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Sterbehilfe

Sollte auch hier in Deutschland/Österreich Sterbehilfe geben?


  • Umfrageteilnehmer
    27
Schweren Herzens eher dagegen.
Und ja ich hab Menschen leiden sehen, falls jemand kommt und einen auf ,,ohne betroffen zu sein kann man gut reden, macht"
Mit Euthanasie wird eine gefährliche Grenze überschritten die in den abgrund führen kann, wie ich uns Menschen einschätze tendieren wir eh dorthin, also besser so etwas gesetzlich verbieten, bevor es ausufert.

Es gibt weder in der Schweiz noch in den Niederlanden "ausuferungen"
Jeder Mensch hat die Freiheit sich zu entscheiden und kein Staat der Erde oder eine Religion hat das Recht sich hier einzumischen.
Heute kann jeder Mensch eine Patientenverfügung machen, wo er bestimmt welche er Maßnahmen er ablehnt. Ich verstehe nicht, warum man nicht über sein Ende bestimmen kann.
 
Es gibt weder in der Schweiz noch in den Niederlanden "ausuferungen"

Wenn ich nicht irre muss man dort ärztlich nachweisen können dass man an einer unheilbaren Krankheit leidet, bei der die Chancen auf jegliche Besserung sehr gering sind.
Da kann nicht jeder der aus einer Melancholie heraus alles scheisse findet einfach hinspazieren und sich umlegen lassen.
 
Wenn ich nicht irre muss man dort ärztlich nachweisen können dass man an einer unheilbaren Krankheit leidet, bei der die Chancen auf jegliche Besserung sehr gering sind.
Da kann nicht jeder der aus einer Melancholie heraus alles scheisse findet einfach hinspazieren und sich umlegen lassen.


Für die Schweiz gelten aus rechtlicher Sicht folgende Voraussetzungen, welche eine Freitodbegleitung erlauben:

Die Person
- muss urteilsfähig sein
- handelt nicht im Affekt
- hegt einen dauerhaften Sterbewunsch
- wird von Dritten nicht beeinflusst
- führt den Suizid eigenhändig aus

Das heisst, dass jeder, auch eine gesunde Person, Freitodbegleitung in Anspruch nehmen darf. Die Anbieter von Freitodbegleitungen legen in ihren Statuten aber strengere Richtlinien fest.
 
Beihilfe zum Selbstmord ist aber nicht strafbar, da der Selbstmord nicht strafbar ist, die Beihilfe setzt aber eine rechtswidrige Vortat voraus, in diesem Fall wäre das der Selbstmord - der ja nicht strafbar ist - also bleibt auch die Beihilfe straflos, ergo kein Mord. Das Problem liegt aber nicht in der Beihilfe zum Selbstmord, denn dieses Problem ist weitestgehend rechtlich geklärt, das Problem liegt allein in der aktiven Sterbehilfe. Meiner Meinung nach, sollte es Sterbehilfe geben aber unter strengsten Voraussetzungen: der Patient sollte seinem Willen schon während seiner gesunden Lebensphase Ausdrukck verleihen und ihn schriftlich niederlegen, dass im Krankheitsfall die Sterbehilfe zugelassen wird, er also freiwillig in den Tod begleitet werden kann; eine Kommission von mindestens drei von einenander unabhängigen Ärzten sollte den Sterbehilfefall bestättigen - dass also eine irreversible Todesphase aufgrund schwerer Krankheit begonnen hat und die Sterbehilfe sollte nur von einem Arzt durchgeführt werden dürfen. Sicher kann man die Kriterien noch verfeinern, das wären aber für mich die Mindestkriterien.

beihilfe zum selbstmord ist mindestens unterlassene hilfeleistung. Wir brauchen auch nicht groß diskutieren, weil sterbehilfe in österreich zumindest verboten ist, und da wirde man sehrwohl belangt, und sterbehilfe ist wie gesagt hilfe zum selbstmord.

natürlich kann man sich an definitionen aufhängen und haarspalterei betreiben, aber es ist und bleibt selbstmord bzw. beihilfe zum selbstmord.

wenn jemand sowas macht ok, ich könnte das niemals machen jemandem beim selbstmord helfen. ich hätte das gefühl dass ich diesen menschen ermordet hätte und für mich spielt es keine rolle ob er das wollte oder nicht.
 
Das muss irgendeinen konkreten Grund haben (z. B. Gerichtsbeschluss); mir kann keiner erzählen dass Firmen die mit dem Töten anderer Geld machen, ihre Hürden höher setzen als gesetzlich vorgeschrieben ist.

Der erste Teil meiner Ausführung geht auf einen Bundesgerichtsentscheid zurück. Es ist in der Tat so, dass diese Vereine (es handelt sich nicht um Firmen) strengere Regeln haben, als es das Gesetz vorschreibt. Offensichtlich scheinst du der Meinung zu sein, dass es sich hierbei um komerzielle Firmen im Sinne von AG oder GmbH handelt, welche damit Geld verdienen. So weit das bisher bekannt ist, berreichern sich diese Organisationen nicht mit ihrer Tätigkeit und arbeiten im grossen Ganzen kostendeckend.
 
Der erste Teil meiner Ausführung geht auf einen Bundesgerichtsentscheid zurück. Es ist in der Tat so, dass diese Vereine (es handelt sich nicht um Firmen) strengere Regeln haben, als es das Gesetz vorschreibt. Offensichtlich scheinst du der Meinung zu sein, dass es sich hierbei um komerzielle Firmen im Sinne von AG oder GmbH handelt, welche damit Geld verdienen. So weit das bisher bekannt ist, berreichern sich diese Organisationen nicht mit ihrer Tätigkeit und arbeiten im grossen Ganzen kostendeckend.

Jemand der halbwegs gesund und urteilsfähig ist, sieht in aller Regel davon ab tot sein zu wollen. Von daher bleibt diesen "wohlmeinenden" Organisationen nichts anderes übrig als sich auf Sterbenskranke zu spezialisieren.
 
Jemand der halbwegs gesund und urteilsfähig ist, sieht in aller Regel davon ab tot sein zu wollen. Von daher bleibt diesen "wohlmeinenden" Organisationen nichts anderes übrig als sich auf Sterbenskranke zu spezialisieren.

Diese "Spezialisierung" ergibt sich ja von selbst, aber nicht, weil halbwegs gesunde und urteilsfählige Personen in der Regel vom Freitod absehen. (Physisch) gesunde und urteilsfähige Selbstmörder gibt es ausreichend, aber diese Selbstmörder ziehen den einsamen Suizid in "klassischer Form" dem begleiteten Freitod vor. Aber darum ging es ja nicht. Du warst der Meinung, dass da nicht einfach einer reinspazieren könne, um sich aus einer Melancholie heraus beim Suizid helfen zu lassen. Rein rechtlich betrachtet wäre das möglich.
 
Diese "Spezialisierung" ergibt sich ja von selbst, aber nicht, weil halbwegs gesunde und urteilsfählige Personen in der Regel vom Freitod absehen. (Physisch) gesunde und urteilsfähige Selbstmörder gibt es ausreichend, aber diese Selbstmörder ziehen den einsamen Suizid in "klassischer Form" dem begleiteten Freitod vor. Aber darum ging es ja nicht. Du warst der Meinung, dass da nicht einfach einer reinspazieren könne, um sich aus einer Melancholie heraus beim Suizid helfen zu lassen. Rein rechtlich betrachtet wäre das möglich.

Melancholie, Depression, Schizophrenie... alles Zustände verminderter Urteilsfähigkeit. Wenn herauskommt dass jemandem beim Sterben geholfen wurde, der einfach nur psychisch "am Ende" war, kann das erhebliche gerichtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Und das ist auch gut so.

Wer meint sein Leben beenden zu müssen obwohl es für solche Gedanken objektiv keinen nachzuvollziehenden Grund gibt, soll sich weiterhin mit der "klassischen Form" befassen. In nicht wenigen Fällen reicht schon der Gedanke daran dass man als Krüppel zurückbleiben könnte, damit diejenigen es sich letzten Endes doch noch anders überlegen. Ich war auch mal so ein Fall.
 
Melancholie, Depression, Schizophrenie... alles Zustände verminderter Urteilsfähigkeit. Wenn herauskommt dass jemandem beim Sterben geholfen wurde, der einfach nur psychisch "am Ende" war, kann das erhebliche gerichtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Und das ist auch gut so.

Wer meint sein Leben beenden zu müssen obwohl es für solche Gedanken objektiv keinen nachzuvollziehenden Grund gibt, soll sich weiterhin mit der "klassischen Form" befassen. In nicht wenigen Fällen reicht schon der Gedanke daran dass man als Krüppel zurückbleiben könnte, damit diejenigen es sich letzten Endes doch noch anders überlegen. Ich war auch mal so ein Fall.

Woher weisst du denn das, dass es erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich zieht? Die verminderte Urteilsfähigkeit ergibt sich nicht automatisch im Falle einer Depression. Du verallgemeinerst. Der Grundsatz, das rechtlich gesehen auch gesunde Personen begleitet werden dürfen, bleibt bestehen. Ob es sich dann tatsächlich um eine urteilfähige Person handelt oder gehandelt hat, ist individuell zu prüfen.
 
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