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US-Soldaten schänden Taliban-Leichen

dass die amis einen an der klatsche haben, steht schon seit der ära bush für mich fest. dass obama das gesetz geändert hat, ist ein witz. diese praxis, menschen auch unschuldig ohne verhandlung und beistand festzuhalten, ist doch bei den amis illegalerweise schon seit 2001 möglich. die scheren sich nicht um menschen oder deren rechte. hauptsache ihre stars and stripes wehen im wind. leben ist denen so was von egal, dass sie eigentlich von tieren nicht mehr zu unterscheiden sind.
oder berichtigung. tiere sind da besser.
 
Die 4 sind Idioten und werden sich vor dem Militär verantworten müssen. Also was soll die Aufregung?

Hier gibt es zu viele Dramaqueens.
:rolleyes:Es war ein richtig guter Witz
Leichenschändung – keine Anklage gegen US-Soldaten

Die US-Soldaten, die mehr als 300 Korane verbrannt und auf die Leichen von Taliban-Kämpfern in Afghanistan uriniert hatten, müssen nicht vor Gericht. Sie erhalten stattdessen Disziplinarstrafen.

Sechs US-Soldaten erhalten wegen der versehentlichen Verbrennung von Koran-Exemplaren und anderen religiösen Texte in Afghanistan Disziplinarstrafen. Ebenso bekommen drei US-Soldaten im Zusammenhang mit einer Leichenschändung Disziplinarstrafen, teilten die US-Streitkräfte mit. Sie werden nicht strafrechtlich angeklagt.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article108829090/Leichenschaendung-US-Soldaten-entgehen-Anklage.html
 

Leichenschändung – keine Anklage gegen US-Soldaten

Die US-Soldaten, die mehr als 300 Korane verbrannt und auf die Leichen von Taliban-Kämpfern in Afghanistan uriniert hatten, müssen nicht vor Gericht. Sie erhalten stattdessen Disziplinarstrafen.

Sechs US-Soldaten erhalten wegen der versehentlichen Verbrennung von Koran-Exemplaren und anderen religiösen Texte in Afghanistan Disziplinarstrafen. Ebenso bekommen drei US-Soldaten im Zusammenhang mit einer Leichenschändung Disziplinarstrafen, teilten die US-Streitkräfte mit. Sie werden nicht strafrechtlich angeklagt.
Wenn die Koranverbrennung ein Versehen war, dann sind sie garnicht zu bestrafen, ganz einfach.
Und auf Leichen zu urinieren ist widerlich, aber welches Strafmaß kann man schon für sowas aussprechen, 5 Jahre Gefängnis? Vermutlich ist das im Strafrecht nicht mal geregelt weil keiner auf so einen Scheiß gekommen ist.
 
Wenn die Koranverbrennung ein Versehen war, dann sind sie garnicht zu bestrafen, ganz einfach.
Und auf Leichen zu urinieren ist widerlich, aber welches Strafmaß kann man schon für sowas aussprechen, 5 Jahre Gefängnis? Vermutlich ist das im Strafrecht nicht mal geregelt weil keiner auf so einen Scheiß gekommen ist.

eben, in Deutschland wäre das nicht anders. Unter welchem Paragraphen wäre das mit den Leichen schon festzuhalten? Sachbeschädigung? Körperverletzung? Mir fällt nix auch nur annäherndes ein. Und mangelnde Pietät und Geschmacklosigkeit sind zwar schlimm genug, aber kein Straftatbestand. Mehr als Disziplinarstrafe wirklich net drin.
 
eben, in Deutschland wäre das nicht anders. Unter welchem Paragraphen wäre das mit den Leichen schon festzuhalten? Sachbeschädigung? Körperverletzung? Mir fällt nix auch nur annäherndes ein. Und mangelnde Pietät und Geschmacklosigkeit sind zwar schlimm genug, aber kein Straftatbestand. Mehr als Disziplinarstrafe wirklich net drin.

Die Würde des Menschen ist unantastbar, selbst wenn er tot ist vielleicht sowas?
 
Die Würde des Menschen ist unantsatbar, selbst wenn er tot ist vielleicht sowas?

Selbst wenn, wie soll man so einen Mist bestrafen? Und die Sache mit der Würde von Toten ist imho völlig unklar ...

topelement.jpg


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eben, in Deutschland wäre das nicht anders. Unter welchem Paragraphen wäre das mit den Leichen schon festzuhalten? Sachbeschädigung? Körperverletzung? Mir fällt nix auch nur annäherndes ein. Und mangelnde Pietät und Geschmacklosigkeit sind zwar schlimm genug, aber kein Straftatbestand. Mehr als Disziplinarstrafe wirklich net drin.

Leichenschändung? Störung der Totenruhe? Schon mal davon gehört?

§ 168
Störung der Totenruhe


(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar.

§ 168 StGB Störung der Totenruhe - dejure.org
 
Die Würde des Menschen ist unantastbar, selbst wenn er tot ist vielleicht sowas?

dann hätte ein neuer Paragraph eingeführt werden müssen, der war zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens nicht da. Und selbst wenn es sowas gegeben hätte, die Strafe bei sowas wäre garantiert nicht auf Gefängnis hinausgelaufen. Vielleicht ein Rauswurf aus der Army, das wäre angemessen.
 
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