albaner
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Hellenic schrieb:albaner schrieb:Hellenic schrieb:albaner schrieb:warum macht man eigentlich solche gesetze überhaupt ? wenn man in deutschland den völkermord an juden leugnet kann man 5 jahre knast kriegen 8O , vergewaltiger und mörder kriegen meistens nichtmal so lange haftstrafen , dann heisst es er war besoffen und kommt frei, oder eben vielleicht mal 3 jahre knast dann wieder frei wegen guter führung , vielleicth auch bewährung. oder wenn man ein absticht und schwer verletzt kriegt man sozialstunden und ne geldstraffe. komische gesetze sag ich nur.
Das stimmt doch ueberhaupt nicht...
Mord wird mit mindestens 10 Jahren bestraft in Deutschland und fuer Totschlag gibt es 5. Dasselbe fuer Vergewaltiger. Fuer eine Vergewaltigung kann es schon Lebenslaenglich geben was in Deutschland mind. 15 Jahre sind.
Das Leugnen eines Genozids im grossen Stil kann teilweise noch mehr Schaden anrichten als nur einen Mord...
ich habe sowas schon oft genug gesehen , kaum aus dem knast wegen guter führung und dann passiert schon wieder ein mord oder eine vergewaltigung, dann gibt es erst lebenslänglich. ausserdem sehe ich auch oft das straftäter die unter drogen und alkohol stehen nicht viel zu befürchten haben egal was die machen weil die ja angeblich nicht wussten was die wirklich tuen.
Aber der Vergleich mit der Verleumdung des Genozids ist meiner Meinung nach voellig fehl am Platz.
war nur ein beispiel weil finde die strafen zu heftig.
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