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Sind die Russen grade dabei die Krim zu annektieren ?

Sind die Russen grade dabei die Krim zu annektieren ?


  • Umfrageteilnehmer
    68
Schröder sagte, alles am Krieg gegen Serbien war völkerrechtswidrig.

Was ist daran nicht zu verstehen?

Wie willst DU eine Vergewaltigung rechtfertigen?

- mit Nationalismus?
- mit falschen Angaben?

Mir ist eines bekannt: die kleinen Kläffer der Damen mit Pelzumhang und Leinenführung kläffen ... am lautesten.

quelle für schröders aussage??
 
Der Punkt ist einfach nur, dass "wollen" nicht zur Debatte steht. Du rückst dir alles so zu Recht, wie du es magst. Das ist keine Gerechtigkeit, sondern Opportunismus.
Wenn sie nicht WOLLEN koennen sie es lassen. Dann muessten sie damit leben, dass sie weiterhin in der Ukraine wohnen.

"Du rückst dir alles so zu Recht, wie du es magst. Das ist keine Gerechtigkeit, sondern Opportunismus."
Nein. Meine Meinung ist: Gleiches Recht fuer alle. Fuer die Kosovaren, fuer die Zyprioten, fuer die Krim, fuer die Kurden, fuer die Muensteraner (...) .
Egal wie wir fuer einen von ihnen entscheiden - es hat auch fuer alle anderen zu gelten.

Es gibt heute unter souveraenen Staaten (eigentlich) einen Status quo: Jeder heute lebende Staatsbuerger hat ein Anrecht auf territorieale Integritaet seines (offiziel ja anerkannten!) Staates.
Die Kurden koennen nicht einfach beschliessen - wir leben nicht gern im tuerkischen Staat - deshalb sagen wir uns los und nehmen einfach mal 33% des tr Territoriums mit.
Das laesst sich auf alles uns jeden anwenden.
Wenn aber nun ein Kurde/(oder sonstwer) das Leben in der Tuerkei (oder sonstwo) nicht mehr ertragen kann (egal ob er einfach nur die Amtssprache nicht mag, oder von Tuerken(oder sonstwem) dazu genoetigt wird in Frauenkleidern herumzulaufen - kurz: warum auch immer), dann DARF er auswandern - dorthin wo es ihm besser gefaellt.
Ueberwiegt sein Heimatgefuehl, kann er natuerlich auch bleiben - muss dann aber mit den Konequenzen leben.


Temporaere Ausnahme von der Regel - "Menschenrechtsverletzung":
Dritte Staaten (u.a. Garantiemaechte) duerfen eingreifen, wenn der Kurde (oder sontwer) in seinen Menschenrechten signifikant eingeschraenkt wird. Sie duerfen militaerisch intervenieren (falls die Verhaelltnismaessigkeit das zulaesst) und die Menschenrechtsverletzung unterbinden - aber auch nur das.
Sobald die Menschenrechtsverletzung unterbunden wurde, und die Verursacher (keine Generalisierungen - die Taeter und die Auftraggeber - sonst keiner) der Menschenrechtsverletzung weg, oder handlungsunfaehig sind, hat die Garantiemacht umgehend und vollstaendig zu verschwinden.
Ein Anrecht auf dauerhafte Autonomie entsteht auch dadurch nicht.
 

^^

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