Schule, ein Flüchtlingslager und ein Markt angegriffen und mindestens 218 Menschen getötet worden.
Von Israel kritisiertes UNO-Gremium
Nach dem Kriegsrecht, einem Teil des humanitären Völkerrechts, müssen zivile Einrichtungen bei Angriffen möglichst verschont werden. Wenn dort Kämpfer vermutet werden, muss abgewogen werden, ob die Schäden der eingesetzten Mittel nicht größer sind als die erhofften Ziele.
orf.at