Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

USA: Tötung der Armenier war Genozid

Es gab auch Dokumente die sagten, dass Irak Vernichtungswaffen besaß. Und es gibt Dokumente die sagen das die Nazis Aliens waren/sind.

Zur Information: Der Historiker Taner Akcam ist einer der wenigen der die osmanischen Dokumente gesichtet und analysiert hat.


Nummer 1. bezieht auf die osmanische Dokumente, wenn du meinst das der türkische Staat die Dokumente fälscht.


Nummer 2. bezieht sich auf das Dokument des Generalkonsuls, damals waren die Deutschen eure Verbündete.

Das sind ofizielle Dokumente diese kannst du im Archivv des Auswärtigen Amtes selber anschauen.


Zum Irak
Das waren keine Dokumente das war ein Iraker, der den USA das erzählte was sie hören wollten.

Kannst du mir das Dokument zeigen wo steht das die Nazis Alliens waren?
 
Es gibt genug Dokumente das es ein Völkermord war.

Das wichtigste Dokument zum Beweis, daß die Vernichtung der Armenier vom Komitee für Einheit und Fortschritt beschlossen wurden, ist der Bericht des Innenministeriums an den Großwesir vom 26, Mai 1915, das mehrmals auch in aktuellen türkischen Veröffentlichung zitiert wird, aber niemals im vollem Text. Allerdings kommt auch dort der wichtige Satz vor, daß die armenische Frage „auf umfassende und absolute Weise zu einem Wende gebracht“ worden sei. Veröffentlicht wurde der Brief am 24. Februar 1920 von der türkischen Zeitung Ati. Begründet wurde die Entscheidung mit der Einmischung des Auslands in der Reformfrage und der daraus folgenden „Fragmentierung des Osmanischen Reichs“. Mit den gleichen Worten hatte Talaat am 9. Juli 1915 die Entscheidung auch gegenüber dem US-Botschafter Henry Morgenthau begründet. Als der den Innenminister darauf aufmerksam machte, daß die Türkei von der ganzen Welt dafür verurteilt würde, habe Talaat geantwortet, sie wüßten sich schon zu verteidigen. Morgenthau: „Mit anderen Worten. Das scherte sie einen Teufel.“. [155]

Am 3. August wiederhole Talaat die Gründe der Entscheidung in einem weiteren Gespräch und bestand darauf, so Morgenthau, daß „das CUP-Komitee die Sache sorgfältig geprüft habe und die Durchführung offizielle Politik“ sei: „Ich solle nicht denken““, habe Talaat gesagt, „daß die Deportationen hastig entschieden worden sind, in Wahrheit waren sie das Ergebnis von langen und sorgfältigen Diskussionen“ gewesen. [155/56]

Diese Version wird auch von den Deutschen bestätigt. Am 30 Juni 1915 hatte der für die armenischen Angelegenheiten in der deutschen Botschaft zuständige Generalkonsul Johannes Heinrich Mordtmann, der in ständigem Kontakt mit dem Innenministerium und auch mit Talaat stand, den Entwurf eines Memorandum nach Berlin geschickt, dem er folgende Passagen voranstellte: „Wie die Telegramme aus Samsun, Trapezunt und Harput (letztere von Pfarrer Ehmann) zeigen, und wie mir vor einigen Tagen Djanbulat bej mit der Karte von Anatolien in der Hand mündlich bestätigte, hat die Türkische Regierung letzthin beschlossen die Ausweisungsmaßregeln gegen die Armenier noch weiter auszudehnen: so sollen nunmehr auch die Armenier in den Provinzen Djanik, Trapezunt, Sivas und Mamuret ul Aziz nach Mesopotamien abgeschoben werden. Das läßt sich nicht mehr durch militärische Rücksichten rechtfertigen; es handelt sich vielmehr, wie mir Talaat bej vor einigen Wochen sagte, darum die Armenier zu vernichten.“ [156]
http://www.wolfgang-gust.net/armeno...4a01dc9f75180e56c1257361006d85da!OpenDocument


du wirst nie ein dokument finden wo ein befehl gab die armenier zu toeten,nach dem sie mit den russen gemeinsame sache gemacht haben und turken u muslime massakriert haben hat man beschlossen die armenier umzusiedeln,steht ja auch in deiner quelle.

hat die Türkische Regierung letzthin beschlossen die Ausweisungsmaßregeln gegen die Armenier noch weiter auszudehnen: so sollen nunmehr auch die Armenier in den Provinzen Djanik, Trapezunt, Sivas und Mamuret ul Aziz nach Mesopotamien abgeschoben werden

eine umsiedlung o abschiebung ist kein mord o genozid..
 
du wirst nie ein dokument finden wo ein befehl gab die armenier zu toeten,nach dem sie mit den russen gemeinsam sache gemacht haben und turken u muslime massakriert haben hat man beschlossen die armenier umzusiedeln,steht ja auch in deiner quelle.



eine umsiedlung o abschiebung ist kein mord o genozid..

Du musst alles lesen, weiter heißt es:

Das läßt sich nicht mehr durch militärische Rücksichten rechtfertigen; es handelt sich vielmehr, wie mir Talaat bej vor einigen Wochen sagte, darum die Armenier zu vernichten.“ [156]

Zur Info:

Auch wenn einige Armenier mit den Russen zusammengearbeitet haben weil sie vom osmanischen Reich massakriert wurden (schon 1896).

Du weißt schon das Jahr 1896.
 
Ist es nicht Verleumdung , etwas zu behaupten ohne es beweisen zu können ?

Im deutschen Recht ist Verleumdung im § 187 des StGB folgendermaßen definiert:
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

Gilt in Deutschland nicht die Unschuldsvermutung ?


Seine universellste Anerkennung findet der Grundsatz in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

In den Ländern des Europarats wird er darüber hinaus gewährleistet aufgrund von Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):
„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“


 
Ist es nicht Verleumdung , etwas zu behaupten ohne es beweisen zu können ?

Im deutschen Recht ist Verleumdung im § 187 des StGB folgendermaßen definiert:
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

Gilt in Deutschland nicht die Unschuldsvermutung ?


Seine universellste Anerkennung findet der Grundsatz in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

In den Ländern des Europarats wird er darüber hinaus gewährleistet aufgrund von Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):
„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“



Wenn du den Völkermord meinst, der ist schon längs bewiesen. Du kommts zu spät.
 
Ich denke ich helfe dir jetzt mal , da du so freundlich bist.

Etwas anerkennen , vorallem durch Historiker ist etwas ganz anderes als ein Erreignis vor Gericht zu beweisen.
Ich hoffe du kannst den Unterschied verstehen.
Nur weil einer oder tausende etwas behaupten , muss es noch lange nicht wahr sein.
Unumstritten ist nur die Tatsache das in dieser Zeit sehr viele Armenier gestorben sind.
 
Ich denke ich helfe dir jetzt mal , da du so freundlich bist.

Etwas anerkennen , vorallem durch Historiker ist etwas ganz anderes als ein Erreignis vor Gericht zu beweisen.
Ich hoffe du kannst den Unterschied verstehen.
Nur weil einer oder tausende etwas behaupten , muss es noch lange nicht wahr sein.
Unumstritten ist nur die Tatsache das in dieser Zeit sehr viele Armenier gestorben sind.


Aha noch ein Leugner, aber du darfst es jetzt ofiziell leugnen.

Die Dokumente beweisen es, ja die Türken hätten wissen müssen das die Deutschen alles aufschreiben.:mrgreen:

Da die Deutschen ja damals die Verbündeten der Türkei waren.


Im Juni 1915 schrieb der deutsche Botschafter Hans von Wangenheim aus Konstantinopel an den deutschen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg:

„Daß die Verbannung der Armenier nicht allein durch militärische Rücksichten motiviert ist, liegt zutage. Der Minister des Innern Talaat Bey hat sich hierüber kürzlich gegenüber dem zur Zeit bei der Kaiserlichen Botschaft beschäftigten Dr. Mordtmann ohne Rückhalt dahin ausgesprochen „daß die Pforte den Weltkrieg dazu benutzen wollte, um mit ihren inneren Feinden – den einheimischen Christen – gründlich aufzuräumen, ohne dabei durch die diplomatische Intervention des Auslandes gestört zu werden; das sei auch im Interesse der mit der Türkei verbündeten Deutschen, da die Türkei auf diese Weise gestärkt würde

Hier das ofizielle Dokument

1915-06-17-DE-003
 
Ich denke ich helfe dir jetzt mal , da du so freundlich bist.

Etwas anerkennen , vorallem durch Historiker ist etwas ganz anderes als ein Erreignis vor Gericht zu beweisen.
Ich hoffe du kannst den Unterschied verstehen.
Danke für Deine Hilfsbereitschaft, bitte den Unterschied erklären.

Nur weil einer oder tausende etwas behaupten , muss es noch lange nicht wahr sein.
Unumstritten ist nur die Tatsache das in dieser Zeit sehr viele Armenier gestorben sind.
Bitte fehlerfrei begründen, wie es dazu kommen könne, daß ein einzelner Formalfehler innerhalb der Rechtspflege einen tatsächlich Schuldigen vor Gericht zum Freispruch gereiche, und auch warum.
 
Zurück
Oben