Paprika
Gesperrt
Gotteslästerung ist nicht unbedingt eine Straftat
§ 166 StGB ist notwendig, weil die Beschimpfung eines religiösen Bekenntnisses keine Beleidigung nach § 185 StGB darstellt: Adressat einer Beleidigung kann nur ein „lebender Ehrenträger“ sein – ein Mensch also, nicht Gott oder religiöse Traditionen. Das Strafrecht offenbart nun ein Bewusstsein dafür, dass die Verletzung religiöser Gefühle zu Unfrieden führen kann: Wer etwa Sachen zerstört, die zur Religionsausübung dienen, begeht nicht nur eine Sachbeschädigung, sondern eine gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 Abs. 1 StGB). Ähnlich bei der „Blasphemie“: Die öffentliche Beschimpfung Gottes kann zur Unruhe führen und ist daher unter Strafe gestellt. Das Schutzgut ist aber nicht die Ehre Gottes, sondern der öffentliche Friede!
§ 166 StGB ist notwendig, weil die Beschimpfung eines religiösen Bekenntnisses keine Beleidigung nach § 185 StGB darstellt: Adressat einer Beleidigung kann nur ein „lebender Ehrenträger“ sein – ein Mensch also, nicht Gott oder religiöse Traditionen. Das Strafrecht offenbart nun ein Bewusstsein dafür, dass die Verletzung religiöser Gefühle zu Unfrieden führen kann: Wer etwa Sachen zerstört, die zur Religionsausübung dienen, begeht nicht nur eine Sachbeschädigung, sondern eine gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 Abs. 1 StGB). Ähnlich bei der „Blasphemie“: Die öffentliche Beschimpfung Gottes kann zur Unruhe führen und ist daher unter Strafe gestellt. Das Schutzgut ist aber nicht die Ehre Gottes, sondern der öffentliche Friede!