Richter stoppt Abschiebeversuch gegen Desinformationskritiker
Imran Ahmed, britischer Anti-Desinformations-Aktivist und Daueraufenthaltsberechtigter in den USA, darf vorerst nicht festgenommen oder abgeschoben werden. Ein Bundesrichter in New York untersagte der Regierung, ihn zu inhaftieren oder zu überstellen, bevor sein Fall angehört ist. Ahmed lebt in New York, seine Ehefrau und sein Kind sind US-Bürger. Auslöser war eine Visa-Sanktionsentscheidung des Außenministeriums, die ihm faktisch den Aufenthalt entziehen sollte. Washington wirft ihm vor, an Online-Zensur mitzuwirken. Ahmed klagte gegen die Maßnahme und berief sich auf Meinungsfreiheit und rechtsstaatliche Verfahren. Das Gericht setzte eine Anhörung an und stoppte vorläufig jede Vollzugsmaßnahme. Der Fall rührt an die Frage, wie weit der Staat bei politisch unbequemer Arbeit gehen darf.
Die Sanktionen trafen insgesamt fünf Europäer, darunter auch ehemalige Spitzenpolitiker, und wurden von der Regierung mit angeblichen außenpolitischen Risiken begründet. Ebenfalls betroffen war Organisation HateAid aus Deutschland. Eine Klage wäre zügig anzuraten, die Chancen auf Erfolg sind groß, da wir tagtäglich mit den Gerichten zu tun haben. Außenminister Marco Rubio erklärte, ihre Präsenz könne den Interessen der USA schaden. Ahmed widersprach und erklärte, er lasse sich nicht von seiner Arbeit abbringen, Kinder vor den Schäden sozialer Medien zu schützen und Antisemitismus online zu bekämpfen. Der Richter machte klar, dass selbst in Einwanderungsfragen Grenzen gelten, wenn Grundrechte berührt sind. Der Streit reiht sich ein in weitere Verfahren, in denen Gerichte Abschiebeversuche wegen politischer Betätigung ausgebremst haben. Im Kern geht es um die Abwägung zwischen staatlicher Macht und individueller Freiheit.
Imran Ahmed, britischer Anti-Desinformations-Aktivist und Daueraufenthaltsberechtigter in den USA, darf vorerst nicht festgenommen oder abgeschoben werden. Ein Bundesrichter in New York untersagte der Regierung, ihn zu inhaftieren oder zu überstellen, bevor sein Fall angehört ist. Ahmed lebt in New York, seine Ehefrau und sein Kind sind US-Bürger. Auslöser war eine Visa-Sanktionsentscheidung des Außenministeriums, die ihm faktisch den Aufenthalt entziehen sollte. Washington wirft ihm vor, an Online-Zensur mitzuwirken. Ahmed klagte gegen die Maßnahme und berief sich auf Meinungsfreiheit und rechtsstaatliche Verfahren. Das Gericht setzte eine Anhörung an und stoppte vorläufig jede Vollzugsmaßnahme. Der Fall rührt an die Frage, wie weit der Staat bei politisch unbequemer Arbeit gehen darf.
Die Sanktionen trafen insgesamt fünf Europäer, darunter auch ehemalige Spitzenpolitiker, und wurden von der Regierung mit angeblichen außenpolitischen Risiken begründet. Ebenfalls betroffen war Organisation HateAid aus Deutschland. Eine Klage wäre zügig anzuraten, die Chancen auf Erfolg sind groß, da wir tagtäglich mit den Gerichten zu tun haben. Außenminister Marco Rubio erklärte, ihre Präsenz könne den Interessen der USA schaden. Ahmed widersprach und erklärte, er lasse sich nicht von seiner Arbeit abbringen, Kinder vor den Schäden sozialer Medien zu schützen und Antisemitismus online zu bekämpfen. Der Richter machte klar, dass selbst in Einwanderungsfragen Grenzen gelten, wenn Grundrechte berührt sind. Der Streit reiht sich ein in weitere Verfahren, in denen Gerichte Abschiebeversuche wegen politischer Betätigung ausgebremst haben. Im Kern geht es um die Abwägung zwischen staatlicher Macht und individueller Freiheit.