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Serbien muss Reparationszahlungen an Kosovo leisten

sicher kann man konnte man Krieg im Kosovo aufhalten in dem man die Armee und Radarsystem, Öl-Raffinerien usw in Belgrad zerstört. es war genauso wie Serbien versucht hat diese Bombardierungen zum Stoppen zu bringen in dem man durch Massen-Exodus der Albaner versucht hat, NATO auf die Knie zu zwingen. und manche (viele wenn nicht alle Serben) behaupten wegen NATO sind alle Albaner geflohen also nicht dass die Armee und Polizei sie vertrieben hat.

auch im Kosovo sind viel mehr menschen wegen nix und wieder nix umgekommen. es gab andere Lösungen, Serbien hat lieber Krieg bevorzugt.
Hast wohl die Jahre 1998 und 1999 verpennt? :rolleyes:

P.S.: Fussgängerbrücken sind keine Ölraffinerien ;)

Schade, dass man immer versucht alles zu rechtfertigen und zu relativieren...
 
Hast wohl die Jahre 1998 und 1999 verpennt? :rolleyes:

P.S.: Fussgängerbrücken sind keine Ölraffinerien ;)

Schade, dass man immer versucht alles zu rechtfertigen und zu relativieren...

ich versuche nichts zu rechtfertigen, nur habe ich dir erklärt dass man damit Serbien zum Kriegsstopp gezwungen hat....PUNKT
 
also wenn du dann von Recht redest, nach welchem gesetzt darf Kosovo als ehemaliger Provinz Serbiens, Serbien nicht verklagen Bzw Schadenersatz nicht anfordern?

ich will das wir nach "Recht und Gesetz" reden und nicht "deiner Meinung nach"

Ein Staat der damals nicht existierte kann nicht INTERNATIONAL klagen da er nie als solcher existierte zu dem Zeitpunkt dieser elendigen Verbrechen
Kosovo war international Serbien :idea1:

Man könnte höchsten als ehemalige serbische Provinz in Beograd eine Klage einreichen.

Die geschädigten Menschen könnten aber privat vor dem Gerichtshof für Menschenrechte klagen. Da sehe ich keine Probleme.

Ich weiß das es schlimme Verbrechen waren und du kaum Weitblick hast da voreingenommen, aber Kosovo als Staat hat keinen rechtlichen Rahmen international zu klagen.

Mfg
 
wenn man keine ahnung hat, einfach mal die fresse halte.

;)
nicht aufregen :toothy10:

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:app:
 
Ein Staat der damals nicht existierte kann nicht INTERNATIONAL klagen da er nie als solcher existierte zu dem Zeitpunkt dieser elendigen Verbrechen
Kosovo war international Serbien :idea1:

Man könnte höchsten als ehemalige serbische Provinz in Beograd eine Klage einreichen.

Die geschädigten Menschen könnten aber privat vor dem Gerichtshof für Menschenrechte klagen. Da sehe ich keine Probleme.

Ich weiß das es schlimme Verbrechen waren und du kaum Weitblick hast da voreingenommen, aber Kosovo als Staat hat keinen rechtlichen Rahmen international zu klagen.

Mfg

vgl.

Nach über 18 Jahren - Libyen zahlt Entschädigung für La-Belle-Anschlag - Deutschland - sueddeutsche.de

Nazi-Massaker - Deutschland zieht Italien vor den Weltgerichtshof - Politik - sueddeutsche.de

Bundestag zu: Namibia , Wiedergutmachung , Völkermord , Deutschland , Zwangsarbeit , Enteignung , Stiftung , Entschädigung

Völkermord
(griech.-lat.: Genozid). V. bezeichnet die vorsätzliche Ermordung, Ausrottung oder anderweitige Vernichtung von Volksgruppen aufgrund ihrer rassischen, ethnischen oder sozialen Merkmale, ihrer Nationalität oder religiösen Überzeugungen. Aufgrund der Berichte über den V. während des Nationalsozialismus (insbesondere des Holocausts an den Juden) verabschiedeten die Vereinten Nationen 1948 eine Konvention über die Verhütung und die Bestrafung des V.

Völkermord wurde in dieser Konvention zum ersten mal rechtlich als Straftatbestand definiert. Als wegen Völkermord zu Bestrafender gilt,

„[w]er in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, vorsätzlich
Mitglieder der Gruppe tötet,
Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden […] zufügt,
die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
Maßregeln verhängt, die Geburtenraten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
Kinder der Gruppe in eine andere Gruppe gewaltsam überführt“.

es ist nirgendwo definiert, dass ein staat völkermord in einem anderen staat durchführen muss, um den tatbestand zu erfüllen.
völkermord kann auch im eigenen staat durchgeführt werden,
bsp: deutsches reich (NAZIS), serbien, ruanda, VR China, Russland....
 
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