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Was hasst ihr??

Das ist die staatliche Post. Ich zahle Steuern für diesen Service. Ich habe sogar noch drauf bezahlt, um das Paket am nächsten Tag zu erhalten. FRECHHEIT, aber ganz klar ta erxete i ora.
Sie haben mir einfach das Geld rückerstattet.
Das Problem ist, dass wir einen verbindlichen Vertrag hatten: Lieferung von Ware gegen Zahlung des Kaufpreises. Ich habe meine Obligation erfüllt, sie haben mir kein Eigentum an der gekauften Sache verschafft. Ich könnte auf die Lieferung bestehen, mit Verweis darauf, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Sie haben in ihren AGB auch keine einseitig initiierbare Rückabwicklung des Kaufvertrags festgehalten. Hätten sie das, hätte ich mich auf die Ungewöhnlichkeitsregel berufen.

Was denkt ihr? Darauf bestehen und in Gläubigerverzug setzen oder "fuck it, ich habe mein Geld inkl. Liefergebühr zurückerhalten"?
 
Sie haben mir einfach das Geld rückerstattet.
Das Problem ist, dass wir einen verbindlichen Vertrag hatten: Lieferung von Ware gegen Zahlung des Kaufpreises. Ich habe meine Obligation erfüllt, sie haben mir kein Eigentum an der gekauften Sache verschafft. Ich könnte auf die Lieferung bestehen, mit Verweis darauf, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Sie haben in ihren AGB auch keine einseitig initiierbare Rückabwicklung des Kaufvertrags festgehalten. Hätten sie das, hätte ich mich auf die Ungewöhnlichkeitsregel berufen.

Was denkt ihr? Darauf bestehen und in Gläubigerverzug setzen oder "fuck it, ich habe mein Geld inkl. Liefergebühr zurückerhalten"?
Kommt drauf an ob du ein mieses Arschloch sein willst oder nicht? Wenn nicht dann belasse es dabei...
 
Weiterhin E-Roller bzw die Nutzer selbiger !
Wie kann man so dämlich sein und so ein Drecksding direkt in einer Einfahrt abstellen ?!?!
 
Wenn ich richtig Hunger habe und mir empfohlen wird dann einfach nen Apfel zu essen !
Könnte ich direkt eine schellern !!
 
Sie haben mir einfach das Geld rückerstattet.
Das Problem ist, dass wir einen verbindlichen Vertrag hatten: Lieferung von Ware gegen Zahlung des Kaufpreises. Ich habe meine Obligation erfüllt, sie haben mir kein Eigentum an der gekauften Sache verschafft. Ich könnte auf die Lieferung bestehen, mit Verweis darauf, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Sie haben in ihren AGB auch keine einseitig initiierbare Rückabwicklung des Kaufvertrags festgehalten. Hätten sie das, hätte ich mich auf die Ungewöhnlichkeitsregel berufen.

Was denkt ihr? Darauf bestehen und in Gläubigerverzug setzen oder "fuck it, ich habe mein Geld inkl. Liefergebühr zurückerhalten"?
Das darfst du dir nicht gefallen lassen, kleb dich an deren Tür fest, Albanian Live Matters!
 
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