Du kennst deine eigene Religon nicht aber kackst hier durchgehend rum
Das Alter Aischas bei ihrer Heirat ist in neuerer Zeit ein kontroverses Thema. Insbesondere werden immer wieder Vorwürfe gegen den Propheten laut, mit dem „Vollzug der Ehe“ (also der Vornahme des Geschlechtsverkehrs) nach heutigen westlichen Maßstäben „Kinderschändung“ verübt zu haben (so etwa der prononciert vorgetragene Vorwurf des von einem radikalen Islamisten 2004 ermordeten niederländischen Filmemachers Theo van Gogh). Laut den Überlieferungen (hadīth) in den beiden von orthodoxen Muslimen als am zuverlässigsten angesehenen Sammlungen von Buchārī und Muslim ibn al-Haddschādsch war Aischa bei ihrer Heirat mit Mohammed sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt. Bei einem seiner Besuche im Hause Abu Bakrs hatte Mohammed Aischa kennengelernt. Aischa war ein fröhliches, lebhaftes kleines Mädchen, und Mohammed war von ihrer Art sehr angetan. So kam es zu Scherzereien zwischen ihm und dem Kind.
Die Überlieferung von Buchārī in Band 7, Buch 62, Nummer 64 zu diesem Thema lautet: „Aischa berichtete, dass der Prophet sie heiratete, als sie sechs Jahre alt war, und die Ehe vollzog, als sie neun Jahre alt war; danach blieb sie neun Jahre bei ihm (das heißt bis zu seinem Tode).“
Die Überlieferungen von Buchārī und Muslim ibn al-Haddschādsch gelten im sunnitischen Islam als uneingeschränkt zutreffend; die Tatsache, dass der gleiche Sachverhalt mehrfach überliefert sei, untermauere dies nach sunnitischer Auffassung. Im orthodoxen Islam werden diese Überlieferungen in keinerlei Hinsicht in Frage gestellt. Für die Auffassung der „Kinderehe“ in Mohammeds Zeit spricht, dass es damals auch in anderen Kulturen üblich war, junge Mädchen zu verheiraten, beispielsweise im europäischen Adel (vgl. Margarethe I.) und dass die Lebenserwartung zu dieser Zeit gerade einmal 35 Jahre betrug. Bestimmend für die Heiratsfähigkeit eines Mädchens war das Erreichen der Pubertät. Im Falle Aischas könnte das bereits mit neun Jahren der Fall gewesen sein. Zudem war und ist es immer noch im arabischen Kulturkreis üblich, jung zu heiraten.
Die obige Überlieferung versuchen andere Muslime zu entkräften, indem sie hervorheben, dass alle Hisham Ibn Urwa in der Überlieferungskette haben. Nicht nur gingen damit alle entsprechenden hadith auf eine Quelle zurück, es komme hinzu, dass Hisham Ibn ‘Urwa von vielen Gelehrten außerhalb der Orthodoxie – einschließlich Ibn Abbas – als „unglaubwürdig“ eingestuft wird. Viele andere Hadithe dagegen erlauben die Schlussfolgerung, dass Aischa bei ihrer Heirat zwischen 14 und 21 Jahre alt gewesen sei. Im folgenden die Argumentation für ein höheres Heiratsalter:
* Laut Ibn Hischams Zusammenfassung von Ibn Ishaqs (d. 768) Biographie des Propheten Mohammed, der Sīrat Rasûl Allāh, der ältesten erhaltenen Biographie Mohammeds, wurde Aischa vor Umar ibn al-Khattab muslimisch. Das würde bedeuten, dass sie im Jahre 1 AH – der Zeitpunkt ihrer Eheschließung – mindestens 14 Jahre alt war.
* Tabari berichtet, dass Abu Bekr acht Jahre vor der Hidschra, als er wegen der Verfolgung von Muslimen in Mekka nach Äthiopien auswandern wollte, zu Mut`im ging – mit dessen Sohn Aischa damals verlobt war – und ihm ein Heiratsangebot bezüglich dessen Sohn und Aischa überbrachte. Mut`im lehnte ab, da Abu Bakr in der Zwischenzeit zum Islam konvertiert war. Wäre Aischa bei Eheschließung mit Mohammed nur neun Jahre alt gewesen, wäre sie zum Zeitpunkt der Auswanderung Abu Bakrs noch nicht einmal geboren gewesen.[1]
* Tabari schreibt in seiner Abhandlung über islamische Geschichte, dass Abu Bakr vier Kinder hatte und alle in der vor-islamischen Zeit geboren wurden. Das hieße, Aischa kann im Jahre 1 AH nicht unter 14 Jahre alt gewesen sein.[2]
* Laut Ibn Hadjar war Fātima fünf Jahre älter als Aischa. Fātima wurde geboren, als Mohammed 35 war. Mohammad wanderte mit 52 nach Medina aus, was bedeuten würde, dass Aischa bei der Heirat 14 gewesen wäre.[3]
* Laut ‘Abd al-Rahmān ibn abī Zinād war Aischa zehn Jahre jünger als ihre ältere Schwester Asmā'.[4] Ibn Kathîr[5] und praktisch alle anderen historischen Quellen bestätigen das. Ibn Kathīr berichtet außerdem, dass Asmā' den Tod ihres Sohnes im Jahre 73 AH miterlebte und wenige Tage danach selbst starb (die Hadith nennen Zeiträume zwischen fünf und 100 Tagen). Sie starb im Alter von 100 Jahren[6]. Das wird ebenfalls von Ibn Hadjar al-‘Asqalānī bestätigt, der das gleiche Alter und das Jahr 73 oder 74 AH als Todesjahr nennt.[7]. Damit war Asmā' 27 oder 28 Jahre alt im Jahre 622 n. Chr., dem Jahr 1 AH und die 10 Jahre jüngere Aischa entsprechend 17 oder 18. Als Mohammad und Aischa zusammenzogen, war sie also 19 oder sogar 20.
* Aischa ist dafür bekannt, dass sie an der Seite von Mohammed kämpfte. Sowohl in der Schlacht von Badr als auch in der Schlacht von Uhud. Viele Hadīth bestätigen das. Bukhārī schreibt außerdem[8], dass der Prophet 14-Jährigen verbot, an militärischen Auseinandersetzungen teilzunehmen, aber an deren 15. Geburtstag die Erlaubnis gab.
* In einem Hadīth von Bukhārī sagt Aischa: „Ich war ein junges Mädchen (djāriya) als Sura al-Qamar offenbart wurde“[9]. Diese Sura wurde acht Jahre vor der Hidschra verfasst, und wenn Aischa mit neun Jahren geheiratet hätte, wäre sie damals erst ein Baby (sabiyya) gewesen. Das Wort djāriya wird gewöhnlich für sechs bis 13 Jahre alte Mädchen verwendet, was auf ein Alter von 14-21 hindeuten würde.
* Es besteht Übereinkunft darin, dass Aisha bei ihrer Heirat zumindest in der Pubertät war. Mit neun Jahren wäre das sehr unwahrscheinlich. Außerdem wurde Aischa bikr genannt, ein Wort, das für erwachsene Jungfrauen verwendet wird. Und dies bereits, als die Verlobung diskutiert wurde, also drei Jahre vor der Heirat.[10].
* Es gibt keine Koranverse, die die Heirat eines unreifen Kindes erlauben würden. Der Koran hält dazu an, Kinder, die ein Elternteil verloren haben, zu ernähren, zu kleiden, zu erziehen und schließlich zu prüfen, ob sie reif genug sind, „bis sie das Heiratsalter erreicht haben“, ehe er ihnen die Verwaltung finanzieller Dinge anvertraut. Im Licht der obigen Qur'ān-Verse würde kein verantwortungsbewußter Muslim einer Siebenjährigen die Verwaltung finanzieller Dinge anvertrauen, die weder intellektuell noch physisch für die Heirat bereit ist.